Region: Tyskland
Dialog

Unlauterer Wettbewerb - Kostenfreie Mahnung vor zahlungspflichter Abmahnung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
367 Støttende 367 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

367 Støttende 367 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.05.2019 04.27

Pet 4-19-07-43-006013 Unlauterer Wettbewerb

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an
Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll.

Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass kleine Fehler der
Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse die
Gelegenheit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht, wie größere
Unternehmen, über eine anwaltliche Abteilung verfügten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 370 Mitzeichnungen unterstützt.
Außerdem gingen 16 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Das geltende Recht schützt bereits jetzt insbesondere Kleingewerbetreibende vor
missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gemäß § 8 Absatz 4
Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind
wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn
diese vorwiegend dazu dienen, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz
von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen.

Nach Aussage der Bundesregierung mehren sich jedoch die Anzeichen, dass trotz der
lauterkeitsrechtlichen Regelungen, die vor unzulässigen Abmahnungen schützen
sollen, die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen ist.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist
festgeschrieben, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern,
beispielsweise durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes. Dadurch
sollen kleinere und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher
geschützt werden (vgl. Koalitionsvertrag, Rn. 5819 ff.).

Der Petitionsausschuss hält die Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen
Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Er
empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zur Erwägung zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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