Kraj : Německo

Umsatzsteuer - Abschaffung der Mehrwertsteuer (19 %) auf Hygieneartikel für Frauen sowie für Verhütungsmittel

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutschen Bundestag
224 224 v Německo

Petice nebyla splněna

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Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2015
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

18. 11. 2015 16:05

Pet 2-18-08-6120-021287

Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petentin fordert einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hygieneartikel für
Frauen und für Kondome.
Zur Begründung wird ausgeführt, Hygieneartikel seien für den Großteil der
weiblichen Bevölkerung insofern lebensnotwendig, als ein Wegfall dieser Artikel zur
Folge hätte, dass viele Frauen während ihrer Menstruation ihre üblichen Tätigkeiten
nicht ausüben könnten. Während Toilettenpapier dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz unterliege, würden notwendige Hygieneartikel für Frauen bisher
mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz versteuert.
Gleiches gelte für Kondome, die ein Verhütungsmittel darstellten, welches vor
ansteckenden sexuell übertragbaren Krankheiten schütze.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 224 Mitzeichnungen sowie 25 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass der Gesetzgeber bei
der Einführung der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem die
verschiedensten Zielrichtungen im Blick hatte, die von der Berücksichtigung sozialer
Belange über die Förderung von Kultur und Bildung bis hin zur Stärkung Land- und

Forstwirtschaft reichten und nicht als zueinander in Konkurrenz stehend betrachtet
werden können. In eingehenden Beratungen wurde so auch eine Gesamtkonzeption
für die Besteuerung der Umsätze im Gesundheitsbereich entwickelt. Danach enthält
das deutsche Umsatzsteuergesetz gezielte Vergünstigungen für wichtige Bereiche
des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Steuerbefreiung für die meisten
Umsätze der Heilberufe und Krankenhäuser.
Die Petentin geht offensichtlich davon aus, dass eine Absenkung des Steuersatzes
für die genannten Produkte zu entsprechend sinkenden Preisen führen würde.
Diesbezüglich weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Umsatzsteuer
lediglich einen Bestandteil der Kosten darstellt, die im Bereich des Einzelhandels
anfallen. Die Weitergabe einer Umsatzsteuerersparnis an die Kunden läge allein im
Ermessen des Unternehmers, ist von der Wettbewerbsposition abhängig und könnte
vom Gesetzgeber nicht sichergestellt werden. Insoweit äußert der Ausschuss die
Überzeugung, dass die in der Eingabe geforderte Ermäßigung der Umsatzsteuer auf
die genannten Produkte kein geeignetes Mittel darstellen könnte, um das von der
Petentin angestrebte Ziel dauerhaft zu erreichen. Außerdem macht der Ausschuss
darauf aufmerksam, dass – anders als von der Petentin vermutet – die Lieferungen
von Toilettenpapier nicht dem ermäßigten, sondern dem allgemeinen
Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% unterliegen.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen,
im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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