Terület: Németország

Umwelt und Gesundheit - Keine Giftmüllimporte nach Deutschland

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
442 Támogató 442 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

442 Támogató 442 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:15

Pet 2-17-18-272-038591Umwelt und Gesundheit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petition wendet sich gegen aktuelle Überlegungen, wonach die aufgrund eines
Chemieunfalles im indischen Bhopal lagernden giftigen Stoffe in Deutschland
entsorgt werden sollen.
Die Eingabe führt aus, dass achttausend Menschen an den unmittelbaren Folgen
und nahezu doppelt so viele an den Spätfolgen des Chemieunglücks im indischen
Bhopal im Jahr 1984 verstorben seien. Der Import von Giftmüll nach Deutschland
dürfe in Zeiten der Energiewende nicht mehr gestattet sein.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 442 Unterstützer fand und auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 25 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Import von gefährlichen Abfällen nach
Deutschland nur dann zulässig ist, wenn alle geltenden internationalen und
nationalen Regelungen eingehalten werden können. Dazu zählen neben dem
internationalen Baseler Übereinkommen die europäische
Abfallverbringungsverordnung, die das Baseler Übereinkommen umsetzt, und das
deutsche Abfallverbringungsgesetz sowie Regelungen zum Transport von Gefahrgut

und umfangreiche Bestimmungen für Entsorgungsanlagen. Wenn diese hohen
Standards eingehalten werden, besteht für Deutschland ein hohes Schutzniveau
gegen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Das Baseler Übereinkommen lässt den Export von gefährlichen Abfällen in ein
anderes Land dann zu, wenn das Ausfuhrland nicht über die technische Fähigkeit
und die notwendigen Anlagen verfügt, um bestimmte Abfälle umweltgerecht und
wirksam zu entsorgen. Eine entsprechende Bestimmung ist für Abfälle, die beseitigt
werden sollen, in der europäischen Abfallverbringungsverordnung enthalten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit - International Services - (GIZ-IS) in den vergangenen Monaten mit
der indischen Zentralregierung und der Regierung des Bundesstaates Madhya
Pradesh über einen möglichen Auftrag verhandelt hat, mit dem insgesamt
350 Tonnen Pestizid-belastetes Erdreich aus Bhopal durch GIZ-IS umweltgerecht
entsorgt werden sollten. Da derartige toxische Abfallstoffe aufgrund der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und fehlenden notwendigen Kapazitäten bis heute nicht in
Indien ordnungsgemäß entsorgt werden können und deshalb vor Ort weiterhin eine
massive Gefahr für die Bevölkerung und die Ökosysteme darstellen, hatte das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einem
entsprechenden Angebot der GIZ-IS zu einer fachgerechten Entsorgung in
Deutschland grundsätzlich unter der Maßgabe zugestimmt, dass alle nationalen und
internationalen Vorschriften eingehalten und höchste Sicherheitsmaßnahmen
garantiert werden können. Die GIZ-IS, die jahrzehntelange Erfahrung in der
Entsorgung von gefährlichen Abfällen hat und in den vergangenen zwanzig Jahren
mehr als zwei Dutzend vergleichbare Aufträge in Entwicklungs- und
Schwellenländern übernommen und Altchemikalien entsorgt hat, hat nach
dreimonatigen Vertragsverhandlungen mit der indischen Seite die Gespräche
beendet und ihr Angebot zur Giftmüllentsorgung zurückgezogen. Der
Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Entsorgung durch die GIZ-IS inzwischen
keine Option mehr darstellt.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es nach der
europäischen Abfallverbringungsverordnung möglich wäre, in Deutschland
gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Import von gefährlichen Abfällen, die
beseitigt werden sollen, allgemein oder teilweise verbieten. Für gefährliche Abfälle,

die verwertet werden sollen, ist dieses hingegen nicht möglich. Im Rahmen der
Novellierung des Abfallverbringungsgesetzes in den Jahren 2006/2007 wurde diese
Möglichkeit diskutiert. Es wurde jedoch nicht als erforderlich angesehen,
entsprechende Beschränkungen in das Abfallverbringungsgesetz aufzunehmen.
Vor dem Hintergrund, dass die GIZ-IS ihr Angebot für eine Entsorgung der giftigen
Abfälle aus dem indischen Bhopal zurückgezogen hat, gelangt der
Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass dem Anliegen zwischenzeitlich
entsprochen werden konnte. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most