Kraj : Nemecko
Obrázok petície Umdenken beim Kindergeld
Rodina

Umdenken beim Kindergeld

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
74 73 v Nemecko

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

74 73 v Nemecko

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

  1. Zahájená 2018
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Neúspešný

11. 05. 2020, 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


18. 11. 2018, 15:11

Ich habe die Quellen genau angegeben und hoffe, dass diese Petition nun öffentlich eingestellt werden wird. 10 Unterstützer habe ich schon.


Neuer Petitionstext: **Es muss endlich ein Umdenken beim Kindergeld in Deutschland stattfinden!**
Statt das Kindergeld um ein paar Euro zu erhöhen und den Freibetrag anzuheben (was Eltern mit geringem Einkommen und geringen Steuern nichts bringt), sollte das Geld abgeschafft werden.
Der Bund übernimmt alle Kosten für Kinder vom Kindergarten bis Ausbildung.
Angefangen bei der Betreuung, der Verpflegung, des Schulmaterials, das Schulmaterial, Kosten für einen Sport- oder Musikverein, freier Eintritt in Bibliotheken, Museen und Bäder bis hin zur Finanzierung der Fahrkarten.
Dann hätte jedes Kind die gleiche Chance auf Bildung und es käme direkt bei den Kindern an.
Dazu müsste das Einkommensteuergesetz geändert werden. Das aber wollen die Parteien nicht.


Neue Begründung: In den Medien wird oft von Kinderarmut in Deutschland gesprochen. Dabei könnte jedes Kind in unserem Land auf relativ einfache Weise die gleiche Chance haben. Wenn nur endlich mal jemand das Problem richtig anpackt.
Durch das Einkommenssteuergesetz gehen jährlich viele Millionen Euro Kindergeld an Kinder, die nicht in Deutschland leben, wenn nur ein Elternteil hier arbeitet. Das wurde von der EU so festgelegt. Das Geld fehlt in den Kassen für unsere Einrichtungen.
Das sollte geändert werden.
Auf ein neues Wahlversprechen will ich nicht mehr warten.
Nach § 62 Abs. 1 EStG hat Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG, wer
1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a. nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b. nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Titel III
Kapitel 7 – Familienleistungen
Artikel 73 – Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
Solange man in einem EU-Mitgliedstaat Arbeitnehmer ist, steht einem als EU-Bürger (in Deutschland nach § 17 Bundeskindergeldgesetz) Kindergeld zu, auch wenn die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben (in Deutschland nach § 63 Einkommensteuergesetz).
Ein Artikel im Handelsblatt:
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-soziale-wohltat-eu-urteil-regelt-kindergeld-anspruch-fuer-eu-auslaender/9884484-2.html
EU-Urteil regelt Kindergeld-Anspruch für EU-Ausländer
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Nachwuchs in der Heimat lebt. Dortige Kindergeldbezüge sind dabei abzuziehen. Gestern war eine Stellungnahme der Bundesregierung bekanntgeworden, der zufolge der Rechtsanspruch jährlich zu Steuermindereinnahmen von 200 Millionen Euro führt.
Nach „Bild“-Recherchen wird derzeit für knapp 660.000 Kinder von EU-Ausländern Kindergeld gezahlt. Davon leben 66.261 Kinder nicht in Deutschland – sondern in ihren Heimatländern. Pro Kind gibt es mindestens 184 Euro pro Monat – oft das Zehnfache dessen, was es im Heimatland gibt. Kosten für den deutschen Staat: etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Deutschland)


18. 11. 2018, 15:11

Der Text wurde überarbeitet.


Neuer Petitionstext: **Es muss endlich ein Umdenken beim Kindergeld in Deutschland stattfinden!**
Statt das Kindergeld um ein paar Euro zu erhöhen und den Freibetrag anzuheben (was Eltern mit geringem Einkommen und geringen Steuern nichts bringt), sollte das Geld abgeschafft werden.
Der Bund übernimmt alle Kosten für Kinder vom Kindergarten bis Ausbildung.
Angefangen bei der Betreuung, der Verpflegung, des Schulmaterials, das Schulmaterial, Kosten für einen Sport- oder Musikverein, freier Eintritt in Bibliotheken, Museen und Bäder bis hin zur Finanzierung der Fahrkarten.
Dann hätte jedes Kind die gleiche Chance auf Bildung und es käme direkt bei den Kindern an.
Dazu müsste das Einkommensteuergesetz geändert werden. Das aber wollen die Parteien nicht.


Neue Begründung: In den Medien wird oft von Kinderarmut in Deutschland gesprochen. Dabei könnte jedes Kind in unserem Land auf relativ einfache Weise die gleiche Chance haben. Wenn nur endlich mal jemand das Problem richtig anpackt.
Durch das Einkommenssteuergesetz gehen jährlich viele Millionen Euro Kindergeld an Kinder, die nicht in Deutschland leben, wenn nur ein Elternteil hier arbeitet. Das wurde von der EU so festgelegt. Das Geld fehlt in den Kassen für unsere Einrichtungen.
Das sollte geändert werden.
Auf ein neues Wahlversprechen will ich nicht mehr warten.
Nach § 62 Abs. 1 EStG hat Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG, wer
1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a. nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
b. nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Titel III
Kapitel 7 – Familienleistungen
Artikel 73 – Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
Solange man in einem EU-Mitgliedstaat Arbeitnehmer ist, steht einem als EU-Bürger (in Deutschland nach § 17 Bundeskindergeldgesetz) Kindergeld zu, auch wenn die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben (in Deutschland nach § 63 Einkommensteuergesetz).
Ein Artikel im Handelsblatt:
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-soziale-wohltat-eu-urteil-regelt-kindergeld-anspruch-fuer-eu-auslaender/9884484-2.html
EU-Urteil regelt Kindergeld-Anspruch für EU-Ausländer
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Nachwuchs in der Heimat lebt. Dortige Kindergeldbezüge sind dabei abzuziehen. Gestern war eine Stellungnahme der Bundesregierung bekanntgeworden, der zufolge der Rechtsanspruch jährlich zu Steuermindereinnahmen von 200 Millionen Euro führt.
Nach „Bild“-Recherchen wird derzeit für knapp 660.000 Kinder von EU-Ausländern Kindergeld gezahlt. Davon leben 66.261 Kinder nicht in Deutschland – sondern in ihren Heimatländern. Pro Kind gibt es mindestens 184 Euro pro Monat – oft das Zehnfache dessen, was es im Heimatland gibt. Kosten für den deutschen Staat: etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


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