Región: Alemania

Urlaub von Arbeitnehmern - Staatlich finanzierter Sonderurlaub für berufstätige Eltern als Differenzabgleich

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
69 Apoyo 69 En. Alemania

No se aceptó la petición.

69 Apoyo 69 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:55

Pet 4-18-11-8005-017263

Urlaub von Arbeitnehmern


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass Eltern, in denen beide Elternteile Arbeitnehmer sind, staatlich
finanzierte Sonderurlaubstage erhalten, die die Differenz zwischen den vom
Arbeitgeber gewährten Urlaubstagen und den Schulferientagen abdecken.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass wenn beide Elternteile
arbeiteten und Steuern für den Staat erwirtschafteten, auch gewährleistet werden
müsse, dass schulpflichtige Kinder während der gesamten Ferienzeit von mindestens
einem Elternteil umfassend versorgt und beaufsichtigt werden könnten, ohne dass die
gemeinsame Familienferienzeit darunter leide.
Derzeit seien Familien gezwungen, die gemeinsamen Urlaubstage aufzuteilen und
getrennt zu nehmen, damit die gesamten Jahresferien abgedeckt werden könnten. Ein
Kind dürfe sich nicht selbst überlassen bleiben, nur damit arbeitende Eltern ihre
reguläre Arbeitszeit erfüllen könnten. Dies sei pädagogisch kontraproduktiv und
widerspreche dem Prinzip der Gleichbehandlung im Hinblick auf die staatliche Hartz
IV-Unterstützung vieler Familien in Deutschland. Diese Familien müssten sich mit
diesen Problemen nicht auseinandersetzen.
Die geforderte Unterstützung könne dazu beitragen, die Kinder zu wertvollen
Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Geburtenrate zu erhöhen, indem
berufstätige Ehepaare zukünftig nicht mehr durch das Problem der
Kinderbeaufsichtigung in der Ferienzeit abgeschreckt würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von dem
Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 69 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 95 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr
Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Erholungsurlaub dient dem
Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers. Die Zeit soll Gelegenheit zur
selbstbestimmten Erholung geben und zur Erhaltung und Wiederauffrischung der
Arbeitskraft des Arbeitnehmers beitragen.
Das Ziel des Bundesurlaubsgesetzes deckt den Zweck der Kinderbetreuung nicht mit
ab. Die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers können dem Arbeitgeber nicht
zugerechnet werden. Auch wenn der Arbeitgeber die geforderten zusätzlichen
Sonderurlaubstage finanziell nicht abgelten müsste, so würden die zusätzlichen
Abwesenheitszeiten von Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern eine Belastung
der betrieblichen Abläufe darstellen.
Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass nach § 7 Absatz 1 BurlG bei der zeitlichen
Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen
sind, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder
Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den
Vorrang verdienen, entgegenstehen. Bei der Abwägung kommt den Urlaubswünschen
von Arbeitnehmern, die auf Schulferien angewiesen sind, ein erhebliches Gewicht zu.
Die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer werden in der Regel zurücktreten. Eine
Zurückweisung deren Urlaubswünsche für die gesamte Ferienzeit, hinter denen auch
zu berücksichtigende Belange stehen, könnte diese ungerechtfertigt benachteiligen.
Der Ausschuss betont, dass zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder in Krippen und Kindergärten und für
Schulkinder verlässliche und flexible Betreuungsangebote außerhalb der Betreuung in
der Schule gehören.
Die Bundesregierung hat hierzu die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ ins Leben
gerufen, um auf lokaler Ebene die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien zu
verbessern. Dazu schließen sich vor Ort Kommunen, Träger der Kinder- und

Jugendhilfe, Industrie- und Handelskammern, Unternehmen und andere Verbände zur
Umsetzung von passgenauen Angeboten durch Kooperationen zusammen. Hierzu
gehört auch die Ferienbetreuung.
Auch das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ der Bundesregierung zeigt
die zunehmende Unterstützung von Unternehmen für ihre Beschäftigten bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für die betrieblich unterstütze Ferienbetreuung
gibt es dabei eine Vielzahl von Modellen und Möglichkeiten, die der
Unternehmensform und -größe angepasst werden können.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss, die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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