Region: Tyskland

Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
61.305 Støttende 61.305 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

61.305 Støttende 61.305 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.51

Pet 4-17-07-44-032857Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.04.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade
Agreement (ACTA) auszusetzen.
Der Petent trägt im Wesentlichen vor, die Öffentlichkeit sei nicht über die
tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen informiert worden. Mit dem
Abkommen werde die Informationsfreiheit im Internet beschnitten, das seit langem
reformbedürftige Urheberrecht werde festgeschrieben, statt es an die gewandelte
Medienlandschaft anzupassen, Rechtssicherheit in Deutschland werde aufgehoben
und Demokratie und Transparenz eingeschränkt.
Zu den weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 61.305 Mitzeichnern online und von
173 Mitzeichnern per Post/Fax unterstützt. Außerdem gingen
363 Diskussionsbeiträge ein. Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss
mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Die Petition wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
7. Mai 2012 in Anwesenheit des Petenten und von Regierungsvertretern beraten.
Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des zuständigen
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eingeholt.

Die parlamentarische Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung dieser
Stellungnahme und der öffentlichen Beratung wie folgt zusammenfassen:
Der Handel mit gefälschten Produkten hat sich in den letzten Jahren weltweit zu
einem ernstzunehmenden Problem entwickelt. Mit dem internationalen Abkommen
gegen Produktpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement [ACTA]) sollte daher
ein sicherer und effizienter rechtlicher Rahmen für die internationale Bekämpfung der
Produkt- und Markenpiraterie geschaffen werden.
Über das Abkommen haben seit 2008 die Europäische Union, Australien, Japan,
Kanada, die Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz
und die USA verhandelt. Die Verhandlungen sind nach elf Verhandlungsrunden im
Jahr 2010 abgeschlossen worden. Das Übereinkommen haben bisher Australien,
Japan, Kanada, die Republik Korea, Marokko, Neuseeland, Singapur und die USA
(am 1. Oktober 2011) sowie die Europäische Union und 22 ihrer Mitgliedstaaten (am
26. Januar 2012) unterzeichnet. ACTA tritt durch die Zeichnung noch nicht in Kraft.
Vielmehr ist eine Ratifikation durch sechs Vertragsstaaten erforderlich, dann tritt
ACTA für diese in Kraft. Für weitere Staaten tritt das Übereinkommen ebenfalls erst
in Kraft, wenn diese es ratifiziert haben (Artikel 40 ACTA). Für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union tritt das Übereinkommen erst nach Zeichnung und Ratifikation
durch die Europäische Union selbst in Kraft.
In der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses hat die Bundesregierung
erklärt, dass sie wie auch andere Regierungen in den Mitgliedstaaten die Zeichnung
des Abkommens ausgesetzt habe. Es sei damit zu rechnen, dass das EU-Parlament
das Abkommen nicht verabschiede.
Am 4. Juli 2012 wurde ACTA vom Europaparlament in Straßburg abgelehnt. Gegen
ACTA stimmten 478 Abgeordnete, dafür nur 39 bei 165 Enthaltungen.
Eine Ratifizierung von ACTA durch die Bundesregierung Deutschland steht derzeit
nicht an und muss daher auch nicht – wie vom Petenten gefordert – ausgesetzt
werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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