Urheberrecht - Veröffentlichung der Gegenseitigungsverträge der Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
379 Ondersteunend 379 in Duitsland

De petitie is afgesloten

379 Ondersteunend 379 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:09

Pet 4-17-07-44-043060Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, dass die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
ihre Gegenseitigkeitsverträge veröffentlicht und eine entsprechende Regelung in das
Gesetz zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
aufgenommen wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) habe für die Jahre ab 2010 auf eine
nutzungsbezogene Verteilung umgestellt. Das neue System habe sich jedoch als
unzureichend erwiesen, sodass es für deutsche Künstler günstiger sei, ihre Rechte
direkt von ausländischen Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die GVL die Gelder über Jahre zurückstelle,
wie sie es mit über 90 % der Auszahlungssumme für 2010 gerade durchführe. Die
Entscheidung, einer ausländischen Verwertungsgesellschaft beizutreten, könne der
Künstler aber sinnvoll nur in Kenntnis vom Inhalt der zwischen der GVL und der
jeweiligen ausländischen Verwertungsgesellschaft bestehenden Gegenseitigkeits-
verträge treffen. Eine Veröffentlichung aller Verträge – welche die GVL bislang
ablehne – sei daher geboten. Darüber hinaus habe die Enquete-Kommission „Kultur
in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht gefordert, die Gegenseitigkeitsverträge
von allen Verwertungsgesellschaften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese
Forderung solle der Gesetzgeber umzusetzen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 379 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 3 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Hinsichtlich der Handlungsempfehlung der Enquete-
Kommission „Kultur in Deutschland“, Inhalt und Durchführung der
Gegenseitigkeitsverträge der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen
(BT-Drs. 16/7000, S. 285), hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Empfehlung
in einem Dialog mit den Verwertungsgesellschaften und betroffenen
Nutzerverbänden („Runder Tisch“) erörtert worden sei. Gesetzgeberischer
Handlungsbedarf ergebe daraus sich nicht, weil eine Offenlegung zu keinem
nennenswerten Erkenntnisgewinn führen würde. Allerdings spräche auch nichts
gegen eine freiwillige Offenlegung der Gegenseitigkeitsverträge.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach Informationen der Staatsaufsicht passt die GVL im Zuge der Umstellung auf ein
nutzungsbasiertes Verteilungssystem derzeit auch ihre Gegenseitigkeitsverträge an.
Die angepassten Gegenseitigkeitsverträge sähen vor, dass verbundene
ausländische Verwertungsgesellschaften die Vergütung für Nutzungshandlungen in
ihrem Territorium selbst erheben, die auf Nutzungshandlungen von GVL-
Berechtigten entfallenden Vergütungsanteile auf Grundlage der eigenen
Verteilungspläne berechnen und die Vergütungsanteile an die GVL weitergeben
würden. Die GVL zahle diese ohne weitere Abzüge an ihre Berechtigten aus. Nach
Auskunft der GVL gegenüber der Staatsaufsicht fließe das auf Grundlage der
angepassten Gegenseitigkeitsverträge erzielte Auslandsaufkommen auch nicht in
Rückstellungen ein und werde vollständig an die Berechtigten weitergeleitet.
Auf ihrer Homepage veröffentlicht die GVL grundsätzliche Informationen dazu,
welche Gegenseitigkeitsverträge bereits an das nutzungsbasierte Verteilungssystem
angepasst sind (www.gvl.de/gvl-kuenstler-international.htm). Inhaltliche
Informationen zu einzelnen Gegenseitigkeitsverträgen – insbesondere zu den
älteren, noch nicht umgestellten – sind dort jedoch nicht vorhanden.

Entgegen der Ansicht der Bundesregierung und der Einschätzung des „Runden
Tisches“ führt eine Offenlegung durchaus zu einem nennenswerten
Erkenntnisgewinn. Dies ergibt sich bereits aus dem nachvollziehbaren Vortrag des
Petenten: Bei der Einschätzung, ob es für einen Berechtigten sinnvoller ist, seine
Rechte weltweit – also auch für Deutschland – insgesamt von einer ausländischen
Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen, sind bestehende
Gegenseitigkeitsverträge und die darin enthaltenen Ausschüttungsmodalitäten von
erheblicher Bedeutung.
Die auf der Homepage der GVL bislang gegebenen Informationen, auf die die
Bundesregierung verweist, sind jedoch äußerst dürftig und beschränken sich im Kern
darauf, 18 Länder aufzulisten, in denen mit verschiedenen
Verwertungsgesellschaften die neuen Gegenseitigkeitsverträge bereits
abgeschlossen worden sind. Ferner werden zehn Länder aufgeführt, bei denen mit
weiteren Verwertungsgesellschaften solche Verträge angestrebt werden (Stand laut
GVL: Dezember 2013). Dabei ergibt sich unter anderem, dass im Falle Dänemarks
und Frankreichs noch nicht alle Verwertungsgesellschaften die neuen
Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen haben.
Die vorhandene freiwillige „Offenlegung“ der GVL reicht daher nicht einmal
ansatzweise aus, um die vom Petenten angeführte – berechtigte – Einschätzung
durchführen zu können.
Wie vorstehend erwähnt, hat darüber hinaus auch die Enquete-Kommission des
Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht deutliche
Verbesserungen gefordert. Konkret lautet die Handlungsempfehlung 4: „Die
Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die
Verwertungsgesellschaften gesetzlich zu verpflichten, Inhalt und Durchführung der
Gegenseitigkeitsverträge der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen“
(BT-Drs. 16/7000, S. 285).
Die von der Bundesregierung angeführte Argumentation des „Runden Tisches“, dass
diese Offenlegung unnötig sei, ist aus Sicht des Petitionsausschusses nicht
überzeugend. Der vom Petenten angeführte Fall belegt gerade, dass eine
Einsichtnahme zur effektiven Rechteausübung erforderlich ist. Eine freiwillige
umfassende Offenlegung, die vom „Runden Tisch“ als ausreichende Alternative
angeboten wurde, ist in den rund sechs Jahren seit Vorlage des Abschlussberichts
nicht erfolgt. Im Übrigen werden Verwertungsgesellschaften für ihre Berechtigten
tätig; die von dort ausgeschütteten Beträge sind, wie die Enquete betont hat, ein

wichtiger Bestandteil des Einkommens von Rechteinhabern (BT-Drs. 16/7000,
S. 268). Auch von daher ist geboten, allen Beteiligten eine ausreichende
Transparenz über die Modalitäten der Einnahmegewinnung, zu denen die
Gegenseitigkeitsverträge gehören, zu gewährleisten.
Inzwischen hat die Bundesregierung mitgeteilt, das Petitum falle in den
Regelungsbereich der am 10. April 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/26/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die
Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an
Musikwerken im Binnenmarkt.
Die Richtlinie möchte unter anderem die Transparenz von
Verwertungsgesellschaften fördern. Sie sieht in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe h vor,
dass Verwertungsgesellschaften künftig eine Aufstellung der von ihr geschlossenen
Repräsentationsvereinbarungen und die Namen derjenigen
Verwertungsgesellschaften, mit denen die Vereinbarungen geschlossen wurden, im
Internet zu veröffentlichen haben. Zu den „Repräsentationsvereinbarungen“ zählen
insbesondere die vom Petenten in den Blick genommenen Gegenseitigkeitsverträge.
Die Richtlinie ist vom deutschen Gesetzgeber bis Frühjahr 2016 in nationales Recht
umzusetzen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu
angekündigt, es werde im Rahmen des Umsetzungsprozesses im Dialog mit allen
Beteiligten entscheiden, wie diese Vorgabe konkret umgesetzt werden solle.
Die vorliegende Petition ist geeignet, den bestehenden Handlungsbedarf zu
verdeutlichen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Eingabe der
Bundesregierung – dem BMJV – als Material zuzuleiten, damit sie bei zukünftiger
Gesetzgebung in die Überlegungen mit einbezogen wird, und die Petition den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung
für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


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