Região: Alemanha

Tierschutz - Verbot des Imports und Verkaufs von Stopfleberprodukten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
1.403 Apoiador 1.403 em Alemanha

A petição foi terminada.

1.403 Apoiador 1.403 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:11

Pet 3-18-10-787-004313

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Die Petentin möchte ein Verbot der Einfuhr und des Verkaufs von
Stopfleberprodukten erreichen.
Sie weist darauf hin, dass die Herstellung von Stopfleber zwar in Deutschland
verboten sei. Im Widerspruch hierzu stehe jedoch, dass der Verkauf weiterhin legal
sei. Es sei konsequent, auch den Handel mit derartigen Produkten zu verbieten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.403 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Das Tierschutzrecht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist nicht in allen
Bereichen harmonisiert. In den nicht harmonisierten Bereichen haben die
Mitgliedstaaten eine eigene rechtliche Gestaltungsfreiheit. Diese ermöglicht ihnen,
besondere Traditionen zu berücksichtigen.
§ 3 des Tierschutzgesetzes bestimmt, dass es verboten ist, einem Tier durch
Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen
Gründen erforderlich ist. Die Produktion von Gänsestopfleber ist jedoch in anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie z.B. in Frankreich und Ungarn, als
traditionelles Verfahren derzeit noch erlaubt, wenn die dort geltenden Vorschriften
beachtet werden.
In den „Empfehlungen für das Halten von Gänsen bzw. von Moschusenten“ des
Europarates werden bestimmte Praktiken bei der Herstellung von Gänsestopfleber

als problematisch für das Wohlbefinden der Tiere bewertet. Diese Empfehlungen
enthalten aber kein generelles und sofortiges Verbot der Zwangsmast, jedoch
verpflichten Zusatzbestimmungen die Länder, in denen die Herstellung von
Stopfleber nach nationalem Recht erlaubt ist, Forschungen über Aspekte des
Wohlbefindens und alternative Methoden zu betreiben. Ziel der Forschung soll der
Verzicht auf das Stopfen der Tiere sein. Nach Mitteilung der Bundesregierung ist
solange, wie noch keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über alternative
Methoden vorliegen, die Gewinnung von Stopfleber nur dort zulässig, wo diese Form
der Mast traditionell geübt wird und sie unter behördlicher Überwachung erfolgt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach geltender Rechtslage derartig
hergestellte Gänsestopfleber in Deutschland in den Verkehr gebracht werden darf.
Ein einseitiges nationales Verbot oder eine Beschränkung der Einfuhr ist nach
geltendem EU-Recht grundsätzlich nicht zulässig. Ursächlich hierfür ist, dass der
freie Warenverkehr eine der im Binnenmarkt der Europäischen Union garantierten
Freiheiten darstellt. Art. 34 und 35 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union untersagen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen den
Mitgliedstaaten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland für eine EU-
weite Harmonisierung u.a. von Tierschutzstandards auf möglichst hohem Niveau
eintritt. Dementsprechend wurde gegenüber der Europäischen Kommission bereits
auf die Problematik der Zwangsmast von Gänsen angesprochen.
Der Petitionsausschuss unterstützt dies ausdrücklich und empfiehlt, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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