Umsatzsteuer - Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent für Kaffee und Tee

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Unterstützende 29 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

29 Unterstützende 29 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:59

Pet 2-18-08-6120-030283

Umsatzsteuer


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Kaffee und Tee von
7 % auf 19 % zur ausschließlichen Verwendung der Mehreinnahmen-Differenz für
öffentliche Schulen, Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Kaffee und Tee seien nicht als Nahrungsmittel
anzusehen, die der Grunderhaltung körperlichen Daseins dienten. Daher seien sie
auch nicht als Lebensmittel zu klassifizieren. Ausgehend von einer Bevölkerungszahl
von 81,2 Mio. Menschen in Deutschland und einem Pro-Kopf-Kaffeeverbrauch von
7,1 kg (2014) würden sich bei Anwendung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes
von 19 % auf Kaffee und Tee Steuermehreinnahmen in Höhe von rd. 576 Mio. Euro
pro Jahr realisieren lassen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 29 Mitzeichnungen sowie 19 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass der Gesetzgeber bei der Einführung
der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem zum 1. Januar 1968 in
eingehenden Beratungen eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze
im Nahrungsmittelbereich entwickelt hat. Dabei wurde vermieden, eine von

subjektiven Einflüssen und sich wandelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen über
gesundheitliche Gesichtspunkte geprägte Einteilung in "gute" und "schlechte"
Nahrungsmittel vorzunehmen. Danach werden Lebensmittel bis auf wenige
Ausnahmen ermäßigt besteuert.
Mit Blick auf das vorgetragene Petitum teilt der Petitionsausschuss die vom Petenten
vertretene Auffassung, dass Kaffee und Tee ernährungsphysiologisch nicht
zwingend für die Aufrechterhaltung körperlicher Grundfunktionen notwendig sind. Er
gibt jedoch zu bedenken, dass die genannten Getränke gleichwohl in weiten Teilen
der Bevölkerung einen festen Bestandteil der täglichen Ernährung darstellen.
Infolgedessen scheidet nach Überzeugung des Ausschusses eine Klassifizierung
von Kaffee und Tee als Luxuslebensmittel aus.
Zusätzlich ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass – unabhängig von der
Höhe des Umsatzsteuersatzes – nach dem Kaffeesteuergesetz Röstkaffee ohne
Ansehen der Qualität und der Marke oder Bezeichnung mit Kaffeesteuer belastet
wird. Mit der Neufassung des Kaffeesteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl
I S. 2150, 2199) ist die Besteuerung von Tee mit einer speziellen Teesteuer
abgeschafft worden.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss schlussendlich nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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