Umsetzung des Willkürverbotes - Änderung §339 StGB - Rechtsbeugung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss
137 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

137 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08.03.2013, 15:46

Bisher straffreie Verstöße gegen Gesetze, andere allgemein anerkannte Normen oder willkürliche, gegen die Interessen der Bürger gerichtete, Entscheidungen findet man z.B. in :
- Politik
- Nichteinhaltung des Amtseides (der Schutz und das Wohl des Volkes)
(z.B. mangelhaftes bis fehlendes Willkürverbot, Benachteiligung der Bürger in der
Gesetzgebung, Belastung des Staatshaushaltes und der Bürger zugunsten einiger weniger
Ausgewählter)
- organisierte Diskriminierung (Ungleichbehandlung) auf Grund eines Status (Berufsgruppe,
Einkommenshöhe) in der Kranken- und Rentenversicherung
(Vorteilsgewährung zugunsten der privat Versicherten, privater Versicherungsunternehmen
und unter Aufhebung des vollständigen Solidaritätsprinzips)
- Veruntreuung (Verschwendung) von Steuergeldern
- Veruntreuung von Beiträgen der Versicherten (Krankenkassen) oder anderen Abgaben
(z.B. GEZ) durch überzogene Gehälter, Bezüge und Gagen
- Vorteilsgewährung (Umsetzung der Interessen von Lobbyverbänden; z.B. EEG-Umlage)
- Vorteilsgewährung / Vorteilsnahme (Gewährung / Annahme) von eigenen finanziellen
Vergünstigungen (Diätenerhöhungen, deutlich vom Volk abweichende Altersversorgung)
- Justiz
- von einer höheren Instanz festgestellte Fehlentscheidungen bleiben für die Verantwortlichen
meistens straffrei und folgenlos (z.B. persönliche Beteiligung am Schadensersatz)
- Polizei
- fehlerhafte und gerichtlich festgestellte, ungültige Geschwindigkeitsmessungen
- Finanzämter
- steuerliche Be- und Entlastungen können nach nicht nachgewiesenen Unterstellungen
willkürlich festgelegt werden
- bis zum 01.07.2010 wurden Konten von Steuerschuldnern vollständig gepfändet
(ohne Einhaltung des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes)
- Arbeits- und Sozialämter
- berechtigte und lebensnotwendige Bezüge können willkürlich gekürzt werden
- berechtigter Mehrbedarf wird nicht automatisch gezahlt (z.B. Schwerbehinderung ab 50%)
- Jugendämter
- teilweise, von einem Unbeteiligten nicht nachvollziehbare, straffreie Entscheidungen
(auch gegen den Willen, die Interessen oder zu Lasten der Entwicklung der Kinder)
- Krankenkassen
- Risikoselektion (Entfernung aus dem Versicherungsverhältnis) für kostenintensive Versicherte
- Verweigerung von Behandlungen (aus Kostengründen) zum Wohl von Patienten.
Der zu übernehmende Eigenanteil kann nicht von allen Bürgern aufgebracht werden.
- Wohnungsverwaltungen
- fehlerhafte Mietverträge
- unzulässige oder nicht fristgerechte Kündigungen
- unzulässige Mietpreis- oder Nebenkostenerhöhungen
- unberechtigte oder fehlerhafte Umlage von Modernisierungs-, Neben- oder anderen Kosten
- Wirtschaft
- unberechtigte Kündigungen, angewiesene Verletzungen bestehender Normen
- fehlerhafte Abrechnungen (z.B. Telefon, Handy, Strom, Trink- und Abwasser (durch
fehlerhafte, ungenaue oder ungeeignete Messmittel oder Messmethoden))


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