Region: Tyskland

Tierversuche - Weniger Tierversuche durch Aufhebung der REACH-Verordnung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
794 Stödjande 794 i Tyskland

Petitionen har nekats

794 Stödjande 794 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:53

Pet 3-17-10-7871-035496

Tierversuche


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass die REACH-Verordnung außer Kraft gesetzt
wird.
Sie führt aus, dass durch diese Verordnung eine Steigerung der Tierversuchszahlen
eingetreten sei. Dies liege daran, dass jeder Hersteller oder Importeur, der seine
Stoffe, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, in Verkehr bringen will, für
diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer haben müsse. Es bestehe zwar die
Pflicht zur Erkundigung, ob schon entsprechende Daten vorliegen, bevor neue
Wirbeltierstudien zur Ermittlung von toxikologischen und ökotoxischen Daten
durchgeführt werden. Jedoch würden Sachverständige wie z.B. die „Ärzte gegen
Tierversuche“ davon ausgehen, dass vermehrt Tierversuche durchgeführt würden.
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen müsse
zudem bezweifelt werden, so dass vielmehr die Aufnahme moderner Ersatzverfahren
für Tierversuche gefördert werden müsse.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 794 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Auffassung der Bundesregierung zu dem Anliegen
eingeholt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung nach § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Dieses Verfahren ist von der
Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben und stellt sicher, dass der
Fachausschuss Petitionen in seinen Erörterungen einbezieht. Gegenstand der

Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren
der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ der
Bundesregierung – Drucksache 17/10572 – sowie der „Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Tierschutzgesetzes“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Drucksache 17/9783. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Mit der REACH-Verordnung werden u.a. erhöhte Anforderungen an die Hersteller
und Verwender von Chemikalien gestellt, entsprechende Daten zur Risikobewertung
chemischer Stoffe vorzulegen. Die Verordnung folgt dem Grundsatz, soweit wie
möglich auf Tierversuche zu verzichten. Statt dessen sollen tierversuchsfreie
Methoden eingesetzt bzw. entwickelt werden, mit denen die toxischen Eigenschaften
chemischer Stoffe vorhergesagt bzw. abgeschätzt werden können. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die REACH-Verordnung eine europäische
Rechtsverordnung ist, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und EU-weit gilt. Sie
kann von der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgehoben werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich jedoch in den Verhandlungen
nachdrücklich dafür eingesetzt, die Zahl der Tierversuche auf ein Minimum zu
begrenzen. Der Verordnungstext enthält eine Vielzahl von Regelungen und
Ansatzpunkten zur Flexibilisierung der Prüfanforderungen und zur Verwendung
vorhandener Informationen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf eine Anfrage zu der Thematik (Drucksache 17/9020) hat die European
Chemicals Agency (ECHA) mitgeteilt, dass bei ihr weniger Versuchsvorschläge
eingingen als von der Europäischen Kommission und von interessierten Kreisen
anhand früherer Schätzungen erwartet worden waren. Nach Auffassung der
Bundesregierung liegt dies offenbar daran, dass die Registranten andere
vorhandene Möglichkeiten zur Erfüllung der Informationsanforderungen verwendet
haben, bevor sie sich zum Einreichen eines Versuchsvorschlags für neue Studien
entschlossen. Im Zeitraum seit der Einführung von REACH seien zwei versuchsfreie
OECD-Methoden zur positiven Einstufung von stark augenreizendem Potential
akzeptiert worden sowie eine tierversuchsfreie Methode zur Vorhersage von
Hautreizungen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zudem sowohl bei der
Beteiligung als auch bei der Federführung neuer OECD-Projekte im Rahmen der
Anerkennungsprozesse von Alternativmethoden aktiv eingebracht. Sie hat z. B. die
Federführung in einem Projekt, das alle derzeit anerkannten Alternativmethoden im
Bereich der Hautreizung und Hautätzung strategisch verknüpfen und damit deren

Anwendungs- und Rechtssicherheit verbessern soll. Sie setzt sich zudem im
Rahmen der Bewertung von Prüfvorschlägen unter REACH für den Tierschutz ein
und stellt sicher, dass Tierversuche nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen.
Weitere Informationen können der genannten Antwort der Bundesregierung auf die
kleine Anfrage „EU-Chemikalien-Richtlinie REACH und Tierversuche“ (Drucksache
17/9020) entnommen werden.
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche
Zwecke verwendeten Tiere in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie werden EU-weit
gleiche Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung zum Schutz der für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere geschaffen. Der Schutz der Tiere wird
erhöht. Die Richtlinie hat insbesondere das Ziel, für eine Vermeidung, Verminderung
und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu
sorgen. Soweit bereits bestehendes nationales Recht über die Vorgaben der
Richtlinie hinaus geht, wird dies beibehalten. Mit dem am 13. Juli 2013 in Kraft
getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der am
13. August 2013 in Kraft getretenen Tierschutz-Versuchsverordnung wurde die
Richtlinie 2010/63/EU in nationales Recht umgesetzt. Damit wurde der Schutz von
Versuchstieren über die bisher bereits geltenden Regelungen hinaus weiter
verbessert.
Leider lassen sich Tierversuche, z.B. durch Alternativmethoden an Zellkulturen,
durch andere schmerzfreie Materie oder durch Computersimulation noch nicht
vollständig ersetzen. Dort jedoch, wo derartige Verfahren an die Stelle von
Tierversuchen treten können, müssen sie nach den Vorschriften des
Tierschutzgesetzes auch heute schon angewendet werden. Die Bundesregierung
initiiert und unterstützt unterschiedliche Projekte, die das Ziel haben, Tierversuche
durch alternative Methoden zu ersetzen bzw. zu reduzieren. Sie hat allein im
Rahmen des Förderschwerpunktes „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ seit 1980
über 120 Mio. Euro bereitgestellt. Auch in Zukunft wird sie mit erheblichen Mitteln die
Erforschung von Alternativmethoden fördern. Auch die Stiftung zur Förderung der
Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von
Tierversuchen wird seit 2010 durch das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt.
Der Petitionsausschuss hält die weitere Förderung tierversuchsfreier Forschung
ebenfalls für unabdingbar. Die Zahl der Tierversuche muss weiterhin verringert

werden. Es muss alles Erforderliche unternommen werden, um die
tierschutzrechtlichen Bedingungen zu verbessern und die Zahl der Versuchstiere
weiter zu senken. Das mit der Petition geforderte Aufheben der REACH-Verordnung
kann er jedoch nicht unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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