Regiune: Turingia

Umweltförderung für Kleingärtner

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
7 de susținere 7 in Turingia

Petiția a fost inchisa

7 de susținere 7 in Turingia

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2019
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages .

31.01.2020, 03:38

Die Petition ist am 2. September 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von sieben Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wurde keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

Der Petitionsausschuss hat die Petition im Ergebnis seiner Beratung unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) mit folgenden Feststellungen abgeschlossen:

Fördermöglichkeiten für Naturschutzvorhaben stehen auch Kleingärtnern offen. So gibt es in Thüringen mit dem NALAP (Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen) und dem ENL (Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft) zwei Förderprogramme, die als Zuwendungsempfänger sowohl Verbände als auch Privatpersonen mit einschließen.

Mit NALAP kann die regelmäßige Pflege wertvoller Biotope gefördert werden. Mit diesem Programm sind Naturschutzprojekte in einem Umfang von 500,- bis 50.000,- Euro förderfähig. Mit dem EU-kofinanzierten ENL können größere Naturschutzprojekte ab 25.000,- bis 1 Mio. Euro unterstützt werden. Das Förderspektrum umfasst bei beiden Programmen auch Arten- und Biotopschutzvorhaben. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Förderung von gesetzlich geschützten Lebensräumen (z.B. Streuobstwiesen, Mager- und Trockenstandorte) sowie von gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Ansprechpartner für NALAP sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte und für ENL die Thüringer Aufbaubank. Details sind auf der Webseite des TMUEN einsehbar unter: umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/.

Weiterhin können Kleingärtner für Projekte, z.B. zur Verbesserung des Lebensraums für Insekten, einen Förderantrag bei der Stiftung Naturschutz Thüringen stellen.

Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. erhält außerdem seit Ende März 2019 1,65 von Hundert der Spieleinsätze der Sofort-Lotterie „Grünes Herz“ für Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes beziehungsweise zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Kleingartenwesens.

Dem Petenten kann empfohlen werden, bei Nutzung dieser Förderquelle einen Antrag Ihres örtlichen Kleingartenvereins an den Landesverband der Gartenfreunde zu richten, denn innerhalb dieses Förderrahmens können auch gezielt Maßnahmen zur Arterhaltung von gefährdeten Insekten finanziell unterstützt werden.

Ein Zugang zu der für landwirtschaftliche Belange geschaffenen Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) besteht für Kleingärtner hingegen nicht. Der Grund hierfür ist, dass das Ziel der AUKM im Ausgleich des entgangenen Nutzens bzw. in der Honorierung des zusätzlichen Aufwandes bei der Umsetzung gezielter Agrarumweltleistungen besteht. Im Unterschied zum Kleingärtner bewirtschaftet der Landwirt seine Flächen mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit. Die Durchführung von AUKM beeinflusst dabei sein betriebswirtschaftliches Ergebnis negativ. Mit der Gewährung einer flächenbezogenen Beihilfe soll hierfür ein finanzieller Ausgleich erfolgen und die Akzeptanz der Umweltmaßnahmen gesichert werden.


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