Reģions: Vācija

Umsatzsteuer - Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent für (extrem) zucker- und fetthaltige Lebensmittel

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
107 Atbalstošs 107 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

14.10.2016 04:22

Pet 2-18-08-6120-020792



Umsatzsteuer



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werde

konnte.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, dass (extrem) zucker- und fetthaltige

Lebensmittel vom niedrigen Mehrwertsteuersatz ausgenommen werden. Eine

Ausnahme sollen biologisch und nach internationalen Fairhandelskriterien erzeugte

Waren bilden.

Zur Begründung wird ausgeführt, die vorgeschlagene Maßnahme sei notwendig, um

den Konsum ungesunder und für die Gesellschaft nicht lebensnotwendiger

Lebensmittel einzudämmen. Viele Menschen nähmen zu viele ungesunde

Nahrungsmittel zu sich, was im späteren Leben zu gesundheitlichen Problemen

führen könne. Es sei geboten, dass der Staat seine Bürger schütze. Daher sei es

angezeigt, derartige Lebensmittel nicht mit dem ermäßigten, sondern mit dem

allgemeinen Mehrwertsteuersatz zu belegen. Insbesondere bei Süßigkeiten sei es

kontraproduktiv, diese mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern.

Allerdings sei von der vorgeschlagenen Maßnahme derjenige Bereich von Produkten

auszunehmen, der nach biologischen Anbaukriterien sowie nach internationalen

Fairhandelskriterien erzeugt werde. Diese ergänzende Maßnahme sei notwendig, um

den ökologischen und fairen Anbau von entsprechenden Lebensmitteln nicht zu

belasten.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 107 Mitzeichnungen sowie 44 Diskussionsbeiträge ein.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Eingangs ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass der Gesetzgeber

entschieden hat, Lebensmittel grundsätzlich ermäßigt zu besteuern. Dabei hat er auf

eine Differenzierung nach den gesundheitlichen Effekten der einzelnen Lebensmittel

verzichtet. Nach Überzeugung des Petitionsausschusses ist es unbestritten, dass der

übermäßige Verzehr von Süßwaren und stark zuckerhaltigen Nahrungsmitteln eine

gesundheitsschädigende Wirkung nach sich ziehen kann. Er hat jedoch Zweifel, ob

die Anwendung des Regelsteuersatzes in Höhe von 19 Prozent auf diese Produkte

ein geeignetes Mittel sein könnte, eine Änderung des Konsumverhaltens im Einzelfall

herbeizuführen.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss auf die weitere Forderung des Petenten hin,

biologisch angebaute und fair gehandelte Produkte von dieser Regelung

auszunehmen. Die Einführung einer Umsatzbesteuerung in Abhängigkeit vom Salz-,

Zucker- und Fettgehalt eines Produktes würde schwer zu bewältigende

Abgrenzungsprobleme nach sich ziehen, weil jedes einzelne entsprechende Produkt

einer einschlägigen Kriterienprüfung zu unterziehen wäre.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss insgesamt nicht in Aussicht

stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,

das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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