Région: Allemagne

Tierschutzgerechtes Töten - Verkauf von Fleisch geschächteter Tiere nur an den im Tierschutzgesetz vorgesehenen Personenkreis

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
244 Soutien 244 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

244 Soutien 244 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 13:00

Pet 3-18-10-78470-026932

Tierschutzgerechtes Töten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass der Verkauf von Produkten, die als „halal“
gekennzeichnet sind, an Personen, die diese Produkte nicht aus Glaubensgründen
zu sich nehmen, in Supermärkten bzw. Discountern eingestellt wird.
Es wird ausgeführt, dass Schächten in Deutschland grundsätzlich verboten sei.
Ausnahmeregelungen bestünden für Angehörige bestimmter
Religionsgemeinschaften. In den Geschäften würden diese Produkte jedoch
zunehmend allen Kunden angeboten werden. Daher würden auch Verbraucherinnen
und Verbraucher möglicherweise Fleisch von geschächteten Tieren verzehren,
obwohl es ihnen durch ihre Religion nicht vorgegeben sei. Zudem gebe es Kunden,
die nicht wüssten, was „halal“ bedeute.
Die Petition war als öffentliche Petition auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von 245 Mitzeichnenden unterstützt. Der
Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln als „halal“ oder „helal“ ist freiwillig. Sie erfolgt
durch spezielle Zertifizierungsstellen im Auftrag der Wirtschaft. Die Kennzeichnung
bedeutet, dass bestätigt wird, dass diese Produkte für Muslime zum Verzehr
geeignet sind. Eine diesbezügliche Kennzeichnung lässt jedoch nach den
Ausführungen der Bundesregierung keinen Rückschluss darauf zu, dass die Tiere
bei der Schlachtung nicht betäubt wurden. Die Bundesregierung hat weiterhin
mitgeteilt, dass in Deutschland Rinder fast ausschließlich durch Bolzenschuss

betäubt werden, auch wenn die aus ihnen erzeugten Lebensmittel als „halal“
gekennzeichnet sind.
Die Bundesregierung hat auch darauf hingewiesen, dass nähere Informationen zur
Frage der Betäubung der Tiere bei der Schlachtung und der Kennzeichnung von
Lebensmitteln als „halal“ auf den Internetseiten des Europäischen Halal
Zertifizierungsinstitutes nachgelesen werden können. Dieses Institut hat in seiner
Internetpräsenz die Halalrichtlinien für die Halal-Zertifizierung eingestellt.
Da die Kennzeichnung von Fleisch- und Fleischprodukten als „halal“ überwiegend
keinen Rückschluss darauf zulässt, dass die Tiere nicht betäubt wurden, unterstützt
der Petitionsausschuss das geforderte Verbot, derartige Lebensmittel in
Supermärkten bzw. Discountern zu verkaufen, nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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