Regiune: Germania

Umweltpolitik - Verbot von unaufgefordertem Ausdrucken von Kassenzetteln in deutschen Geschäften

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
258 258 in Germania

Petiția este respinsă.

258 258 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

17.05.2019, 04:29

Petitionsausschuss

Pet 2-19-18-271-007799
85560 Ebersberg
Umweltpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den unaufgeforderten Ausdruck von Kassenzetteln in
Deutschland gesetzlich zu verbieten.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, dieser
unaufgeforderte Ausdruck von Kassenzetteln stelle eine unzumutbare Umweltbelastung
dar, welche mittels einer einfachen Vorschrift zu beseitigen sei. Neben dem
Papierverbrauch gehe es hier auch um den Verbrauch von Strom und Druckertinte sowie
um Transportkosten und schlussendlich um die Entsorgung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 260 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 23 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen nicht zu unterstützen.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass ein – wie vom Petenten
gefordertes – Verbot von Produkten oder Handlungsweisen grundsätzlich in das
Grundrecht der Geschäftsinhaber eingreifen würde, ihren Gewerbebetrieb wie selbst
gewünscht einzurichten und auszuüben (Art. 14 Grundgesetz). Ein solcher Eingriff in die
unternehmerische Freiheit wäre speziell zu rechtfertigen und deshalb schwierig.
Abfallrechtlich gilt der Grundsatz der Abfallvermeidung, der sich an alle Erzeuger und
Besitzer von Abfällen richtet und im Rahmen der Abfallhierarchie die oberste Stufe
einnimmt. Eine durchsetzbare Rechtspflicht zur Vermeidung von Abfällen kennt das
einschlägige Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch nicht. Insofern müsste eine spezielle
Rechtspflicht erst geschaffen werden. Die Einführung einer grundsätzlichen Pflicht zur
Abfallvermeidung birgt nach hiesiger Auffassung eine Vielzahl fachlicher und rechtlicher
Schwierigkeiten. Ein von einer solchen grundsätzlichen Pflicht losgelösten Verbot wäre
systemfremd. Aus diesem Grund hält der Petitionsausschuss ein gesetzliches Verbot für
einen wenig zielversprechenden Ansatz.

Nach Kenntnis des Ausschusses besteht jedoch die Möglichkeit der Angelegenheit mittels
einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels zu begegnen. Der Verkäufer ist dazu
verpflichtet den Käufern einen Kassenzettel anzubieten, es reicht aber eine einfache
Nachfrage beim Kunden, ob dieser das wünscht. Die Technik der Registrierkassen lässt es
in der Regel zu, den Kassenbeleg nur auf Aufforderung auszudrucken. Nach hiesigen
Informationen wird dieses Verfahren bereits in zahlreichen Supermärkten erfolgreich
praktiziert. Ein Weg zur freiwilligen Selbstverpflichtung kann sein, dem
Einzelhandelsverband und großen Handelsketten die Vorteile aufzuzeigen, die ein
Verzicht auf den automatischen Ausdruck der Kassenbons hat. Dies erscheint
insbesondere aussichtsreich, da sich ein Verzicht auch monetär positiv niederschlagen
würde: Es können, wie vom Petenten angeführt, Bonrollen und auch Strom eingespart
werden. Einzelne Geschäfte verfahren nach hiesiger Kenntnis bereits so. Der Ausschuss
ergänzt, dass ein Geschäftsleiter eines Discounters in der Schweiz in der Presse wie folgt
zitiert wurde:

"… Der Verzicht auf das automatische Ausdrucken der Kassenbons kommt aber auch uns
entgegen. Denn wir werden nun pro Jahr rund 96.000 Bonrollen sparen, was 40 Paletten
Petitionsausschuss

entspricht. Zudem verkleinert sich unser Aufräum- und Putzaufwand und die Umwelt
wird geschont".

Hinzu kommt ein weiterer Umweltaspekt: Kassenbons werden häufig auf spezielles
Thermopapier gedruckt, bei dem der Druck ohne Farbauftrag durch Hitze erzeugt wird.
Der Farbstoff des Papiers wird dabei chemisch entwickelt, ähnlich wie bei einem Foto.
Die Entwicklungssubstanz enthält häufig eine Beschichtung mit Bisphenol A, was im
Verdacht steht, schon in niedrigen Konzentrationen hormonell auf den Menschen zu
wirken. Dem Vernehmen nach, gehen die Arbeiten des zuständigen Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits in diese Richtung. Die
Thematik soll in Gesprächen mit den gesellschaftlichen Akteuren zeitnah vorangetrieben
werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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