Terület: Németország

Tierversuche - Verbot von Tierversuchen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
887 Támogató 887 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

887 Támogató 887 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:11

Pet 3-18-10-7871-004343

Tierversuche
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird ein generelles Verbot von Tierversuchen gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Tiere
empfindsame Wesen seien und ein Recht auf Schutz vor vermeidbaren Qualen
hätten. Dabei wird insbesondere die Verwendung von Tieren in der
Grundlagenforschung, der pharmazeutischen Forschung und im kosmetischen
Bereich kritisiert.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 887 Mitzeichnungen sowie
45 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weiterhin mehrere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition
einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen dargestellt werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) wurde zuletzt im Juli 2013 umfangreich novelliert.
Es ist gerade auch hinsichtlich seiner Regelungen betreffend Tierversuche und der
schwierigen Fragen zur ethischen Vertretbarkeit derartiger Versuche sehr intensiv
beraten worden. Alle, die an diesen Beratungen beteiligt waren, haben sich dabei

von der Verantwortung des Menschen gegenüber den ihm anvertrauten Tieren leiten
lassen. Forderungen nach einem generellen Verbot von Tierversuchen konnten
jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Beweggründe von Menschen, die
Tierversuche aus ethischen Gründen ablehnen und sich mit allen Kräften für deren
Abschaffung einsetzen, sind jedoch verständlich und nachvollziehbar. Auch aus
diesem Grund sind Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika in Deutschland
bereits seit 1998 grundsätzlich verboten. Ein generelles Verbot von Tierversuchen ist
aber derzeitig nicht geplant. Nicht zuletzt würde es auch verfassungsrechtliche
Bedenken aufwerfen, da die im Grundgesetz geschützte Freiheit von Forschung und
Lehre (Art. 5 Grundgesetz) betroffen wäre, auch wenn durch die vom Gesetzgeber
inzwischen beschlossene ausdrückliche Verankerung des Tierschutzes im
Grundgesetz (Art. 20a GG) dem Tierschutz nun bei Abwägungsentscheidungen mit
anderen Grundrechten ein erhebliches Gewicht zukommt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass erkrankte Menschen wirksame
Medikamente und Heilungsmethoden erwarten und voraussetzen, dass diese im
Hinblick auf die Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt ausreichend geprüft
worden sind. Dies gilt auch für andere Bereiche, z. B. Pflanzenschutzmittel und
Chemikalien. In verschiedenen nationalen, EG-rechtlichen und internationalen
Rechtsvorschriften sind Tierversuche daher direkt oder indirekt vorgeschrieben.
Aufgrund der strengen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ist jedoch
gewährleistet, dass jedes vorgesehene Versuchsvorhaben an Wirbeltieren einer
Beurteilung im Hinblick auf die Unerlässlichkeit, ethische Vertretbarkeit und auf
Möglichkeiten der Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere unterzogen wird.
Zudem sind in der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) vom
1. August 2013 zusätzliche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung zum
Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere geregelt. Mit der
Verordnung sollen die Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken erreicht werden. Auch
hieraus leitet sich die Verpflichtung ab, Tierversuche auf das absolut unerlässliche
Maß zu beschränken.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung die
Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch unterstützt
und sich für die europaweite und internationale Anerkennung und Verwendung
dieser Alternativmethoden einsetzt.

Der Petitionsausschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot von
Tierversuchen derzeit nicht möglich ist. Daher empfiehlt er, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als
Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Abschaffung von Tierversuchen hinweist, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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