Regione: Germania

Urlaub von Arbeitnehmern - Anhebung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
115 Supporto 115 in Germania

La petizione è stata respinta

115 Supporto 115 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

12/10/2019, 04:23

Pet 4-18-11-8005-040909 Urlaub von Arbeitnehmern

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Anhebung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs gefordert.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Zahl an Überstunden in
Deutschland seit Jahren sehr hoch sei. Dabei würden Beschäftigte auch zu Hause und
an Wochenenden arbeiten. Da nicht zu erwarten sei, dass sich diese Situation ändere,
sei es angebracht, Beschäftigte für ihre Mehrarbeit zu „entschädigen“. Dies könne
durch eine Anhebung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erreicht werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 115 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) hat jeder Beschäftigte in jedem Kalenderjahr
Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub (§§ 1, 3.BUrIG). Als Werktage
gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Absatz 2
BUrIG), also die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Jeder Beschäftigte hat
nach dem BUrIG damit einen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (24 Werktage
geteilt durch 6 Tage = vier Wochen) im Kalenderjahr. Auch das europäische Recht
sieht gemäß Art. 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) vor, dass
jeder Beschäftigte Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub
hat.

Tatsächlich haben die meisten Beschäftigten in Deutschland über den nach dem
B-UrIG garantierten gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche.
Deren konkrete Dauer ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag beziehungsweise einem
anwendbaren Tarifvertrag. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich zehn
bezahlten gesetzlichen Feiertage haben Beschäftigte zusätzlich Zeit zur Erholung.
Darüber hinaus sind für besonders schutzbedürftige Beschäftigte, wie z.B. Menschen
mit Behinderung oder Jugendliche, in den jeweiligen Spezialgesetzen Zusatzurlaube
vorgesehen (siehe z. B. § 125 Sozialgesetzbuch IX und § 19
Jugendarbeitsschutzgesetz).

Zu berücksichtigen ist auch, dass Überstunden nur im Rahmen des
Arbeitszeitgesetzes und der sonstigen Arbeitszeitvorschriften zulässig sind. Auch dies
dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Erhaltung ihrer
Arbeitskraft.

Der Petitionsausschuss hält die Rechtslage für sachgerecht und sieht keinen
Gesetzgebungsbedarf. Der Ausschuss vermag die Eingabe daher nicht zu
unterstützen. Deshalb empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora