Region: Niemcy

Tierschutz - Verbot von Wildtieren im Zirkus

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
461 461 w Niemcy

Petycja została zakończona

461 461 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:06

Pet 3-18-10-787-012496

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen. Begründung

Mit der Petition soll die Haltung von Wildtieren im Zirkus verboten werden.
Es wird dargestellt, dass Wildtiere in Zirkusbetrieben zu wenig Freiraum bzw. ein zu
kleines Gehege hätten und nicht artgerecht gehalten werden könnten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 461 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss 3 Petitionen mit einem
vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden Petition gemeinsam beraten
werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen darzulegen.
Die Prüfung des Petitionsausschuss hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben ist aufgrund der häufigen Ortswechsel und
der damit verbundenen Transporte mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass das am 7. Mai 2014 vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentliche
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren grundsätzlich
auch die Haltung von Zirkustieren umfasst, soweit nicht die spezielleren Leitlinien für
die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen
Einrichtungen (Zirkusleitlinien) abweichende Empfehlungen enthalten.
Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2003 in einer Entschließung ein grundsätzliches
Verbot von Tieren wildlebender Arten im Zirkus gefordert. Nach den Ausführungen der

Bundesregierung ist jedoch bei der anschließenden Prüfung dieser Entschließung
deutlich geworden, dass durch ein derartiges Verbot Grundrechte der Zirkusbetreiber
und Tierlehrer erheblich eingeschränkt würden. Betroffen sind insbesondere die
Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentumsschutzes. Derartige Eingriffe in
Grundrechte sind nur dann zu rechtfertigen, wenn eine durch Fakten belegte
Begründung zeigt, dass sich etwaige Missstände nicht durch mildere Maßnahmen
beheben lassen.
Dieser Grundsatz liegt der Verordnungsermächtigung zugrunde, die mit dem am
13. Juli 2013 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
geschaffen worden ist. Das BMEL wird durch § 11 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes
dazu ermächtigt, das Zurschaustellen von Wildtieren an wechselnden Orten zu
beschränken oder zu verbieten, wenn die Tiere der jeweiligen Art an wechselnden
Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder zu den
wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden befördert
werden können. Diesen Schmerzen, Leiden oder Schäden darf nicht anderweitig
wirksam begegnet werden können. Nach den Ausführungen der Bundesregierung
konnte bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben bislang nicht belegt werden, dass
diese Voraussetzungen vorliegen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in den letzten Jahren für Zirkustiere
Maßnahmen ergriffen wurden, wie der Erlass der Zirkusregisterverordnung durch das
BMEL und die Einrichtung einer zentralen Datenbank durch die Bundesländer, in der
die nach der Verordnung erhobenen Daten verwaltet werden. Hierdurch konnte
insbesondere der Vollzug der geltenden tierschutzrechtlichen Anforderungen durch
die zuständigen Behörden der Länder erleichtert werden.
Das BMEL hat mitgeteilt, dass es weitere Optionen prüfen wird, falls sich herausstellen
sollte, dass die Haltung bestimmter Wildtiere im Zirkus tierschutzgerecht nicht möglich
ist und die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Bei diesen Optionen müssen
sowohl das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz als auch die Grundrechte
der Zirkuslehrer, Zirkusbetreiber und Tierlehrer ausgewogen berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die weitere Prüfung
einbezogen zu werden und empfiehlt daher, die Petition dem BMEL zu überweisen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zur Erwägung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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