Tiertransporte - Verbot der Lebendtransporte von Pferden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
235 Unterstützende 235 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

235 Unterstützende 235 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:11

Pet 3-17-10-7873-055996

Tiertransporte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um die
Durchsetzung der bestehenden Tierschutzverordnungen und die Minimierung von
Schlachttiertransporten geht,
2. das Petitionsverfahren im Einzelfall abzuschließen. Begründung

Die Petentin möchte ein Verbot von Lebendtransporten von Pferden erreichen.
Sie führt aus, dass der Transport von Pferden aus Spanien, Rumänien, Polen etc.
nach Italien gesetzlich verboten werden solle. Ein Verstoß müsse strafbar sein. Die
Pferde, die derart weit transportiert würden, müssten während des Transportes
erhebliche Qualen erleiden. Viele kämen schwer verletzt oder gar tot in Italien an.
Auf den langen Strecken würden sie nicht ausreichend mit Wasser und Futter
versorgt. Die Transporte verstießen gegen jegliche Richtlinien der Europäischen
Union (EU) und gegen den Tierschutzgedanken. Es gebe zahlreiches Bildmaterial,
welches dies beweise.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 235 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Mit der seit dem 5. Januar 2007 geltenden EU-Tierschutztransportverordnung
– Verordnung (EG) Nr. 1/2005 – deren Vorschriften in jedem EU-Mitgliedstaat
unmittelbar gelten, sind Anforderungen festgelegt, die eine tierschutzgerechte
Behandlung der Tiere vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort gewährleisten sollen.
In der nationalen Tierschutztransportverordnung sind neben Bußgeldvorschriften
über die EU-Regelungen hinausgehende Anforderungen für den Transport im Inland

sowie für die Einfuhr aus Drittländern geregelt. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass daher detaillierte Rechtsvorschriften für die Durchführung von
Tiertransporten existieren, die den Tierschutz gewährleisten sollen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ein nationales absolutes Verbot von
Langstreckentransporten von Pferden aus Gründen des EU-Rechts nicht zulässig
wäre. Auch unter dem Gesichtspunkt grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter, wie
z.B. der Berufsfreiheit der im Bereich des Pferdetransportes und der
Pferdeschlachtung Tätigen, würde ein derartiges Verbot verfassungsrechtlichen
Bedenken begegnen. Der Petitionsausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass
Schlachttiertransporte über lange Strecken möglichst durch den Transport von
tierischen Produkten ersetzt werden sollen, da Transporte von Tieren über lange
Strecken mit besonderen Belastungen für die Tiere verbunden sind. Er empfiehlt
daher, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um die
Durchsetzung der bestehenden Tierschutzverordnungen und die Minimierung von
Schlachttiertransporten geht, und das Petitionsverfahren im Einzelfall abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um den Lebendtransport von für die
Schlachtung vorgesehenen Pferden geht, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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