Reģions: Vācija

Tierschutzgerechtes Töten - Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
383 Atbalstošs 383 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

383 Atbalstošs 383 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

24.08.2016 04:23

Pet 3-18-10-78470-020092



Tierschutzgerechtes Töten



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition

a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft - zu überweisen,

b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,

soweit es die Forschung an wirtschaftlich tragbaren und wettbewerbsfähigen

Alternativen zur Tötung männlicher Küken betrifft,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition sollen das Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken erreicht

und die Haltung von Nutztieren verbessert werden.

Es wird ausgeführt, dass es nicht vertretbar sei, dass männliche Küken unmittelbar

nach dem Schlüpfen getötet würden, weil sie unnütz seien. Die Methoden seien

katastrophal und unwürdig. Weiterhin seien die Bedingungen in der Nutztierhaltung,

z. B. das Halten von Kühen, Schweinen und anderen Nutztieren in dunklen Ställen

ohne Freilauf, nicht vertretbar, ebenso wenig wie die ständige Verabreichung von

Antibiotika.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 383 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zudem eine weitere

Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die mit der vorliegenden Petition

wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt wird. Es wird um

Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt

wurden.

Der Petitionsausschuss hat sich in der 16. Wahlperiode bereits mit dem Anliegen, die

Tötung von männlichen Eintagsküken zu verbieten, befasst und beschlossen zu

empfehlen, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für



Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und

dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Der Petitionsausschuss hat erneut eine

Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte

das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne

vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen. Diese Regelung gilt

ausnahmslos auch für männliche Küken aus Legehennen-Linien.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass Alternativen, wie die Züchtung und der

Einsatz von Zweinutzungslinien oder die Nutzung als „Stubenküken“ in der Praxis

zwar verfolgt und auch weiter entwickelt werden, aufgrund der deutlich höheren

Kosten bisher aber nur Nischenlösungen darstellen. Damit das Töten dieser Küken

mittelfristig nicht mehr erforderlich ist, unterstützt das Bundesministerium für

Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verschiedene Forschungsprojekte. Eines der

Vorhaben befasst sich mit der Entwicklung von Verfahren, mit denen durch

frühzeitige Geschlechtserkennung bei Bruteiern der Schlupf von männlichen Küken

von Legerassen von vornherein verhindert werden soll. Damit könnten diese Eier

noch vor der weiteren Bebrütung erkannt und aussortiert werden. Das BMEL fördert

die laufenden Forschungsanstrengungen mit dem Ziel, sich für deren Einführung

– auch auf europäischer Ebene – einzusetzen. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,

dass diese Technik voraussichtlich 2017 verfügbar sein wird.

Der Petitionsausschuss betont die Wichtigkeit dieser Forschung. Er ist der

Auffassung, dass die Tötung von Eintagsküken so schnell wie möglich eingestellt

werden muss.

Soweit ein „Plan“ gefordert wird, wie auf lange Sicht eine artgerechte Tierhaltung in

Deutschland umgesetzt werden könne, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die

Haltung von Nutztieren in Deutschland nur unter Einhaltung der Regelungen des

Tierschutzgesetzes sowie der allgemeinen und speziellen Vorschriften der

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen darf. Ziel ist eine nachhaltige und

wettbewerbsfähige Tierproduktion, die sowohl den Tierschutz als auch den

Umweltschutz sowie den Verbraucherschutz beachtet. § 2 TierSchG legt fest, dass

derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses seiner Art und

seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und

verhaltensgerecht unterbringen muss. Dies gilt unabhängig von der Art der

Tierhaltung, also auch bei der Nutztierhaltung. Tierschutz ist unabhängig von der

Zahl der Tiere in einem Betrieb zu sehen. Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten



daher in der Regel unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle

landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Soweit die Größe einer

Tierhaltungsanlage von Bedeutung ist, wie z. B. bei den Emissionen, gelten

entsprechend größenabhängige Regelungen. Das Bundesemissionsschutzgesetz

fordert z. B. ein Genehmigungsverfahren für Intensivstallanlagen, die eine bestimmte

Zahl von Stallplätzen überschreiten. Demnach haben größere Betriebe höhere

Auflagen zu erfüllen.

Die Bundesregierung hat noch darauf hingewiesen, dass das BMEL im September

2014 seine Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“

gestartet hat, deren Ziel es ist, in allen Bereichen der Tierhaltung Verbesserungen für

die Tiere zu erreichen. Schwerpunkt dieser Initiative ist die Nutztierhaltung. Unter

anderem soll die Tiergerechtheit von Stalleinrichtung künftig vor dem

Inverkehrbringen verpflichtend behördlich geprüft werden.

Der Petitionsausschuss unterstützt auch hier das Ziel der Bundesregierung im

Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Tierproduktion. Er empfiehlt, die

Petition der Bundesregierung - dem BMEL - zu überweisen und dem Europäischen

Parlament zuzuleiten, soweit es die Forschung an wirtschaftlich tragbaren und

wettbewerbsfähigen Alternativen zur Tötung männlicher Küken betrifft, und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte

Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMEL - zur Erwägung zu

überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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