Umweltschutz; Fracking

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
2 525 Atbalstošs 2 525 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

2 525 Atbalstošs 2 525 iekš Šlēsviga-Holšteina

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

25.01.2016 17:23

11.03.2014Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2525 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern sowie von 2965 Unterschriften auf Unterschriftenlisten getragen und von weiteren Online-Petitionen unterstützt wird, sowie weitere Petitionen auf der Grundlage der von den Petenten vorgetragenen Gesichtspunkten und einer Stellungnahme des Umweltministeriums zusammenfassend beraten.Der Petitionsausschuss zeigt sich angesichts der großen Anzahl der Mitzeichnungen zum vorliegenden Petitionsverfahren beeindruckt. Die große Resonanz der Bürgerinnen und Bürger zeigt, welchen Stellenwert das Verbot von Fracking hat. Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, die Hauptpetentin der öffentlichen Petition anzuhören und ihr Gelegenheit zu geben, ihr Anliegen persönlich vorzutragen. Um einen Austausch der Argumente zu ermöglichen, hat der Petitionsausschuss außerdem den Umweltminister zu der Anhörung eingeladen.Das Umweltministerium hat in seinen zu den Petitionen beigezogenen Stellungnahmen ausgeführt, dass im Zuge der Rohstoffförderung aktuell verstärkter Einsatz der sogenannten Frackingtechnologie thematisiert wird. Dabei wird im Rahmen von Bohrungen das tiefliegende Gestein mit hydraulischem Druck aufgesprengt, um auch in Lagerstätten Erdgas oder Erdöl zu fördern, in denen mit einer konventionellen Bohrung keine Rohstoffe gefördert werden können. Bei der Gewinnung von Erdgas oder Erdöl mittels Fracking werden verschiedene umweltschädliche Chemikalien eingesetzt. Zu den Risiken von Fracking sind bislang mehrere Studien in Auftrag gegeben worden, welche zu dem Schluss gelangen, dass Umweltrisiken derzeit nicht ausgeschlossen werden können. Die Umweltrisiken resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotential der eingesetzten Frack-Fluide. Bei diesen Frack-Fluiden wird die Gefahr gesehen, dass diese über geologische Wirkungspfade in Schichten mit genutztem Grundwasser gelangen können.Die Landesregierung ist verpflichtet, eingehende Anträge auf Betriebsplanverfahren, welche Bohrungen mit oder ohne den Einsatz von Fracking beinhalten, nach Recht und Gesetz zu bescheiden. Das geltende Bergrecht sieht ein Widerspruchsrecht der betroffenen Kreise und Bürger bislang nicht vor. Um der Forderung der Petenten nachzukommen, müsste das Bergbaugesetz entsprechend angepasst werden. Die Auswirkung von Vorhaben auf die Umwelt wird jetzt schon bei Betriebsplanverfahren zur Gewinnung von Bodenschätzen geprüft. Bei einer Gefährdung der Umwelt wird ein Betriebsplan entweder nicht genehmigt oder es wird über Nebenbestimmungen festgelegt, welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt getroffen werden müssten. Mit Beschluss des Landtages vom 21. Februar 2014 bezieht der Schleswig-Holsteinische Landtag Position gegen die Förderung von Kohlenwasserstoffen durch die Methode des sogenannten Fracking in Schleswig-Holstein. Die sichere Gewinnung von Trinkwasser hat unbedingten Vorrang gegenüber der umweltgefährdenden Rohstoffgewinnung. Der Landtag unterstützt die Bundesratsinitiative der Landesregierung, bundesweit gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking zu schaffen. Die Diskussion in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt, dass das Bundesbergrecht grundsätzlichen Reformbedarf mit Blick auf Bürgerbeteiligung und Umweltschutz aufweist. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, über den Bundesrat eine grundsätzliche Reform des Bundesbergrechts einzubringen. Darüber hinaus ist ein Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens in parlamentarischer Beratung. Der Petitionsausschuss sieht mit dem Beschluss des Landtages vom 21. Februar 2014, der dem Anliegen der Petenten weitgehend Rechnung trägt, die Petitionen als erledigt an. Die Beratung der Petitionen wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 14. bis 16. Mai 2014.


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