Regiune: Germania

Umwelt und Gesundheit - Reinigungsstufe 4 Pflicht für Kläranlagen in Deutschland

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Deutschen Bundestag
189 189 in Germania

Petiția a fost inchisa

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  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

06.12.2016, 03:22

Pet 2-18-18-272-022868



Umwelt und Gesundheit



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zu überweisen, soweit es um die

Entwicklung von einheitlichen Untersuchungsverfahren im Bereich Mikroplastik

geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition werden gesetzliche Regelungen dahingehend gefordert, sämtliche

bundesdeutschten kommunalen Kläranlagen mit Filtern der Reinigungsstufe 4 zur

Absonderung von Mikroplastik und Plastikfasern aufzurüsten.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Mikroplastik,

welches beispielsweise in Kosmetik- und Pflegeprodukten sowie in Fleece- und

Funktionskleidung enthalten sei, gelange vornehmlich über das Haushaltsabwasser

in die Umwelt mit negativen Folgen für Pflanzen, Tiere und auch Menschen. Die

meisten Klärwerke könnten diese Teilchen nicht aus dem Wasser filtern. Lediglich

einige wenige deutsche Klärwerke setzten bereits mit Erfolg Filter zum Aussortieren

von Mikroplastik ein, etwa Tuch- oder Membranfilter, welche als Reinigungsstufe 4

bezeichnet würden. Daher sollten sämtliche Klärwerke mit der Reinigungsstufe 4

ausgerüstet werden, flankiert durch ein entsprechendes finanzielles

Förderprogramm.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Sie wurde durch 189 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

10 Diskussionsbeiträge ein.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das Anliegen des Petenten.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass eine Kläranlage eine

technische Anlage ist, die der Reinigung von Abwasser dient, das von der

Kanalisation gesammelt und im Zuge der Abwasserbeseitigung dorthin transportiert

wird. Moderne Kläranlagen sind heute in der Regel dreistufig, da zur

Abwasserreinigung nacheinander mechanische, biologische und chemische

Verfahren eingesetzt werden. Die auch in der Eingabe thematisierte vierte

Reinigungsstufe beschreibt einen zusätzlichen Verfahrensschritt in der Kläranlage,

der zur weiteren Reinigung des behandelten Abwassers dient, beispielsweise der

Elimination von Mikroschadstoffen. Im Zusammenhang mit der vierten

Reinigungsstufe stehen Spurenstoffe und prioritäre Stoffe, die laut Definition ein

signifikantes Risiko für die aquatische Umwelt und folglich auch für das Trinkwasser

darstellen. Bei den Spurenstoffen handelt es sich um Medikamentenreste, Hormone,

Röntgenkontrastmittel und ähnliche Stoffe mit nachweislich schädlicher Wirkung. Für

die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe gibt es verschiedene

verfahrenstechnische Ansätze. Diese lassen sich allgemein in die Verfahren

Ozonierung, Membrantrennverfahren, Adsorption und biologischer Abbau unterteilen.

Bedeutend für das Eliminationsverhalten von Spurenstoffen sind insbesondere

Molekülaufbau und -struktur, Polarität/Hydrophobie, Sorptionsverhalten und

Abbaubarkeit/Persistenz.

Der Petitionsausschuss betont, dass mittlerweile der vierten Reinigungsstufe im

Hinblick auf die Abscheidung von Mikroplastik ebenfalls ein hohes Potential

zugesprochen wird. Der Ausschuss ergänzt, dass als Mikroplastik Plastikstücke

bezeichnet werden, welche kleiner als 5 mm sind; sie sind also mit dem bloßen Auge

schwer zu erkennen. Es gibt zwei Sorten von Mikroplastik. Zum sogenannten

primären Mikroplastik gehören Basispellets, die das Grundmaterial für die

Plastikproduktion darstellen; Granulate in Kosmetik und Hygieneprodukten, wie

Peelings, Zahnpasta, Handwaschmittel; mikroskopische Partikel, die in

Reinigungsstrahlern z. B. auf Werften eingesetzt werden oder in der Medizin als

Ein-Organismus, z. B. ein Insekt, das einen Krankheitserreger von einem Wirt zum

anderen überträgt. Darüber hinaus ist Mikroplastik in Fasern zu finden. Bis zu



2.000 Kunstfasern aus Fleece-Kleidungsstücken, einem Velourstoff, der meist aus

Polyester oder Polyacryl besteht, gelangen pro Waschgang über Fließgewässer in

die Meeresumwelt, da sie von den Klärwerken – wie in der Eingabe zutreffend

bemerkt – nicht zurückgehalten werden können. Sekundäres Mikroplastik entsteht

durch physikalische, biologische und chemische Dekration von Makroplastikteilchen.

In diesem Zusammenhang gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass

gesicherte Erkenntnisse, welche Mengen an Mikroplastik pro Jahr durch die

Kläranlagen hindurch in die natürlichen Gewässer abgegeben werden, bislang nicht

vorliegen. Dies gilt auch für einen möglichen Rückhalt durch die vierte

Reinigungsstufe. Wie bereits oben ausgeführt werden vierte Reinigungsstufen in

Kläranlagen nicht wie vom Petenten angeführt, im Hauptzweck zum Rückhalt von

Mikroplastik installiert, sondern vornehmlich zum Rückhalt von Spurenstoffen und

Arzneimittelrückständen.

Das Vorkommen bzw. der Rückhalt von Kunstoffen und Mikroplastik kann derzeit

wegen einer fehlenden einheitlichen Untersuchungsmethodik nicht gesichert ermittelt

werden. Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die Forderung des

Petenten an den Gesetzgeber nach einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von

Mikroplastik sowie die Forderung nach einem finanziellen Förderprogramm

gegenwärtig für nicht zielführend. Denn zunächst müssen die Grundlagen geschaffen

werden, um die Belastungssituation und die Wirksamkeit von Verfahren verlässlich

einheitlich beurteilen zu können.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung über das

Bundesumweltamt verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte fördert; das

Umweltbundesamt führt in diesem Bereich auch Eigenforschung durch. So sollen

unter anderem einheitliche Untersuchungsverfahren entwickelt und Eintragspfade

und Indikatorarten zur Beschreibung der Auswirkungen identifiziert werden. Auch

Forschungsprojekte zum Eintrag von Mikroplastik in Binnengewässer, zu möglichem

Vorkommen in Lebensmitteln oder zur Freisetzung aus Produkten sind geplant bzw.

werden durchgeführt. Der Ausschuss ergänzt, dass das Umweltbundesamt aktuell

Untersuchungen zu Mikroplastik in Zusammenarbeit mit der TU Berlin und der

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, der Universität Trier sowie der

Universität Konstanz/Landau durchführt. Insbesondere geht es um die Entwicklung

neuer Untersuchungsmethoden sowie die Entwicklung eines Konzeptes zur

Bewertung von Mikroplastik.



Der Petitionsausschuss weist an dieser Stelle auch auf die Arbeit im Rahmen der

gemeinsamen Programmplanung von Mitgliedstaaten und Europäischer Union hin,

welche vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden. Im

Rahmen der Förderinitiative "Healthy and Productive Seas and Oceans" sind die

Forschungsarbeiten auch auf die Entwicklung einer einheitlichen Messmethodik und

die Erfassung von Eintragspfaden und Verbreitung von Mikroplastik gerichtet. Des

Weiteren sind ebenso verschiedene Ressortforschungseinrichtungen des Bundes

damit befasst (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Umweltbundesamt,

Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bundesinstitut für Risikobewertung),

validierte analytische Nachweismethoden für die verschiedenen Matrices wie

Wasser, Boden, Luft oder Lebensmittel, in denen Kunststoffe oder Mikroplastik

vorkommen kann, zu entwickeln.

Entgegen den Befürchtungen des Petenten ist nach gegenwärtigem Wissensstand

eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen durch die direkte Aufnahme von

Mikroplastikpartikeln über Lebensmittel eher unwahrscheinlich. Es kann davon

ausgegangen werden, dass Partikel, die größer als 0,1 mm sind und damit eine

vergleichbare Größe zu Fein-Sand haben vom Körper wieder ausgeschieden

werden. Sofern Mikroplastikpartikel als Träger für Schadstoffe in Betracht kommen,

greifen für zahlreiche Schadstoffe die rechtlich verbindlichen EU- bzw. nationalen

Höchstgehalte für Rückstände und Kontaminanten. Bei einer Überschreitung dieser

Höchstgehalte sind entsprechende Produkte nicht verkehrsfähig.

Soweit es um die grundsätzliche Problematik von Mikroplastik und ein Verbot

desselben geht, ergänzt der Petitionsausschuss, dass sich der Petent mit diesem

Anliegen bereits an den Petitionsausschuss gewandt hatte. Der 18. Deutsche

Bundestag hat die Petition beraten und am 2. Juli 2015 der begründeten

Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses folgend beschlossen: Die Petition

der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,

dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen und sie dem

Europäischen Parlament zuzuleiten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist

der Petitionsausschuss auf die genannte Beschlussempfehlung unter dem

Aktenzeichen Pet 2-17-18-273-055955. Die diesbezügliche Antwort der

Bundesregierung bleibt zunächst abzuwarten.

Nach alledem empfiehlt der Petitionsausschuss die Petition der Bundesregierung -

dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zu



überweisen, soweit es um die Entwicklung von einheitlichen Untersuchungsverfahren

im Bereich Mikroplastik geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition

der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen, soweit auf die Notwendigkeit

hingewiesen wird, den Eintrag von Mikroplastik in die aquatische Umwelt zu

minimieren und notwendige Forschung und Regulierung zu beschleunigen, und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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