Piirkond : Saksamaa

Umsatzsteuer - Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Toetav 79 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

79 Toetav 79 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

20.02.2019 03:24

Pet 2-18-08-6120-041814 Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel abzuschaffen. Dies möge
auf europäischer Ebene entsprechend harmonisiert werden.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, eine
Abschaffung sei gerecht, da Nahrung das Grundrecht jedes Menschen sei. Zudem
sei sie sozial, was wiederum auf die dadurch entstehende Entlastung von
Geringverdienern zurückzuführen sei. Hierdurch steigere sich der Konsum und
bringe insgesamt einen Wirtschaftswachstum mit sich.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 79 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 32 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Zunächst weist der Petitionsausschuss grundlegend darauf hin, dass die
Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Jeder
Mitgliedstaat - und damit auch Deutschland - ist an die verbindlichen Vorgaben der
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem, sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL),
gebunden.
Der Ausschuss weist den Petenten auf den Grundsatz hin, dass jeder Umsatz der
Mehrwertsteuer unterliegt. Zudem legt die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - in den
Artikeln 132 bis 137 MwStSystRL - explizit festgelegt, welche Umsätze bzw.
Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Da Lebensmittel hier nicht
aufgeführt sind, ist eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel
unionsrechtlich nicht zulässig.

Der Petitionsausschuss betont, dass ungeachtet dessen eine Abschaffung der
Mehrwertsteuer zu haushaltspolitisch nicht vertretbaren Mindereinnahmen führen
würde. Steuern sind Beiträge zum Gemeinwesen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in
Deutschland zahlt sie. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Ohne
dieses Geld könnten Bund, Länder und Gemeinden ihre elementaren Aufgaben für
das Gemeinwesen nicht erfüllen. Dazu zählen die soziale Sicherung, die innere und
die äußere Sicherheit, aber auch die Finanzierung von Bildung, Gesundheit und
Verkehrsinfrastruktur.

Der Petent wird darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer zudem nur ein
Bestandteil der Kosten ist, die im Lebensmittelbereich anfallen. Insbesondere könnte
die Weitergabe einer Mehrwertsteuerersparnis durch die Abschaffung der
Mehrwertsteuer auf Lebensmittel an die Kunden nicht sichergestellt werden und ist
mithin kein geeignetes Mittel, um eine Kostendämpfung im Lebensmittelbereich
dauerhaft zu gewährleisten.

Lebensmittel unterliegen in Deutschland nicht dem Regelsteuersatz von 19%,
sondern bereits einem deutlich ermäßigten Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1
i. V. m. Anlage 2 Umsatzsteuergesetz). Hierfür waren sozialpolitische Gründe
ausschlaggebend.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
soweit Lebensmittel in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zur Befreiung der
Mehrwertsteuer aufzuführen sind, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd