Regiji: Nemčija

Umweltpolitik - Fertigung von Kleidung nur aus natürlichen Rohstoffen (Verbot von Kleidung aus Plastik, Kunststoff etc.)

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 podpornik 75 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

75 podpornik 75 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

20. 02. 2019 03:30

Pet 2-19-18-271-004543 Umweltpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Kleidung nur noch aus natürlichen Rohstoffen
gefertigt werden darf.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, aus Gründen
des Umweltschutzes sollten Kleidungsstücke aus Plastik, Kunststoffen oder
ähnlichen Stoffen verboten werden. Diese Produkte sollten nicht mehr in den Handel
gelangen. Verbraucher seien entsprechend aufzuklären.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 75 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 18
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Prozessstufen der
Textilherstellung, die eine besonders folgenschwere Belastung für die Umwelt
hervorrufen, Anbau und Produktion der Rohfasern sowie die Textilveredelung sind.
Unter Rohfasern sind sowohl pflanzliche Fasern wie beispielsweise Baumwolle,
tierische Fasern als auch Chemiefasern wie Polyester erfasst. Im Jahr 2016 hatte die
deutsche Chemiefaser-Produktion einen Umfang von 641.000 Tonnen. Davon
entfielen 72% auf synthetische Chemiefasern. Der Petitionsausschuss gibt zu
bedenken, dass ein Ersatz dieser Quantität durch Naturfasern einen extrem hohen
Flächenverbrauch verursachen würde, welcher in starker Konkurrenz zur
Lebensmittelproduktion steht.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass für den Anbau von einer Tonne Baumwolle
3.600 bis 26.900 m3 Wasser benötigt werden. Zudem erfolgt bei der
Primärproduktion von Naturfasern der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in
großen Mengen. Bei dem Anbau von Baumwolle sind neben dem Flächenverbrauch,
immensen Umweltauswirkungen auch die sozialen Folgen für die Bevölkerung in der
Anbauregion zu berücksichtigen.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wäre das von der Petentin
geforderte Produktverbot für Kleidung aus synthetischen Materialien ein sehr
weitgehender Eingriff in den Markt und den freien Warenverkehr. Aus den o.g.
Gründen erscheint eine solche Maßnahme hier bei weitem nicht gerechtfertigt.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass der Bund, vertreten durch die
Bundesregierung, jedoch intensiv an der Reduzierung der negativen sozialen und
ökologischen Folgen der Textilproduktion arbeitet. Er engagiert sich z.B. im Bündnis
für nachhaltige Textilien, dessen Ziel es ist, die sozialen, ökologischen und
ökonomischen Bedingungen entlang der gesamten Textil-Lieferkette zu verbessern.
Als Mitglied im Textilbündnis ist die Bundesregierung mit drei Ministerien
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit) im Steuerungskreis vertreten. Das Textilbündnis deckt zurzeit rund
50% des Textileinzelhandelsumsatzes ab. Weitere Informationen hierzu sind unter
www.textilbuendnis.com im Internet abrufbar.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Pomagajte okrepiti sodelovanje državljanov. Želimo, da bi bili vaši pomisleki slišani in hkrati ostali neodvisni.

Promovirajte zdaj