Region: Tyskland

Umweltpolitik - Einführung von Vorschriften/Verboten in das Produktrecht (Zulassung, Genehmigung, Patente)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 Stödjande 75 i Tyskland

Petitionen har nekats

75 Stödjande 75 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-01-12 03:33

Pet 2-19-18-271-004934 Umweltpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass im Produktrecht (Zulassung, Genehmigung,
Patente) Vorschriften bzw. Verbote eingefügt werden, um zu verhindern, dass künftig
extrem umweltschädliche Produkte überhaupt auf den Markt kommen.

Zur Begründung seiner Eingabe trägt der Petent im Wesentlichen vor, seit den
1970er Jahren beschäftige Gesellschaft und Politik die Umweltproblematik mit
entsprechenden Aktivitäten. Trotzdem seien bisher unzählige Produkte massenhaft
in den Handel gelangt, wie etwa Kaffeekapseln, To-Go-Becher, elektronische
Wegwerfprodukte. Daher solle das Produktrecht Schranken vorsehen. Reine
Wegwerfprodukte, welche nach einmaligem Gebrauch Müll darstellten, sollten nicht
mehr zugelassen werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 75 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 13
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält das vorgetragene Anliegen aus Sicht des Petenten zwar
für verständlich. Gleichwohl vermag er dieses nicht zu unterstützen, weil stets auch
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass sowohl die Arbeit des
Deutschen Bundestages als auch die der Bundesregierung insgesamt in allen
Bereichen darauf ausgerichtet ist, umweltschädliche Einflüsse zu verhindern. Das
betrifft auch die gesetzlichen Regelungen, Aktionen und Aktivitäten sowie Projekte
zur Sicherung umweltfreundlicher Produkte. Auf nationaler und europäischer Ebene
ist die Umweltpolitik mit einem breit ausgerichteten Regelwerk gut aufgestellt, damit
in Deutschland und in Europa "extrem umweltschädliche Produkte" nicht auf den
Markt kommen. Das Spektrum reicht von rechtlich festgelegten Grenzwerten zu
gefährlichen Stoffen, Regelungen zum Warenhandel, Normen, Regelungen zur
Produktsicherheit, zur Verpackung, zum Abfall, zum Recycling usw..

Der Bund möchte dabei auch die gewachsene Bereitschaft der Bürgerinnen und
Bürger für einen nachhaltigen Konsum besser unterstützen: Das am 24. Februar
2016 im Bundeskabinett verabschiedete "Nationale Programm für nachhaltigen
Konsum" enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, z. B. für mehr Umweltschutz und
Nachhaltigkeit im alltäglichen Konsumverhalten, verbesserte Qualitätsanforderungen
bei Umwelt- und Sozialsiegeln für mehr Transparenz am Markt, die Förderung einer
umweltverträglichen Produktgestaltung, Stärkung der Handlungskompetenz durch
Bildung für nachhaltigen Konsum u. a..

Der Petitionsausschuss betont, dass ein wesentliches Element der deutschen
Umwelt-, insbesondere der Abfallwirtschaftspolitik, die Produktverantwortung ist. Dies
bedeutet, dass Hersteller und Vertreiber die abfallwirtschaftliche Verantwortung für
ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer tragen müssen. Damit sollen
bereits bei der Herstellung von Gütern die Voraussetzungen für eine
umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Ziel ist es,
Produkte so zu gestalten, dass das Entstehen von Abfällen vermindert, eine
Wiederverwendung von Produkten oder einzelner Komponenten und eine
umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte
ermöglicht werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind
Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die
Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Die Produktverantwortung
wurde in Deutschland sowohl für Verpackungen als auch für Altöl, Altbatterien,
Altfahrzeuge sowie elektrische und elektronische Altgeräte eingeführt. Der
Petitionsausschuss hebt hervor, dass die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung
ein Eckpfeiler der modernen Kreislaufwirtschaft ist und in beachtlichem Maß zur
Ressourceneffizienz in Deutschland beiträgt. Sie stellt zudem eine praktische
Umsetzung des Verursacherprinzips dar. Sie kann zwar die Entwicklung von
Wegwerfprodukten nicht in jedem Fall unterbinden. Sie sichert jedoch, dass die
eingesetzten Rohstoffe auch möglichst zurückgewonnen werden.

Zum Beispiel handelt es sich auch bei Verpackungen ganz überwiegend um
"Wegwerfprodukte". Gleichwohl sind sie in vielen Bereichen unverzichtbar. Daher ist
der Petitionsausschuss der Auffassung, dass ein Verbot von Verpackungen nicht
zielführend ist, sondern vielmehr eine Vermeidung von unnötigen Verpackungen.
Dort, wo Verpackungen unvermeidbar sind, müssen sie so gestaltet sein, dass sie
sich möglichst hochwertig verwerten lassen. Die Verpackungsverordnung hat in
diese Richtung schon sehr viel bewegt. Mit dem vom Deutschen Bundestag
beschlossenen neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten
wird, wird diese Politik konsequent und noch ambitionierter weiterverfolgt. Trotz des
grundsätzlichen Vorrangs der Abfallvermeidung ist aber auch zu bedenken, dass
manche Mehrwegalternativen erst dann gesamtökologisch besser als
Einwegprodukte abschneiden, wenn sie tatsächlich eine gewisse Anzahl an
Umläufen erreichen. Vor diesem Hintergrund und auch aus hygienischen Aspekten
ist ein generelles Verbot von Einwegprodukten und -verpackungen aus Sicht des
Petitionsausschusses abzulehnen.

Der Petitionsausschuss ergänzt, dass für die Überwachung von Verboten nicht
konformer Produkte und Stoffen in Deutschland die Überwachungsbehörden der
Bundesländer zuständig sind. Ein wichtiges Instrument ist dabei die nationale
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die
Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von
Produkten. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden sind in den
Landesregierungen der Bundesländer entsprechend der bundesstaatlichen
Kompetenzverteilung ansässig. Um die euroweiten Möglichkeiten der
Marktüberwachung deutlich verbessern zu können, wird derzeit ein neuer Entwurf
einer Marktüberwachungsverordnung verhandelt. Begrüßt wird aus Sicht des
Petitionsausschusses insbesondere das Bestreben, hier erstmalig auch den
Online-Handel zu regeln, der zunehmend ein Gefahrenpotential darstellt, dass nicht
konforme Produkte gehandelt werden. Es gibt auch Beispiele dafür, dass in
bestimmten Bereichen Produktverbote - auch durch die EU - erlassen wurden,
sobald Gefahren für Mensch und Umwelt mit diesem Produkt vorliegen, das aber nur
in Fällen besonderer Dringlichkeit.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass beim Kauf von Produkten grundsätzlich
auf die CE-Kennzeichnung geachtet werden sollte, die national und europaweit
vorgeschrieben ist. Diese besagt, dass ein Produkt, an dem es angebracht ist, die
Anforderungen der für dieses Produkt gültigen europaweiten Richtlinien erfüllt.
Darüber hinaus kann auf sicheren Produkten auch ein GS-Zeichen zu finden sein -
ein auf Vorschriften in Deutschland beruhendes Sicherheitszeichen -, das vom
Hersteller auf freiwilliger Basis unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angebracht
werden darf. Der Petitionsausschuss empfiehlt den Kauf von Produkten mit dem
Blauen Engel und dem Europäischen Umweltzeichen, wenn man bewusst
umweltfreundlich einkaufen möchte. Mit der Website www.siegelklarheit stellt die
Bundesregierung eine Übersicht empfehlenswerter Umweltzeichen zur Verfügung.

Abschließend begrüßt der Petitionsausschuss die jüngste Initiative der
EU-Kommission zur Regulierung bestimmter und durch ökologisch vorteilhaftere
Alternativen gut zu ersetzende Einwegkunststoffprodukte. Die EU-Kommission hat im
Januar 2018 ihre Strategie gegen Plastikmüll vorgestellt. Diese zielt darauf ab,
vielmehr Plastik zu recyceln und weniger in die Umwelt gelangen zu lassen. Deshalb
sollen bis 2030 alle Kunststoffe wieder verwertbar sein. Die EU-Kommission hat
bereits 250 Mio. Euro gegeben und bis 2020 sollen weitere 100 Mio. Euro für die
Forschung, um die Stoffe weiter zu entwickeln, bereitgestellt werden.
Abfallannahmestellen in Häfen sollen verhindern, dass der Müll über Bord gekippt
wird. An Land will die Kommission EU-weit eine sortenreinere Sammlung von
Kunststoffen voranbringen, denn damit wird die Verwertung einfacher und billiger.
Schätzungen zufolge ließen sich dadurch die Recyclingkosten um rund 100 Euro pro
Tonne senken. Das soll die Pläne auch für die Plastikbranche attraktiver machen.

Überdies hat die EU-Kommission im Mai 2018 eine EU-Richtlinie zur weiteren
Bekämpfung des Plastikmülls vorgeschlagen, um Umwelt und Meere besser zu
schützen. Dem Vernehmen nach sollen Einweggeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen
und Ballonhalter aus Plastik in der EU verboten werden. Andere Wegwerf-Artikel aus
Plastik sollen zurückgedrängt und die Hersteller für Umweltschäden finanziell in die
Pflicht genommen werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Petenten insoweit,
den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens den Medien zu entnehmen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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