Regija: Njemačka

Tierversuche - Verbot von Labor- und Tierversuchen an Primaten jeglicher Artzugehörigkeit

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Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
780 780 u Njemačka

Peticija je zaključena.

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  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:56

Pet 3-18-10-7871-011666Tierversuche
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen, soweit die weitere Einschränkung von
Tierversuchen betroffen ist,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
c) allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Genehmigung der
Verwendung von Primaten in Tierversuchen angesprochen ist.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot von Labor- und Tierversuchen an Primaten jeglicher
Artenzugehörigkeit in Deutschland gefordert.
Es wird ausgeführt, dass in Deutschland jährlich viele Primaten in Versuchslaboren
unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten und grausamen Versuchen
unterzogen würden. Die Versuche seien zudem sinnlos, da die Ergebnisse nur für
das eingesetzte Versuchstier und das getestete Präparat bzw. den überprüften
Eingriff gelten würden und alle aus den Versuchen für Menschen abgeleiteten
Rückschlüsse Interpretationen, Hypothesen und Vermutungen seien. Die Forschung
an Affenhirnen erlaube Aussagen über die Funktion des Affenhirns, lasse sich aber
nicht auf das menschliche Gehirn in vollem Umfang übertragen. Auch viele
Wissenschaftler würden sich gegen den Einsatz von Primaten bei Tierversuchen
engagieren.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 780 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Zudem hat der Petitionsausschuss eine weitere

Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des
Sachzusammenhanges mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Es
wird um Verständnis dafür gebeten, wenn möglicherweise nicht alle vorgetragenen
Aspekte dargestellt wurden.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Gemäß § 23 der Tierschutz-Versuchstierverordnung dürfen Primaten in
Tierversuchen nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn der Tierversuch
bestimmten, in der Verordnung abschließend aufgeführten Versuchszwecken dient
und wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass der Zweck des Tierversuchs nicht
durch die Verwendung anderer Tierarten als Primaten erreicht werden kann. Mit dem
Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. August 2013 und dem
Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung vom 1. August 2013 war die Richtlinie
2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010
zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in nationales Recht
umgesetzt worden. Ein generelles Verbot von Tierversuchen an Affen ist danach
derzeit nicht vertretbar, zumal es auch verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf
die gesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre aufwerfen würde, auch
wenn der Tierschutz mittlerweile als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz
aufgenommen wurde.
Die Verwendung von Primaten in Tierversuchen bedarf jedoch der behördlichen
Genehmigung, die gemäß § 15 des Tierschutzgesetzes die Behörden der Länder
erteilen. Diese Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Tierversuch
unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Bei der Entscheidung, ob ein Tierversuch
unerlässlich ist, ist insbesondere der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere
Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Einrichtungen, die Versuchstiere
halten oder Tierversuche durchführen, unterliegen der Überwachung durch die
zuständige Behörde, zudem gelten strenge Vorgaben für die Haltung der Tiere und
die Durchführung der Versuche.
Die Bundesregierung vertritt jedoch – wie auch der Petitionsausschuss – die
Auffassung, dass die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen gesenkt werden muss.
Daher werden die Statistiken über die verwendeten Versuchstiere von Experten

analysiert, um Bereiche zu ermitteln, in denen besonders viele Tiere verwendet bzw.
belastende Eingriffe vorgenommen werden. Dies dient dazu, Schlussfolgerungen für
die weitere Einschränkung von Tierversuchen zu ziehen und umsetzen zu können.
Auch fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die
Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur
Einschränkung von Tierversuchen (set) finanziell. Die Bundesregierung vergibt
zudem jährlich den mit 15.000 Euro dotierten Tierschutzforschungspreis zur
Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes
von Tierversuchen.
Die Bundesregierung initiiert und unterstützt zudem verschiedene weitere Projekte.
Seit 1980 wurden rund 140 Mio. Euro zur Erforschung von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum Tierversuch ausgegeben. 1989 wurde die Zentralstelle
zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum
Tierversuch im Bundesinstitut für Risikobewertung begründet. Es handelt sich um die
erste Einrichtung ihrer Art weltweit. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung
von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch hat sich national wie
international einen ausgezeichneten Ruf geschaffen und dazu beigetragen,
Tierversuche soweit wie möglich durch Alternativmethoden zu ersetzen. Sie wird in
dieser Legislaturperiode zu einem nationalen Kompetenzzentrum ausgebaut.
Weiterhin hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf ihr Engagement zur
Senkung der Zahl der für Tierversuche verwendeten Tiere im Rahmen der BMEL-
Initiative „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“ verwiesen.
Der Petitionsausschuss hält – wie auch die Bundesregierung – die weitere
Verringerung der Zahl von in Versuchen verwendeten Tieren für erforderlich. Er
empfiehlt daher, die Petition diesbezüglich der Bundesregierung zu überweisen.
Weiterhin empfiehlt er, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Soweit die
Verwendung von Primaten in Tierversuchen angesprochen ist, hat der
Petitionsausschuss darauf hingewiesen, dass für die Erteilung der Genehmigung die
Behörden der Bundesländer zuständig sind. Er empfiehlt daher, die Petition
diesbezüglich allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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