Reģions: Vācija
Dialogs

Tierschutzgerechtes Töten - Betäubung von Schlachttieren mit Argon oder Helium

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Atbalstošs 124 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

124 Atbalstošs 124 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.05.2019 04:25

Pet 3-19-10-78470-001835 Tierschutzgerechtes Töten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten
und beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen
zur Betäubung durch Kohlendioxyd geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Schlachttiere ausschließlich mit Gasen wie Argon
und Helium betäubt werden dürfen.

Er führt aus, dass diese den Tieren einen „sanften Tod“ ermöglichen würden.
Gegenwärtig würden Schweine beispielsweise vor der Schlachtung mit Kohlendioxyd
(CO²) betäubt. Dieses habe oftmals für die Tiere einen qualvollen Tod zur Folge. Argon
und Helium würden ihnen dagegen eine quallosen Tod ermöglichen, wie
wissenschaftlich erwiesen sei. Da die Kosten für die Schlachtbetriebe steigen würden,
würden diese Gase nicht eingesetzt. Es bestehe daher Handlungsbedarf.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 124 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Ausschuss hat eine weitere Petition mit einem
vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit der
vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Der Petitionsausschuss hat im
Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine
Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Unter Tierschutzgesichtspunkten ist es in der Tat problematisch, dass die Betäubung
bei der Anwendung von Kohlendioxyd nicht augenblicklich eintritt. Nach den
Ausführungen der Bundesregierung bestehen jedoch häufig Missverständnisse
hinsichtlich der Wirkung von CO². Der Bewusstseinsverlust des Schlachttieres ist in
erster Linie auf einen schnellen Abfall des PH-Wertes im Gehirn zurückzuführen. Dies
bedeutet, dass die Schweine nicht aufgrund eines Mangels an Sauerstoff ersticken.
Auch sind die Schweine nicht erst dann bewusstlos, wenn sie ruhig auf der Seite
liegen. Unkontrollierte, krampfartige Bewegungen und auch Geräusche, die auch
geraume Zeit nach dem Bewusstseinsverlust auftreten, können von den Tieren dann
nicht mehr wahrgenommen werden. Weiterhin sieht die Bundesregierung einen
grundsätzlichen Vorteil für den Tierschutz darin, dass in Schlachtbetrieben mit
modernen CO²-Betäubungsanlagen die Möglichkeit besteht, die Schweine von der
Anlieferung bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit in der Gruppe zu lassen. Die
Verwendung elektrischer Betäubungsverfahren würde dagegen eine Vereinzelung der
Tiere erforderlich machen.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesforschungsinstitute
Max-Rubner-Institut und Friedrich-Loeffler-Institut in diverse Projekte involviert sind,
die zum Inhalt haben, Alternativen zur CO²-Betäubung zu finden. Es ist zutreffend,
dass für die Gase Argon und insbesondere Helium Vorteile für den Tierschutz ermittelt
wurden. Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass die Anwendung dieser Gase
bislang nicht praxisreif sei. Bei der Verwendung von Argon liege dies u.a. an Bedenken
hinsichtlich der Fleischqualität. Im Fall von Helium würden die globalen
Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse darstellen. Aus diesem Grund
würden daher weiter Alternativen geprüft.

Der Petitionsausschuss unterstützt eine Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der
Schlachtung. Er empfiehlt daher, die vorliegende Petition dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu überweisen, soweit es um die weitere
Prüfung von Alternativen zur Betäubung durch Kohlendioxyd geht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zur Erwägung zu
überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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