Region: Tyskland

Tiertransporte - Verbot für die aus Kostengründen durchgeführten Lebend-Tier-Transporte

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
1 773 Stödjande 1 773 i Tyskland

Petitionen är avslutad

1 773 Stödjande 1 773 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:08

Pet 3-18-10-7873-008200

Tiertransporte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Mit der Petition wird ein Verbot von Lebendtiertransporten gefordert.
Es wird vorgetragen, dass Schlachttiere unter „unmenschlichen“ Bedingungen
transportiert würden, um an einem Ort, der preiswert sei, getötet zu werden. Zwar
würde Fleisch für eine ausgewogene Ernährung benötigt, jedoch müsse die
Erzeugung, Gewinnung und Verarbeitung schonend und ohne Qualen für die
Schlachttiere verlaufen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.773 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Lebendtiertransporte sind von Angebot und Nachfrage nach Zucht-, Nutz- oder
Schlachttieren abhängig. Häufig besteht ein überregionaler Bedarf. Bei
Schlachttiertransporten sind die jeweiligen Einzugsgebiete der vorhandenen
Schlachthöfe zu berücksichtigen. Hierdurch wird sichergestellt, dass einerseits von
entlegenen Tierhaltungen ein Schlachthof erreichbar ist und andererseits auch
Schlachthöfe ausreichend mit Tieren versorgt werden können.
Der Petitionsausschuss stimmt jedoch zu, dass Lebendtiertransporte mit besonderen
Belastungen für die Tiere verbunden sind, gerade wenn sie über weite Strecken

erfolgen. Es müssen daher alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine
tierschutzgerechte Behandlung der Tiere vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort
gewährleistet. Unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden müssen vermieden
werden.
Es ist sicherlich sinnvoll, dass der Transport von Schlachttieren über große
Entfernungen weitestgehend durch Fleischtransporte ersetzt werden soll. Eine
derartige Begrenzung von Schlachttiertransporten ist jedoch nur auf der Ebene der
Europäischen Union zu erreichen. Die Bundesregierung hat ausgeführt, dass sie auf
dem Agrarrat für Fischerei und Landwirtschaft im Mai 2014 deutlich gemacht hat,
dass sie Änderungsbedarf an der EU-Tierschutztransportverordnung sieht. Ein
entsprechender Vorschlag kann jedoch nur von der Europäischen Kommission
vorgelegt werden.
Die seit dem 5. Januar 2007 geltende Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz
von Tieren beim Transport, die EU-Tierschutztransportverordnung, soll eine
erhebliche Verbesserung gewährleisten. Eine wichtige Verbesserung der EU-
Tierschutztransportverordnung ist z.B. das Erfordernis eines „Navigationssystems“
für Straßenfahrzeuge bei Langstreckentransporten. Hiermit sollen die Fahrtroute, die
Temperatur im Ladebereich und der Zustand der Ladeklappe, d.h. ob sie
geschlossen oder geöffnet ist, aufgezeichnet und ausgelesen werden können. Dies
soll die Überwachung effektiver machen. Auch werden besondere Standards an die
Ausstattung dieser Fahrzeuge gestellt. Die EU-Tierschutztransportverordnung stellt
zudem detaillierte Anforderungen auch an die Organisation und Planung von
Transporten, die Verladeeinrichtungen, die Behandlungen der Tiere, die Ruhepausen
und die Sachkunde des Personals. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist von den
Behörden der Mitgliedstaaten zu überwachen. In Deutschland sind für die
Durchführung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen die Behörden der
Bundesländer zuständig.
Der Petitionsausschuss vertritt – wie auch die Bundesregierung – die Auffassung,
dass die EU-Tierschutztransportverordnung dahingehend geändert werden sollte,
dass eine wirkungsvolle Begrenzung von Schlachttiertransporten erreicht wird. Er
empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft – als Material für die diesbezüglichen Verhandlungen
auf der EU-Ebene zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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