Regione: Germania

Umsatzsteuer - Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für eBooks auf 7 Prozent

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
151 Supporto 151 in Germania

La petizione è conclusa

151 Supporto 151 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 16:56

Pet 2-18-08-6120-016600

Umsatzsteuer


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition soll eine Reduzierung der Umsatzsteuer auf eBooks auf 7 % erreicht
werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, für gedruckte Bücher gelte der reduzierte
Mehrwertsteuersatz von 7 %. Bücher würden als Kulturgut angesehen, welches allen
Bevölkerungsschichten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen solle.
Bei einem eBook handele es sich um eine Datei, in der das jeweilige digitalisierte
literarische Werk gespeichert sei und die zur weiteren digitalen Vervielfältigung durch
die Endkunden im Wege des Online-Abrufs auf einer Internetseite bereitgehalten
werde. Da es sich bei den eBooks mithin um elektronische Bücher handele, sollten
diese auch mit dem gedruckten Buch gleichgesetzt werden. Hieraus folge, dass für
derartige eBooks ebenfalls der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten müsse.
Außerdem sollten Menschen mit Sehschwäche, die auf eBooks wegen der
Möglichkeit der Schriftvergrößerung angewiesen seien, nicht steuerlich benachteiligt
werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 151 Mitzeichnungen sowie 148 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass die
Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) weitgehend harmonisiert ist.
Jeder Mitgliedstaat ist an die Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)
gebunden.
Nach Artikel 98 der MwStSystRL können die Mitgliedstaaten einen oder zwei
ermäßigte Steuersätze anwenden. Die ermäßigten Steuersätze sind nur auf die
Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III
genannten Kategorien anwendbar. EBooks sind hier nicht aufgeführt. Darüber hinaus
schreibt Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 MwStSystRL ausdrücklich vor, dass ermäßigte
Steuersätze auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen nicht anwendbar sind. Bei
den eBooks handelt es sich um elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Daher wäre
die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes auf eBooks gegenwärtig nicht mit
dem Unionsrecht vereinbar.
Die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf eBooks setzt demnach
eine Änderung der MwStSystRL voraus. Für eine entsprechende Änderung der
MwStSystRL bedarf es eines Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission,
der das alleinige Initiativrecht zusteht. Zudem bedarf es der einstimmigen
Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat.
Der Petitionsausschuss macht jedoch im Zusammenhang mit der vorliegenden
Eingabe darauf aufmerksam, dass der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2014 bereits
die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Hörbücher beschlossen hat (Gesetz
zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – Bundestags-Drucksache 18/1529).
Damit gilt ab dem 1. Januar 2015 für "Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger,
die ausschließlich die Tonaufzeichnung der Lesung eines Buches enthalten" der
ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Dieser bezieht sich auf
Lieferungen, Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Vermietung von
Hörbüchern.
Der Petitionsausschuss unterstützt bestehende Bemühungen der Bundesregierung,
auf europäische Ebene darauf hin zu wirken, dass auf eBooks, ePaper und andere
elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz

Anwendung finden kann. Angesichts dessen empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Eingabe der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu
überweisen, sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben
und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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