Regiune: Germania

Umsatzsteuer - Abschaffung bzw. Senkung der Mehrwertsteuer auf Fahrausweise des ÖPNV

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
445 445 in Germania

Petiția este respinsă.

445 445 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:16

Pet 2-17-08-6120-040366Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, die Umsatzsteuer auf Fahrausweise des öffentlichen
Personennahverbandes abzuschaffen oder sie alternativ auf 2% zu senken.
Zur Begründung führt der Petent an, die Mobilität sei im Laufe der Zeit sehr teuer
geworden. Daher sei es geboten, Anreize für ein Umsteigen auf Busse und Bahnen
zu schaffen. Durch eine Abschaffung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf
Fahrausweise des Nahverkehrs würden breite Bevölkerungsschichten profitieren.
Außerdem würden die Unternehmen und Verkehrsverbünde entlastet, da die
Kostendeckungsgrade verbessert werden könnten.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Es gingen 445 Mitzeichnungen sowie
23 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dassdie Mehrwertsteuer innerhalb der
Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Jeder Mitgliedstaat ist an die
Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das
gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) gebunden.

In den Artikeln 132 bis 137 der MwStSystRL ist explizit festgelegt, welche Umsätze
von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Da Umsätze aus dem Verkauf von
Fahrkarten für Bahnen und Busse hier nicht aufgeführt sind, wäre eine
Steuerbefreiung mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.
Nach Artikel 98 der MwStSystRL können die Mitgliedstaaten einen oder zwei
ermäßigte Steuersätze auf bestimmte Kategorien von Gegenständen oder
Dienstleistungen anwenden. Artikel 99 der MwStSystRL bestimmt, dass die
ermäßigten Steuersätze mindestens 5% betragen müssen. Daher wäre auch die
Einführung eines Steuersatzes von 2% auf Umsätze aus dem Verkauf von
Fahrkarten für Bahnen und Busse nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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