Regione: Baviera
Successo
Salute

Unterstützung ambulanter Therapie und Rehabilitationszentren während COVID19

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Gesundheitsausschuss im Landtag
133 Supporto 85 in Baviera

La petizione ha contribuito al successo

133 Supporto 85 in Baviera

La petizione ha contribuito al successo

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Successo

La petizione ha avuto successo!

14/04/2020, 19:07

Unser Gesundheitsministerium schnürt zur Zeit schon ein Paket, um die Heilmittelerbringer unter einen Rettungsschirm zu stellen, in dem als Berechnungsgrundlage das letzte Quartal 2019 herangezogen wird. Unsere Aufgabe wird sein, in Zukunft gut mit den Krankenkassen die Vergütung zu verhandeln, keine Beihilfe Preise mehr zu akzeptieren, die Qualität unserer Arbeit zu dokumentieren und laut zu bleiben.
Ich danke für die Unterstützung.


21/03/2020, 11:42

Versorgung mit Schutzausrüstung nicht gewährleistet.


Neuer Petitionstext: Ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie Therapiepraxen ergreifen aktuell alle erforderlichen Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz und der Prävention vor einer Corona-Infektion ihrer in Rehabilitation befindlichen Patient* innen dienen und tragen ihren Teil zur Bewältigung der aktuellen Krise bei. Sie werden auch alles dafür tun, ihre Patient* innen zu schützen und den Regelbetrieb Betrieb für akute Fälle nach Kräften aufrecht zu erhalten. Gleichwohl kann es dazu kommen, dass auch ambulante Einrichtungen für kranke Menschen zu den Leidtragenden der Corona-Krise zählen werden.
**Wenn Menschen mit Rehabilitationsbedarf nach Akutereignissen oder Operationen ihre Rehabilitation oder Rezepte nicht mehr antreten können oder gar etwa eine präventive Schließung während der Corona-Krise erfolgen sollte, kann dies für die Einrichtungen das Aus bedeuten, da sie viele Kosten weiterzahlen müssen – etwa für Personal oder Pacht/Miete.**
Die Regelungen der Betriebsausfallversicherungen und des Infektionsschutzgesetzes greifen in solchen Fällen nicht. Über entsprechende Rücklagen, um über einen längeren Zeitraum entsprechende Verluste auszugleichen, verfügen die meisten ambulanten Reha-Einrichtungen oder Praxen nicht.
**Ich fordere daher die Bundesregierung und Landesregierungen dazu auf, sicherzustellen, dass die Rehabilitationsträger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung auch im Falle der Quarantäne von Patient* innen in einer Einrichtung die vereinbarten Vergütungen für die Rehabilitand* innen weiterzahlen oder Vorschuss leisten, da diese Unterbrechungen erfordert und ggf. mit intensiven Schutzmaßnahmen oder Online betreut werden müssen.**
Zudem müssen bei einer Aufforderung der Leistungsträger für einen gewissen Zeitraum keine Rehabilitanden* innen oder neue Rezepte mehr aufzunehmen, die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen etwa über die Einrichtung eines Fonds der Leistungsträger oder öffentliche Mittel getragen werden. Somit geht es um finanzielle und unbürokratische Soforthilfen, sofern es zu deutlichen Ausfällen aufgrund eines Rückgangs der Belegung von Terminen oder Rehabilitationseinrichtungen kommen sollte.
Außerdem fordern wir auch die Versorgung mit Schutzmaterial durch öffentliche Stellen um uns selbst und andere schützen zu können. Diese ist aufgrund unmöglicher privater/sonstiger Beschaffung derzeit nicht gewährleistet.
Wichtig ist, dass die bestehenden Strukturen der neurologischen, orthopädischen oder kardiologischen Rehabilitation oder Heilmittel, wie auch der gesamten medizinischen Rehabilitation, die eine wichtige und unverzichtbare Säule unseres Gesundheitswesens bildet, erhalten bleiben. Der Rettungsschirm der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen sind, muss auch über diesen Bereich gespannt werden. Hier sind unter Umständen unkonventionelle Lösungen und Soforthilfen gefragt. Ich erwarte hierzu klare Signale der politisch Verantwortlichen und der Leistungsträger.
D. Hönig
Physio- und Ergotherapeutin
Im ambulanten Bereich

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 44 (29 in Bayern)


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