Umwelt und Gesundheit - Verbot von Giftstoffen in Fassadenputzen und -farben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
370 Unterstützende 370 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

370 Unterstützende 370 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:14

Pet 2-17-18-272-046568Umwelt und Gesundheit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot von Giftstoffen in Fassadenfarben und -putzen
gefordert.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass zum Zwecke der von Seiten der
Bundesregierung geforderten Fassadendämmung oftmals pestizidhaltige Putze und
Mörtel verwendet würden, um innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht den
Bewuchs mit Moosen und Kleingewächsen an der Gebäudefassade zu unterbinden.
Auf diese Weise gelangten große Mengen an Giftstoffen in die Umwelt. Diese
Entwicklung müsse durch ein entsprechendes Verbot verhindert werden.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 370 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 11 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Fassadenfarben und -putze oft Mittel
enthalten, um einen Bewuchs der Außenfassade von Gebäuden mit Moos, Algen
oder Pilzen zu verhindern. Bei den dafür verwendeten Mitteln handelt es sich um
Biozid-Produkte, die aufgrund ihres besonderen Gefährdungspotenzials für Mensch,

Tier und Umwelt europaweit - also auch in Deutschland - einer Zulassungspflicht
unterliegen. Gesetzliche Regelungen zu Bioziden werden auf der europäischen
Ebene getroffen. Einzelnen Mitgliedsstaaten sind keine rechtlichen Alleingänge
gestattet. Ein bundesweites Verbot von Bioziden in Fassadenfarben und -putzen
wäre daher nicht möglich.
Vor allem aber besteht in fachlicher Hinsicht kein Bedarf für ein Verbot, da durch die
bereits vorhandenen Regelungen zu Bioziden sichergestellt ist, dass Biozide
grundsätzlich erst dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn eine zuständige
Behörde ausdrücklich ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Vor dem erstmaligen
Inverkehrbringen und Verwenden eines Biozid-Produkts muss eine behördliche
Entscheidung dazu erfolgen, ob das jeweilige Produkt vertretbar ist oder nicht. Dabei
werden in einem Zulassungsverfahren die Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch und Tier und die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft; eine Zulassung wird
ausgesprochen, wenn das Biozid-Prdoukt keine schädlichen Auswirkungen auf die
Umwelt hat und wenn es hinreichend wirksam ist.
Derzeit sind viele Biozid-Produkte noch im Rahmen von Übergangsregelungen
verkehrsfähig, das heißt, sie dürfen bis zum Abschluss ihrer Überprüfung im Rahmen
des EU-Altwirkstoffprogramms ohne Zulassung in Verkehr gebracht und verwendet
werden. Am Ende jeder Überprüfung wird darüber entschieden, ob der in solchen
Biozid-Produkten enthaltene Wirkstoff weiter verwendet werden darf oder ob er
aufgrund der von ihm ausgehenden Risiken nicht weiter zulässig ist. Nach Abschluss
des systematischen Überprüfungsprogramms werden nur noch solche Biozid-
Produkte in den Verkehr gebracht, die eine Zulassung besitzen und damit sowohl
aus Sicht von Mensch und Tier als auch aus Sicht der Umwelt vertretbar sind.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wärmedämmung von Gebäudefassaden
zur Energieeinsparung nicht zwangsläufig zu einem verstärkten Einsatz von Bioziden
in Fassadenputzen oder Fassadenanstrichen führt, da biozidfreie Alternativen
vorhanden sind. Derzeit stehen am Markt mehrere funktionierende, biozidfreie und
schadstoffarme Wärmedämmverbundsysteme zur Verfügung, die sich hinsichtlich
des Bewuchses mittelfristig ähnlich verhalten wie mit Bioziden ausgerüstete
Fassadenputze oder -farben.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auf europäischer Ebene
die Zulassung von Biozid-Produkten seit 1. September 2013 durch die EU-Biozid-
Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) geregelt wird. Grundsätzlich nicht
zulässig sind demnach karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe

(CMR) sowie Wirkstoffe, die die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulierend,
giftig) oder vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) erfüllen. Zur Überprüfung
der Wirksamkeit der EU-Biozid-Verordnung soll die Europäische Kommission bis Juli
2015 einen entsprechenden Bericht vorlegen
Aufgrund übergeordneter EU-weiter Regelungen vermag der Petitionsausschuss ein
bundesweites Verbot von Schadstoffen in Fassadenfarben und -putzen nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern