Tierschutz - Verbot von Wespenfallen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

118 Unterstützende 118 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.05.2016, 04:23

Pet 2-18-18-2770-023427



Artenschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird ein Verbot von sogenannten Wespenfallen gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, in sogenannten

Wespenfallen verendeten nicht nur die "lästigen" Deutschen und Gemeinen Wespen,

sondern ebenso Hummeln, Bienen, Sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.

Daher seien die Wespenfallen entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz und der

Bundesartenschutzverordnung zu verbieten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Sie wurde durch 118 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

41 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne

der Eingabe.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass in der Bundesrepublik

Deutschland mehrere 100 Wespenarten leben. Die meisten Arten sind solitär lebend,

was bedeutet, dass das Weibchen seine Brut alleine versorgt und keine

Arbeiterinnen heranzieht. Lediglich acht Wespenarten sowie die Hornisse sind sozial

lebend. Sie bauen papierartige Nester und leben in Völkern, die zum Teil mehrere



Tausend Tiere umfassen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Letzteres

auch auf die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe zutrifft. Diese zwei Arten

werden von Süßspeisen, Fleisch und Wurst angezogen und daher im Spätsommer

häufig als lästig empfunden. Um dieser vermeintlichen Belästigung entgegen zu

wirken, werden von einigen Bürgern die in der Petition thematisierten Wespenfallen

aufgestellt. Der Ausschuss ergänzt, dass es grundsätzlich zwei Arten von

Wespenfalle gibt: elektrische und Lockfallen. Die elektrische Wespenfalle lockt die

Tiere mittels UV-Licht an, das für die Wespe mindestens ebenso interessant ist wie

etwa ein Pflaumenkuchen. Sobald eine Wespe die Falle berührt, wird sie durch einen

Stromschlag getötet. Andere Modelle funktionieren mit Klebeflächen, an denen die

Wespen haften bleiben. Verbreiteter sind jedoch die sogenannten Lockfallen. Hierbei

wird ein Köder in einem Behälter platziert, in den die angelockten Wespen leicht

hineinschlüpfen können, aus dem sie jedoch nicht mehr hinauskommen.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass aus artenschutzfachlicher Sicht ein

Verbot der Verwendung sogenannter Wespenfallen nicht notwendig ist, weil die

Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe nicht gefährdet und keine besonders

geschützten Arten sind. Für die übrigen sechs sozial lebenden Wespenarten sowie

die Hornisse stellen Wespenfallen keine primäre Gefährdung dar, weil sie als

Insektenjäger üblicherweise nicht von Süßspeisen, Fleisch oder Wurst angezogen

werden und daher nur selten in die Nähe einer Wespenfalle fliegen. Hummeln und

Bienen werden ebenfalls nicht von den genannten Lebensmitteln angelockt, sodass

Wespenfallen auch für sie nur ein geringes Gefährdungspotential bieten.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes

parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern