Reģions: Vollversammlung der Vereinten Nationen
Petīcijas UN Gremien dürfen keine Menschenrechte aufheben! attēls
Minoritāšu aizsardzība

UN Gremien dürfen keine Menschenrechte aufheben!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
UN Generalsekretär António Guterres
254 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

254 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

09.04.2019 17:47

Liebe Unterstützer,
aus verschiedenen Gründen konnte unsere Petition auf dieser Plattform nur wenig Unterstützer finden. Deshalb wurde das Anliegen nur in einem Brief an die amerikanische UN-Vertretung versandt, und die Petition selbst zurückgezogen.

Stattdessen empfehlen wir die Unterstützung dieser Petition, die sich auf dieselbe Thematik bezieht:
www.citizengo.org/de/lf/169334-das-lebensrecht-der-ungeborenen-kinder-bei-der-uno-verteidigen

Vielen Dank,
Dieter Egert


06.11.2018 23:26

Am 30. Oktober hat der UN-Menschenrechtsausschuss seinen Kommentar-Text zum Recht auf Leben verabschiedet. Ohne Änderung des Abschnitts über Abtreibung: Staaten seien verpflichtet, den 'sicheren' Zugang zu Abtreibung zu gewährleisten, bis zur Geburt.

Unsere Petition 'UN GREMIEN DÜRFEN KEINE MENSCHENRECHTE AUFHEBEN!', die scharf dagegen protestierte, hatte jedoch nur wenige Unterstützer gefunden. Es gibt auf Deutsch und Englisch zusammen etwa 250 Unterzeichner. Damit können wir dem Anliegen noch keinen Nachdruck verleihen.
Möglicherweise liegt es auch daran, dass der Kommentar seither erst ein Entwurf war, der noch nicht verabschiedet war, und deshalb noch nicht ernst genommen wurde. Außerdem gab es einige technische Probleme (z.B. beim Ausfüllen der Adressangaben), was manche von einer Teilnahme abschreckte.

Jedenfalls wurde dieser Petitionstext zunächst ohne Unterschriften in Form einer Protestnote an Botschafter der UN eingereicht. Ihre Excellenz, Nikki Haley (UN-Botschafterin der USA) wurde gebeten, eine UN-Resolution auf den Weg zu bringen, entsprechend dem Anliegen dieser Petition. Geplant ist, noch weitere Botschafter anzuschreiben, denn diese sind die eigentlichen Adressaten, die die vorgeschlagene Resolution unterstützen müssen, sowie natürlich der UN-Generalsekretär.
Allerdings prüfen wir derzeit noch, ob wir jetzt die Petition auf einer anderen Plattform (mit mehr internationalen und passenden Kontakten) nochmals neu aufsetzen.

Grüße
Dieter Egert


06.06.2018 23:40

Reihenfolge der Textabschnitte der Petition verbessert.


Neuer Petitionstext: __Petition an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
zu Händen von UN-Generalsekretär António Guterres__
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA, CCPR) will die Freigabe von Abtreibungen bis zur Geburt erzwingen und ignoriert alle Menschenrechte ungeborener Kinder.
Dabei besagt Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wir werden auch mit Beinen und Armen geboren, und genauso sind unsere Würde und Rechte schon vor der Geburt da.
Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten, daher darf man auch ungeborene Kinder nicht wie das Privateigentum ihrer Mütter behandeln.
Einige Staaten verbieten die Schlachtung von Wirbeltieren ohne Betäubung. Nicht so bei ungeborenen Kindern. Obwohl sie spätestens seit der 20. Lebenswoche am ganzen Körper empfindlich auf Berührung und Schmerz reagieren [18], werden sie weniger vor Schmerzen geschützt als Ratten. Abtreibung ist unmenschlich und grausam!
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Darin steht in Paragraph 9:
___‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten___ (..) _in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde_‘ [optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt]
Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, __Abtreibungen ohne jede Einschränkungen__ zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Forderung zu ändern.
Das ist inakzeptabel. Wir wollen eine grundlegende Veränderung.

UN-Gremien haben sich immer wieder für die Legalisierung von Abtreibungen eingesetzt. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit der UN Generalversammlung regelmäßig solche Forderungen in allen Resolutionen.
Als Bürger von Nationen aus aller Welt fordern wir hochachtungsvoll die **Generalversammlung der Vereinten Nationen** auf, ihre Autorität gegenüber allen UN Organen geltend zu machen und **eine Resolution zu beschließen,**
- **die bestätigt**, dass Menschenwürde und Menschenrechte jedem Mitglied der menschlichen Familie zustehen, seit dem Beginn der physischen Existenz bei seiner Zeugung,
- **die allen UN Organen verbietet**, Abtreibung zu fordern, zu unterstützen oder zu empfehlen, da Abtreibung die Menschenrechte von Kindern vor ihrer Geburt verletzt [4,5],
- **die bestätigt**, dass niemand autorisiert sein kann, unabhängig und unanfechtbar von den Organen eines Staates Verpflichtungen dieses Staates oder der dort lebenden Personen zu erklären oder aufzuheben, da dies die staatliche Souveränität verletzt [7,17],
- **die allen UN Organen verbietet**, Verpflichtungen von souveränen Staaten zu behaupten, die nicht Teil der ratifizierten Verträge sind [7,17],
- **die einen UN Sonderberichterstatter** oder unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung vor der Geburt einsetzt,
- **die den UN-Generalsekretär beauftragt**, jedes Mitglied des Menschenrechtsausschusses zu rügen, welches nicht die Unterstützung von Abtreibung in GC No 36 [1] zurückgewiesen hat, aufgrund der Verletzung von Artikel 5 ICCPR [6], sowie in Zukunft disziplinarische Maßnahmen gegen jedes Mitglied von UN Organen zu verhängen, das gegen obige Verbote verstößt, bis hin zur sofortigen Entlassung.
**Falls die UN Generalversammlung keine Resolution beschliesst**
die unsere Forderungen beinhaltet, **werden wir eskalieren**
und jeden Vertragsstaat des ICCPR auffordern, durch seine eigene, souveräne Entscheidung seine Erklärungen zur Zuständigkeit des MRA zurückzuziehen,
a) zwischenstaatliche Kommunikation [9] zu empfangen und zu prüfen und
b) Beschwerden von Personen [8,10] zu empfangen und zu prüfen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Darin steht in Paragraph 9:
___‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten___ (..) _in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde_‘ [optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt]
Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, __Abtreibungen ohne jede Einschränkungen__ zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Forderung zu ändern.
Das ist inakzeptabel. Wir wollen eine grundlegende Veränderung.
---



25.05.2018 00:23

Als **Hintergrund-Informationen** ist zu empfehlen:
www.Zukunft-CH.ch/Kultur-des-Todes-im-Namen-der-Menschenrechte

Eigentlich sollte die UN Menschenrechtskommission nur einen Kommentar zur Erklärung des Rechts auf Leben verfassen, wie es in Artikel 6 des UN-Zivilpaktes ICCPR erklärt wurde. Doch mit ihrem aktuellen Textentwurf löste sie weltweit Empörung aus. Denn aus dem Recht auf Leben leitete sie eine neue Verpflichtung aller Staaten der UN ab, Zugang zu sicheren Abtreibungen zu gewährleisten, womit primär die Legalisierung gemeint ist. Ohne den Ausdruck zu benutzen, erfindet die Kommission damit ein neues 'Menschenrecht auf Abtreibung'.

Wie bei der UN üblich, gab es dazu eine öffentliche Anhörung, wobei Staaten und NGOs weltweit ihre Beiträge einreichen konnten. Der Textentwurf des 'General Comment No 36, Right to Life' beinhaltet außer Abtreibung (in Paragraph 9) auch viele andere Themen, die gut kommentiert wurden (insgesamt 71 Paragraphen).
Zum Stichtag Anfang Oktober gab es dann 132 Beiträge, darunter 17 von einigen Staaten der UN und 81 von NGOs weltweit. Die weit überwiegende Zahl von Beiträgen protestierte scharf gegen den geplanten Text zur Abtreibungs-Legalisierung, mit ausführlichen menschenrechtlichen Begründungen.
Der Beitrag des US-Kongresses warf der UN-Menschenrechtskommission unmissverständlich vor, dass sie hier ihre Kompetenzen überschreite. Die Kommission sei weder befugt, neue Menschenrechte einzuführen, noch deren Einhaltung von Staaten einzufordern. Mit einer Neuinterpretation des Menschenrechts auf Leben werde die Vertragsgrundlage verändert, die ursprünglich zur Ratifizierung der Menschenrechtsdeklaration ICCPR geführt habe. Die Vertragspartner seien nicht länger an den Vertrag gebunden, und die Menschenrechtserklärung verliere ihre grundlegende Bedeutung.

Im April 2018 gab es wieder eine Sitzung des Menschenrechtsausschusses, der diese Fassung des Paragraphen 9 verabschiedete:

*'9. Although States parties may adopt measures designed to regulate terminations of pregnancy, such measures must not result in violation of the right to life of a pregnant woman or her other rights under the Covenant, including the prohibition against cruel, inhuman and degrading treatment or punishment. Thus, any legal restrictions on the ability of women to seek abortion must not, inter alia, jeopardize their lives or subject them to physical or mental pain or suffering which violates article 7. **States parties must provide safe access to abortion* to protect the life and health of pregnant women, and **in situations in which carrying a pregnancy to term would cause the woman substantial pain or suffering**, most notably where the pregnancy is the result of rape or incest or when the foetus suffers from fatal impairment. States parties may not regulate pregnancy or abortion in a manner that runs contrary to their duty to ensure that women do not have to undertake unsafe abortions. States parties should not introduce new barriers and should remove barriers that deny effective access of women and girls to safe and legal abortions (footnote on conscientious objection). States parties should effectively protect the lives of women and girls against the mental and physical health risks associated with unsafe abortions. In particular, they should ensure access for women and men, and in particular boys and girls, to quality and evidence-based information and education about sexual and reproductive health, and to a wide range of affordable contraceptive methods, and prevent the stigmatization of women and girls seeking abortions. States parties should also ensure the availability of and effective access to quality prenatal and post-abortion health care for women and girls in all circumstances on a confidential basis.'*

Alle Beiträge können von der UN-OHCHR-Seite heruntergeladen werden unter www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/Pages/GC36-Article6Righttolife.aspx oder www.goo.gl/zXJws2
Eine tabellarische Auswertung der darin vertretenen Positionen ist hier zu finden:
Dieter Egert, 'Survey on Submissions General Comment on Article 6 ICCPR 2017', www.goo.gl/VREuU2
Als Zusammenstellung der Argumente und Menschenrechte ungeborener Kinder empfehle ich die ‚Sieben Ansprüche der kleinsten Menschen‘ ( www.goo.gl/CpKr8c ).



20.05.2018 00:33

Begründungstext etwas gekürzt, Referenzen wieder vervollständigt


Neuer Petitionstext: __Petition an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
zu Händen von UN-Generalsekretär António Guterres__
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA, CCPR) will die Freigabe von Abtreibungen bis zur Geburt erzwingen und ignoriert alle Menschenrechte ungeborener Kinder.
Dabei besagt Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wir werden auch mit Beinen und Armen geboren, und genauso sind unsere Würde und Rechte schon vor der Geburt da.
Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten, daher darf man auch ungeborene Kinder nicht wie das Privateigentum ihrer Mütter behandeln.
Einige Staaten verbieten die Schlachtung von Wirbeltieren ohne Betäubung. Nicht so bei ungeborenen Kindern. Obwohl sie spätestens seit der 20. Lebenswoche am ganzen Körper empfindlich auf Berührung und Schmerz reagieren, reagieren [18], werden sie weniger vor Schmerzen geschützt als Ratten. Abtreibung ist unmenschlich und grausam!
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Darin steht in Paragraph 9:
___‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten___ (..) _in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde_‘ [optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt]
Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, __Abtreibungen ohne jede Einschränkungen__ zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Forderung zu ändern.
Das ist inakzeptabel. Wir wollen eine grundlegende Veränderung.
UN-Gremien haben sich immer wieder für die Legalisierung von Abtreibungen eingesetzt. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit der UN Generalversammlung regelmäßig solche Forderungen in allen Resolutionen.
**Als Als Bürger von Nationen aus aller Welt** Welt fordern wir hochachtungsvoll die Generalversammlung **Generalversammlung der Vereinten Nationen Nationen** auf, ihre Autorität gegenüber allen UN Organen geltend zu machen und **eine Resolution zu beschließen,**
- **die bestätigt**, dass Menschenwürde und Menschenrechte jedem Mitglied der menschlichen Familie zustehen, seit dem Beginn der physischen Existenz bei seiner Zeugung,
- **die allen UN Organen verbietet**, Abtreibung zu fordern, zu unterstützen oder zu empfehlen, da Abtreibung die Menschenrechte von Kindern vor ihrer Geburt verletzt [4,5],
- **die bestätigt**, dass niemand autorisiert sein kann, unabhängig und unanfechtbar von den Organen eines Staates Verpflichtungen dieses Staates oder der dort lebenden Personen zu erklären oder aufzuheben, da dies die staatliche Souveränität verletzt [7,17],
- **die allen UN Organen verbietet**, Verpflichtungen von souveränen Staaten zu behaupten, die nicht Teil der ratifizierten Verträge sind [7,17],
- **die einen UN Sonderberichterstatter** oder unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung vor der Geburt einsetzt,
- **die den UN-Generalsekretär beauftragt**, jedes Mitglied des Menschenrechtsausschusses zu rügen, welches nicht die Unterstützung von Abtreibung in GC No 36 [1] zurückgewiesen hat, aufgrund der Verletzung von Artikel 5 ICCPR [6], sowie in Zukunft disziplinarische Maßnahmen gegen jedes Mitglied von UN Organen zu verhängen, das gegen obige Verbote verstößt, bis hin zur sofortigen Entlassung.
**Falls die UN Generalversammlung keine Resolution beschliesst**
die unsere Forderungen beinhaltet, **werden wir eskalieren**
und jeden Vertragsstaat des ICCPR auffordern, durch seine eigene, souveräne Entscheidung seine Erklärungen zur Zuständigkeit des MRA zurückzuziehen,
a) zwischenstaatliche Kommunikation [9] zu empfangen und zu prüfen und
b) Beschwerden von Personen [8,10] zu empfangen und zu prüfen.
---


Neue Begründung: Wie in ‚*Sieben Ansprüche der kleinsten Menschen*‘ (www.goo.gl/CpKr8c) dargestellt
müssen Menschenrechte von Kindern bereits auch vor ihrer Geburt geachtet werden.
Auch UN-Experten dürfen Menschenrechte nicht aufheben! Mit seinem ‘General Comment’ [1] versagte der MRA in der Verteidigung der dieser Menschenrechte. Der MRA
- ignoriert den klaren Anspruch von Artikel 6 ICCPR:
‘___Jedes menschliche Wesen hat ein innewohnendes Recht auf Leben___‘ [wörtliche Übersetzung des englischen Originaltexts],
- ignoriert __wissenschaftliche Fakten__ wie den DNA Code, welche die Menschlichkeit und Einzigartigkeit jedes Kindes seit seiner Zeugung beweisen,
- ignoriert das grundlegende Verständnis der __Menschenwürde__ als eine Größe, die weder wachsen noch schrumpfen kann, unabhängig von der Körpergröße, Gestalt, Gesundheit oder Fähigkeiten,
- ignoriert das grundlegende Verständnis des __gleichen Wertes__ jedes Menschen,
- fordert __tödliche Diskriminierung__ der am meisten schutzbedürftigen Kinder,
- ignoriert alle __Gewalt und Folter__ an Kindern vor ihrer Geburt [18,5], um Sicherheit für die Täter zu suchen,
- ignoriert alle __Schäden an Frauen__ durch Abtreibungen, selbst wenn diese völlig professionell ausgeführt wurden,
- ignoriert die __gewöhnliche Bedeutung der Menschenrechte__ (ICCPR) [4,5,11,12] wie es den Regeln zur Auslegung internationaler Verträge entspricht [13], und die nur bei unklaren Aussagen auf ihre historischen Verhandlungen verweisen [14,15],
- interpretiert Menschenrechte als ob diese ‚___lebende Dokumente___‘ [16] seien, mit einer veränderbaren Bedeutung,
- ersetzt explizite Menschenrechte durch die __vage Meinung__ einer finanzstarken und einflussreichen Minderheit,
- erfindet und behauptet __neue Verpflichtungen von Staaten__ ohne Mandat oder Bestätigung von diesen [17],
- ignoriert die Überzeugung fast __aller UN Staaten__ [2] die Abtreibung zumindest teilweise verbieten,
- ignoriert sämtliche Gegenargumente __aller 20 Akademiker__ die rechtliche Bedenken aufzeigten [3], und
- ignoriert alle Gegenargumente der __NGO Beiträge__ (66 von 81 NGOs) [3].
Das ist inakzeptabel und unangemessen für ein UN Organ. Wir brauchen UN Organe, die die Menschenrechte aller Mitglieder der menschlichen Familie erkennen und verteidigen. Schon die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verweist auf die unverzichtbare Bedeutung der Menschenwürde:
"**da die Anerkennung** der innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie _[wörtliche Übersetzung aus dem Englischen]_ die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
**da die Nichtanerkennung** und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
**da die Völker der Vereinten Nationen** in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person (..) erneut bekräftigt haben."

Wir können keine sozialen Probleme lösen, indem wir Menschen töten.
Schwangere Frauen brauchen etwas Besseres als Abtreibung.
Wir brauchen Lösungen für das Leben.
---
Referenzen
---
[1] General Comment No 36 zu Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) - Par. 9, Advanced Unedited Version: www.ohchr.org/Documents/HRBodies/MRA/GCArticle6/GCArticle6_EN.pdf
[2] Nur 4 Länder weltweit verzichten auf jede gesetzliche Beschränkung von Abtreibung: China, Kanada, Nordkorea und Vietnam.
Quelle: Angelina Baglini, JD, International Abortion Norms, 2014, Charlotte Lozier Institute, page 7; Abortion Law Index of UNFPA www.un.org/esa/population/publications/abortion
[3] Dieter Egert, 'Survey on Submissions General Comment on Article 6 ICCPR 2017', www.goo.gl/VREuU2
[4] Art. 6 (1), Art. 6 (5), Art. 2 (1), Art. 24 (1), Art. 26, Art. 7, Art. 8 ICCPR, Präambel der Erklärung der Rechte des Kindes.
[5] Beitrag 'Interessenvertretung ungeborener Menschen' zu GC No 36, 2017, Seiten 6-12, www.goo.gl/zXJws2
[6] Artikel 5 ICCPR: ‚(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie (..) auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte (..) hinzielt. (2) Die in einem Vertragsstaat (..) anerkannten (..) Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt (..) werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht (..) anerkenne.‘ (abgekürzt); Artikel 4 (2) ICCPR
[7] Artikel 1 (1) ICCPR
[8] Beitrag 'Kongress der Vereinigten Staaten' 'The United States Congress' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[9] Artikel 41 (2), ICCPR
[10] Artikel 12 (1), Erstes Fakultativprotokoll zum ICCPR
[11] Beitrag 'Polen' 'Poland' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[12] Beitrag 'Ordo Iuris Institute' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[13] Artikel 31, Artikel 32 ‘Wiener Konvention über das Recht der Verträge’
[14] Beitrag 'ADF International' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[15] Beitrag 'Fami
'Familiy & Life', Irland, zu GC No 36, 2017, auf Seite 4, Hinweise zur vorbereitenden Arbeit, www.goo.gl/zXJws2
[16] Bei der öffentlichen Sitzung des MRA am 27-10-2017, sagte Mr. De Frouville: "Der Vertrag muss als ein lebendiges Dokument im Lichte der heutigen Umstände interpretiert werden”. Keines der anderen Mitglieder des MRA wies diese Ansicht zurück.
[17] Beitrag 'WOOMB International' zu GC No 36, 2017, Par. I-II, www.goo.gl/zXJws2
[18] siehe Zusammenfassungen und Studien unter www.doctorsonfetalpain.com



20.05.2018 00:18

Kleine Korrekturen in Formatierung und Satzbau.


Neuer Petitionstext: __Petition an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
zu Händen von UN-Generalsekretär António Guterres__
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA, CCPR) will die Freigabe von Abtreibungen bis zur Geburt erzwingen und ignoriert alle Menschenrechte ungeborener Kinder.
Dabei besagt Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wir werden auch mit Beinen und Armen geboren, und genauso sind unsere Würde und Rechte schon vor der Geburt da.
Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten, daher darf man auch ungeborene Kinder nicht wie das Privateigentum ihrer Mütter behandeln.
Einige Staaten verbieten die Schlachtung von Wirbeltieren ohne Betäubung. Nicht so bei ungeborenen Kindern. Obwohl sie spätestens seit mindestens der 20. Lebenswoche am ganzen Körper empfindlich auf Berührung und Schmerz reagieren, werden sie weniger vor Schmerzen geschützt als Ratten. Abtreibung ist unmenschlich und grausam!
Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Darin steht in Paragraph 9:
___‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten___(..) gewährleisten___ (..) _in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde_ (..)‘
(optionale
würde_‘ [optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt)
gekürzt]
Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, __Abtreibungen ohne jede Einschränkungen__ zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Forderung zu ändern.
Das ist inakzeptabel. Wir wollen eine grundlegende Veränderung.
UN-Gremien haben sich immer wieder für die Legalisierung von Abtreibungen eingesetzt. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit der UN Generalversammlung regelmäßig solche Forderungen aus in allen Resolutionen.
**Als Bürger von Nationen aus aller Welt unterzeichnen Welt** fordern wir diese Petition,
und beantragen
hochachtungsvoll bei der die Generalversammlung der Vereinten Nationen**
Nationen auf, ihre Autorität gegenüber allen UN Organen geltend zu machen und eine **eine Resolution zu beschließen, beschließen,**
- **die bestätigt**, dass Menschenwürde und Menschenrechte jedem Mitglied der menschlichen Familie zustehen, seit dem Beginn der physischen Existenz bei seiner Zeugung,
- **die allen UN Organen verbietet**, Abtreibung zu fordern, zu unterstützen oder zu empfehlen, da Abtreibung die Menschenrechte von Kindern vor ihrer Geburt verletzt [4,5],
- **die bestätigt**, dass niemand autorisiert sein kann, unabhängig und unanfechtbar von den Organen eines Staates Verpflichtungen dieses Staates oder der dort lebenden Personen zu erklären oder aufzuheben, da dies die staatliche Souveränität verletzt [7,17],
- **die allen UN Organen verbietet**, Verpflichtungen von souveränen Staaten zu behaupten, die nicht Teil der ratifizierten Verträge sind [7,17],
- **die einen UN Sonderberichterstatter** oder unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung vor der Geburt einsetzt,
- **die den UN-Generalsekretär beauftragt**, jedes Mitglied des Menschenrechtsausschusses zu rügen, welches nicht die Unterstützung von Abtreibung in GC No 36 [1] zurückgewiesen hat, aufgrund der Verletzung von Artikel 5 ICCPR [6], sowie in Zukunft disziplinarische Maßnahmen gegen jedes Mitglied von UN Organen zu verhängen, das gegen obige Verbote verstößt, bis hin zur sofortigen Entlassung.
**Falls die UN Generalversammlung keine Resolution beschliesst**
die unsere Forderungen beinhaltet, **werden wir eskalieren**
und jeden Vertragsstaat des ICCPR auffordern, durch seine eigene, souveräne Entscheidung seine Erklärungen zur Zuständigkeit des MRA zurückzuziehen,
a) zwischenstaatliche Kommunikation [9] zu empfangen und zu prüfen und
b) Beschwerden von Personen [8,10] zu empfangen und zu prüfen.
---


Neue Begründung: Wie in ‚*Sieben Ansprüche der kleinsten Menschen*‘ (www.goo.gl/CpKr8c) dargestellt
müssen Menschenrechte von Kindern bereits vor ihrer Geburt geachtet werden.
Auch UN-Experten dürfen Menschenrechte nicht aufheben!
Mit seinem ‘General Comment’ [1] versagte der MRA in der Verteidigung der Menschenrechte. Der MRA
- ignoriert den klaren Anspruch von Artikel 6 ICCPR:
‘___Jedes menschliche Wesen hat ein innewohnendes Recht auf Leben___‘
(wörtliche
[wörtliche Übersetzung des englischen Originaltexts), Originaltexts],
- ignoriert __wissenschaftliche Fakten__ wie den DNA Code,
welche die Menschlichkeit und Einzigartigkeit jedes Kindes seit seiner Zeugung beweisen,
- ignoriert das grundlegende Verständnis der __Menschenwürde__
als eine Größe, die weder wachsen noch schrumpfen kann,
unabhängig von der Körpergröße, Gestalt, Gesundheit oder Fähigkeiten,
- ignoriert das grundlegende Verständnis des __gleichen Wertes__ eines jeden jedes Menschen,
- fordert __tödliche Diskriminierung__ der am meisten schutzbedürftigen Kinder,
- ignoriert alle __Gewalt und Folter__ an Kindern vor ihrer Geburt [18,5], um Sicherheit für die Täter zu suchen,
- ignoriert alle __Schäden an Frauen__ durch Abtreibungen, selbst wenn diese völlig professionell ausgeführt wurden,
- ignoriert die ratifizierte __gewöhnliche Bedeutung der Menschenrechte__ (ICCPR) [4,5,11,12] wie es den Regeln zur Auslegung internationaler Verträge entspricht [13],
und die nur bei unklaren Aussagen auf ihre historischen Verhandlungen verweisen [14,15],
- interpretiert Menschenrechte als ob diese ‚___lebende Dokumente___‘ [16] seien, mit einer veränderbaren Bedeutung,
- ersetzt explizite Menschenrechte durch die __vage Meinung__ einer finanzstarken und einflussreichen Minderheit,
- erfindet und behauptet __neue Verpflichtungen von Staaten__ ohne Mandat oder Bestätigung von diesen [17],
- ignoriert die Überzeugung fast __aller UN Staaten__ [2] die Abtreibung zumindest teilweise verbieten,
- ignoriert sämtliche Gegenargumente __aller 20 Akademiker__ die rechtliche Bedenken aufzeigten [3], und
- ignoriert alle Gegenargumente der __NGO Beiträge__ (66 von 81 NGOs) [3].
Das ist inakzeptabel und unangemessen für ein UN Organ. Wir brauchen UN Organe, die die Menschenrechte aller Mitglieder der menschlichen Familie erkennen und verteidigen, wie dies schon verteidigen. Schon die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründete: (AEMR) verweist auf die unverzichtbare Bedeutung der Menschenwürde:
"**da die Anerkennung** der innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie _[wörtliche Übersetzung aus dem Englischen]_ die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
**da die Nichtanerkennung** und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
**da die Völker der Vereinten Nationen** in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person (..) erneut bekräftigt haben."
Wir können keine sozialen Probleme lösen, indem wir Menschen töten.
Schwangere Frauen brauchen etwas Besseres als Abtreibung.
Wir brauchen Lösungen für das Leben.
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Referenzen
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[1] General Comment No 36 zu Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) - Par. 9, Advanced Unedited Version: www.ohchr.org/Documents/HRBodies/MRA/GCArticle6/GCArticle6_EN.pdf
[2] Nur 4 Länder weltweit verzichten auf jede gesetzliche Beschränkung von Abtreibung: China, Kanada, Nordkorea und Vietnam.
Quelle: Angelina Baglini, JD, International Abortion Norms, 2014, Charlotte Lozier Institute, page 7; Abortion Law Index of UNFPA www.un.org/esa/population/publications/abortion
[3] Dieter Egert, 'Survey on Submissions General Comment on Article 6 ICCPR 2017', www.goo.gl/VREuU2
[4] Art. 6 (1), Art. 6 (5), Art. 2 (1), Art. 24 (1), Art. 26, Art. 7, Art. 8 ICCPR, Präambel der Erklärung der Rechte des Kindes.
[5] Beitrag 'Interessenvertretung ungeborener Menschen' zu GC No 36, 2017, Seiten 6-12, www.goo.gl/zXJws2
[6] Artikel 5 ICCPR: ‚(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie (..) auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte (..) hinzielt. (2) Die in einem Vertragsstaat (..) anerkannten (..) Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt (..) werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht (..) anerkenne.‘ (abgekürzt); Artikel 4 (2) ICCPR
[7] Artikel 1 (1) ICCPR
[8] Beitrag 'Kongress der Vereinigten Staaten' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[9] Artikel 41 (2), ICCPR
[10] Artikel 12 (1), Erstes Fakultativprotokoll zum ICCPR
[11] Beitrag 'Polen' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[12] Beitrag 'Ordo Iuris Institute' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[13] Artikel 31, Artikel 32 ‘Wiener Konvention über das Recht der Verträge’
[14] Beitrag 'ADF International' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[15] Beitrag 'Familiy & Life' , I
'Fami



19.05.2018 21:37

Der Titel und der Eingangstext der Petition wurde attraktiver formuliert, einige Abschnitte wurden redaktionell überarbeitet, ohne die Kernforderungen zu ändern.
Außerdem wurde das Petitions-Bild verbessert (Text und Graphik wurden im Bild größer dargestellt).


Neuer Titel: UN Experten dürfen keine Abtreibungs-Freigabe bis zur Geburt erzwingen!
Menschenrechte aufheben!


Neuer Petitionstext: __Petition an die Generalversammlung der Vereinten Nationen,
zu Händen von UN-Generalsekretär António Guterres__
UN Organisationen streben weiterhin Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA, CCPR) will die völlige Legalisierung Freigabe von Abtreibungen an. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit bis zur Geburt erzwingen und ignoriert alle Menschenrechte ungeborener Kinder.
Dabei besagt Artikel 1 AEMR: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wir werden auch mit Beinen und Armen geboren, und genauso sind unsere Würde und Rechte schon vor
der UN Generalversammlung regelmäßig derartige Aufforderungen aus allen Resolutionen. Geburt da. Sklaverei und Leibeigenschaft sind verboten, daher darf man auch ungeborene Kinder nicht wie das Privateigentum ihrer Mütter behandeln.
Einige Staaten verbieten die Schlachtung von Wirbeltieren ohne Betäubung. Nicht so bei ungeborenen Kindern. Obwohl sie seit mindestens der 20. Lebenswoche am ganzen Körper empfindlich auf Berührung und Schmerz reagieren, werden sie weniger vor Schmerzen geschützt als Ratten. Abtreibung ist unmenschlich und grausam!

Der UN-Menschenrechtsausschuss (MRA) hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Zivilpakts (ICCPR) zu überwachen. überwachen, und in 'General Comments' die Menschenrechte zu erläutern. Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Derzeit verfassen seine 18 unabhängigen Mitglieder einen neuen Kommentar zum Recht auf Leben (General Comment No 36 [1]). Doch darin fordern sie Darin steht in Paragraph 9:
___‚Vertragsstaaten müssen sicheren Zugang zu Abtreibung gewährleisten___(..) _in Situationen in denen das Austragen einer Schwangerschaft der Frau erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen würde_ (..)‘
(optionale und verschleiernde Satzteile gekürzt)
Die Existenz des Kindes oder seiner Menschenrechte wird nicht mit einem Wort erwähnt. Stattdessen erfindet der MRA hiermit eine neuartige Verpflichtung von Staaten, __Abtreibungen ohne jede Einschränkungen__ zu gewährleisten, denn niemand kann garantieren, dass eine Geburt ohne erhebliche Schmerzen verläuft.
Ein 'General Comment' ist zwar nicht rechtsverbindlich, doch er wird als Referenztext und Druckmittel gegenüber Staaten verwendet. Entgegen des Wortlauts der Menschenrechte, trotz der Überzeugung praktisch aller UN Staaten, die es für notwendig erachten Abtreibung zu beschränken [2], und trotz umfangreichen Entgegenhaltungen [3], weigert sich der MRA hartnäckig, diese Behauptung Forderung zu ändern.
Das ist inakzeptabel. Wir fordern wollen eine grundlegende Veränderung.
Wie in ‚*Sieben UN-Gremien haben sich immer wieder für die Legalisierung von Abtreibungen eingesetzt. Seither blockierte jedoch eine Mehrheit der UN Generalversammlung regelmäßig solche Forderungen der kleinsten Menschen*‘ (www.goo.gl/CpKr8c) dargestellt
müssen Menschenrechte von Kindern bereits vor ihrer Geburt geachtet werden. Auch UN-Experten dürfen Menschenrechte nicht aufheben!
aus allen Resolutionen.
__Als **Als Bürger von Nationen aus aller Welt unterzeichnen wir diese Petition,__ Petition,
angesichts der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
"**da die Anerkennung** der innewohnenden Würde
und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie _[wörtliche Übersetzung aus dem Englischen]_ die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
**da die Nichtanerkennung** und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
**da die Völker der Vereinten Nationen** in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person (..) erneut bekräftigt haben."
**Hochachtungsvoll
beantragen wir formell hochachtungsvoll bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen**
ihre Autorität gegenüber allen UN Organen geltend zu machen und eine Resolution zu beschließen,
- **die bestätigt**, dass Menschenwürde und Menschenrechte jedem Mitglied der menschlichen Familie zustehen, seit dem Beginn der physischen Existenz bei seiner Zeugung,
- **die allen UN Organen verbietet**, Abtreibung zu fordern, zu unterstützen oder zu empfehlen, da Abtreibung die Menschenrechte von Kindern vor ihrer Geburt verletzt [4,5],
- **die bestätigt**, dass niemand autorisiert sein kann, unabhängig und unanfechtbar von den Organen eines Staates Verpflichtungen dieses Staates oder der dort lebenden Personen zu erklären oder aufzuheben, da dies die staatliche Souveränität verletzt [7,17],
- **die allen UN Organen verbietet**, Verpflichtungen von souveränen Staaten zu behaupten, die nicht Teil der ratifizierten Verträge sind [7,17],
- **die einen UN Sonderberichterstatter** oder unabhängigen Experten gegen Gewalt und Diskriminierung vor der Geburt einsetzt,
- **die den UN-Generalsekretär beauftragt**, jedes Mitglied des Menschenrechtsausschusses zu rügen, welches nicht die Unterstützung von Abtreibung in GC No 36 [1] zurückgewiesen hat, aufgrund der Verletzung von Artikel 5 ICCPR [6], sowie in Zukunft disziplinarische Maßnahmen gegen jedes Mitglied von UN Organen zu verhängen, das gegen obige Verbote verstößt, bis hin zur sofortigen Entlassung.
**Falls die UN Generalversammlung keine Resolution beschliesst**
die unsere Forderungen beinhaltet, **werden wir eskalieren**
und jeden Vertragsstaat des ICCPR auffordern, durch seine eigene, souveräne Entscheidung seine Erklärungen zur Zuständigkeit des MRA zurückzuziehen,
zwischenstaatliche Kommunikation [9] zu empfangen und zu prüfen und
Beschwerden von Personen [8,10] zu empfangen und zu prüfen.
---


Neue Begründung: Wie in ‚*Sieben Ansprüche der kleinsten Menschen*‘ (www.goo.gl/CpKr8c) dargestellt
müssen Menschenrechte von Kindern bereits vor ihrer Geburt geachtet werden. Auch UN-Experten dürfen Menschenrechte nicht aufheben!
Mit seinem ‘General Comment’ [1] versagte der MRA in der Verteidigung der Menschenrechte. Der MRA
- ignoriert den klaren Anspruch von Artikel 6 ICCPR:
‘___Jedes menschliche Wesen hat ein innewohnendes Recht auf Leben___‘
(wörtliche Übersetzung des englischen Originaltexts),
- ignoriert __wissenschaftliche Fakten__ wie den DNA Code,
welche die Menschlichkeit und Einzigartigkeit jedes Kindes seit seiner Zeugung beweisen,
- ignoriert das grundlegende Verständnis der __Menschenwürde__
als eine Größe, die weder wachsen noch schrumpfen kann,
unabhängig von der Körpergröße, Gestalt, Gesundheit oder Fähigkeiten,
- ignoriert das grundlegende Verständnis des __gleichen Wertes__ eines jeden Menschen,
- fordert __tödliche Diskriminierung__ der am meisten schutzbedürftigen Kinder,
- ignoriert alle __Gewalt und Folter__ an Kindern vor ihrer Geburt [18,5], um Sicherheit für die Täter zu suchen,
- ignoriert alle __Schäden an Frauen__ durch Abtreibungen, selbst wenn diese völlig professionell ausgeführt wurden,
- ignoriert die ratifizierte __gewöhnliche Bedeutung der Menschenrechte__ (ICCPR) [4,5,11,12] wie es den Regeln zur Auslegung internationaler Verträge entspricht [13],
und die nur bei unklaren Aussagen auf ihre historischen Verhandlungen verweisen [14,15],
- interpretiert Menschenrechte als ob diese ‚___lebende Dokumente___‘ [16] seien, mit einer veränderbaren Bedeutung,
- ersetzt explizite Menschenrechte durch die __vage Meinung__ einer finanzstarken und einflussreichen Minderheit,
- erfindet und behauptet __neue Verpflichtungen von Staaten__ ohne Mandat oder Bestätigung von diesen [17],
- ignoriert die Überzeugung fast __aller UN Staaten__ [2] die Abtreibung zumindest teilweise verbieten,
- ignoriert sämtliche Gegenargumente __aller 20 Akademiker__ die rechtliche Bedenken aufzeigten [3], und
- ignoriert alle Gegenargumente der __NGO Beiträge__ (66 von 81 NGOs) [3].
Das ist inakzeptabel und unangemessen für ein UN Organ. Wir brauchen UN Organe, die die Menschenrechte aller Mitglieder der menschlichen Familie erkennen und verteidigen. verteidigen, wie dies schon die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründete:
"**da die Anerkennung** der innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der menschlichen Familie _[wörtliche Übersetzung aus dem Englischen]_ die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
**da die Nichtanerkennung** und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,
**da die Völker der Vereinten Nationen** in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person (..) erneut bekräftigt haben."
Wir können keine sozialen Probleme lösen, indem wir Menschen töten.
Schwangere Frauen brauchen etwas Besseres als Abtreibung.
Wir brauchen Lösungen für das Leben.
---
Referenzen
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[1] General Comment No 36 zu Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) - Par. 9, Advanced Unedited Version: www.ohchr.org/Documents/HRBodies/MRA/GCArticle6/GCArticle6_EN.pdf
[2] Nur 4 Länder weltweit verzichten auf jede gesetzliche Beschränkung von Abtreibung: China, Kanada, Nordkorea und Vietnam.
Quelle: Angelina Baglini, JD, International Abortion Norms, 2014, Charlotte Lozier Institute, page 7; Abortion Law Index of UNFPA www.un.org/esa/population/publications/abortion
[3] Dieter Egert, 'Survey on Submissions General Comment on Article 6 ICCPR 2017', www.goo.gl/VREuU2
[4] Art. 6 (1), Art. 6 (5), Art. 2 (1), Art. 24 (1), Art. 26, Art. 7, Art. 8 ICCPR, Präambel der Erklärung der Rechte des Kindes.
[5] Beitrag 'Interessenvertretung ungeborener Menschen' zu GC No 36, 2017, Seiten 6-12, www.goo.gl/zXJws2
[6] Artikel 5 ICCPR: ‚(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie (..) auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte (..) hinzielt. (2) Die in einem Vertragsstaat (..) anerkannten (..) Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt (..) werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht (..) anerkenne.‘ (abgekürzt); Artikel 4 (2) ICCPR
[7] Artikel 1 (1) ICCPR
[8] Beitrag 'Kongress der Vereinigten Staaten' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[9] Artikel 41 (2), ICCPR
[10] Artikel 12 (1), Erstes Fakultativprotokoll zum ICCPR
[11] Beitrag 'Polen' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[12] Beitrag 'Ordo Iuris Institute' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[13] Artikel 31, Artikel 32 ‘Wiener Konvention über das Recht der Verträge’
[14] Beitrag 'ADF International' zu GC No 36, 2017, www.goo.gl/zXJws2
[15] Beitrag 'Familiy & Life' , Irland, zu GC No 36, 2017, auf Seite 4, Hinweise zur vorbereitenden Arbeit, www.goo.gl/zXJws2
[16] Bei der öffentlichen Sitzung des MRA am 27-10-2017, sagte Mr. De Frouville: "Der Vertrag muss als ein lebendiges Dokument im Lichte der heutigen Umstände interpretiert werden”. Keines der anderen Mitglieder des MRA wies diese Ansicht zurück.
[17] Beitrag 'WOOMB International' zu GC No 36, 2017, Par. I-II, www.goo.gl/zXJws2
[18] siehe Zusammenfassungen und Studien unter www.doctorsonfetalpain.com
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