Regiji: Nemčija

Umsatzsteuer - Besteuerung von Milchersatzprodukten mit ermäßigtem Steuersatz von 7 %

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
107 podpornik 107 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

107 podpornik 107 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

02. 11. 2019 03:26

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6120-005221
45145 Essen
Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte, dass Milchersatzprodukte – genauso wie Milch – mit dem ermäßigten
Steuersatz von 7 Prozent besteuert werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, aktuell würden Milchersatzprodukte mit dem vollen
Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % besteuert. Diese Produkte seien oftmals genauso
gesund wie Milchprodukte selbst. Durch den höheren Steuersatz würden diese aber
"benachteiligt". Dies betreffe Menschen, die sich nicht mit Milch ernähren wollten.
Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen.
Es gab 31 Diskussionsbeiträge und 107 Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
§ 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sieht zwei Steuersätze vor, den allgemeinen
Steuersatz (19%) und den ermäßigten Steuersatz (7%). Der nationale Gesetzgeber hat für
die Zuordnung zum ermäßigten Steuersatz in eingehenden Beratungen und im Rahmen
einer Gesamtabwägung entschieden, dass nur Milch tierischen Ursprungs und
Milchmischgetränke mit einem Anteil an tierischer Milch (oder z. B. Molke) von
mindestens 75% des Fertigerzeugnisses ermäßigt besteuert werden. Eine Änderung
zugunsten auch für Milchersatzprodukte auf z. B. Soja- oder Getreidebasis würde die
Petitionsausschuss

bestehende klare Aufteilung komplizieren, wie z. B. den Umgang mit anderen
Mischgetränken oder Frucht- und Gemüsesäften. In der Konsequenz wären auch
erhebliche Steuermindereinnahmen zu erwarten.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht
in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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