Regija: Njemačka

Umsatzsteuer - Höhere Mehrwertsteuer für den Onlinehandel

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
77 77 u Njemačka

Peticija je odbijena.

77 77 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:14

Pet 2-17-08-6120-052312Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt die Einführung eines erhöhten Umsatzsteuersatzes auf
Warenlieferungen von Onlinewarenhäusern an.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, der Einzelhandel habe
Schwierigkeiten, im Konkurrenzkampf gegen den Onlinehandel zu bestehen.
Letzterer könne Produkte deutlich billiger anbieten. Die Konkurrenz bedrohe
Arbeitsplätze und fördere Dumpinglöhne.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbingen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von 77 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
gingen 53 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass das
Mehrwertsteuerrecht innerhalb der Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind an die verbindlichen Vorgaben der
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) gebunden. Die
Richtlinie 2006/112/EG lässt die Anwendung eines erhöhten Umsatzsteuersatzes für
Warenlieferungen durch Onlinehändler, wie vom Petenten vorgeschlagen, nicht zu.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass ein erhöhter Umsatzsteuersatz den
Onlinehandel in unzulässiger Weise "bestrafen" würde. Ein solcher Eingriff würde
nämlich den Regeln der freien Marktwirtschaft widersprechen. Danach soll der
Kunde die Möglichkeit haben, dort einzukaufen, wo er einen attraktiven Preis oder
ein für ihn attraktives Rahmenangebot findet. Würde man dem Vorschlag des
Petenten folgen, müsste man folgerichtig jeden erfolgreichen Handel sanktionieren.
Darüber hinaus ist es nach dem Dafürhalten des Ausschusses nicht absehbar, ob
der Einzelhandel überhaupt von einer höheren Besteuerung des Onlinehandels
profitieren würde.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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