Region: Bavaria

Urne mit nach Hause nehmen / zu Hause beisetzen / Daheim aufbewahren analog zu Bremen

Petitioner not public
Petition is directed to
Bayerischer Landtag
335 supporters 263 in Bavaria

Petitioner did not submit the petition.

335 supporters 263 in Bavaria

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

10/12/2018, 02:11

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01/28/2015, 13:55

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Neuer Titel: Urne mit Nachhause nach Hause nehmen / Zuhause zu Hause beisetzen / Daheim aufbewahren analog zu Bremen


01/26/2015, 21:45

Bild hochgeladen
Neue Begründung: In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache, daher sind die Landtage/Senate für die längst überfällige Änderung des Bestattungsrechts zuständig. Insgesamt weicht unser Recht von anderen Bürgern, wesentlich fortschrittlicherer Länder in Europa enorm ab. Bestattung in einem Friedwald ist noch die liberalste Ausnahme.

Bremen nimmt hier seit 01.01.2015 eine Pionierstellung in ganz Deutschland ein, hier wird der "letzte Wille" respektiert, die Übergabe der Urne an Privatpersonen ist endlich möglich und die Menschen sind dankbar dafür.

Unsere Lieben, die die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland umgehen und Urne/Asche ins Ausland transferieren, sich dort aushändigen lassen und wieder einführen, werden in die Illegalität gedrängt, dieses Vorgehen stellt eine Ordungswidrigkeit dar.

Nicht zuletzt ist die bislang VORGESCHRIEBENE Bestattung ein enormer finanzieller Aufwand und stellt unsere Hinterbliebenen, aber auch Kommunen, in vielen Fällen vor eine extreme finanzielle Herausforderung. Vier- oder fünfstellige Summen kommen schnell zusammen und trauernde Angehörige sind willkommene Opfer so manchen Bestatters. Verschulden sich regelmäßig um den Ansprüchen die der Gesetzgeber stellt gerecht zu werden.

Persönliche Wünsche & Vorstellungen der Verstorbenen finden leider keine Berücksichtigung.

Oft werden hygienische Gründe dagegen angeführt. Diese Gründe sind haltlos: selbstverständlich soll dies nur kremierte sterbliche Überreste betreffen an deren Asche absolut nichts Unhygienisches ist. Jeder Abfalleimer in der Fußgängerzone ist unhygienischer! Sollte als weiterer Grund eine ausufernde Welle "wilder Bestattungen" angeführt werden, so darf dem entgegengehalten werden, dass dieses Problem in Ländern mit liberalem Bestattungsrecht nicht vorhanden ist.

Beispielsweise die Seebestattung im erzkatholischen und doch sehr liberalen Spanien: das Versenken der Urne und der Blütenteppich auf dem Meer - in meiner persönlichen Vorstellung um ein vielfaches schöner als das Versenken eines verstorbenen Angehörigen in einer dunklen Kiste in einem feuchten Lehmloch.


01/26/2015, 13:56

Fehler in der graphischen Darstellung behoben
Neuer Petitionstext: Diese Petition soll eine Lockerung des Bestattungsrechts (Friedhofszwang) in Bayern und der Bundesrepublik Deutschland bewirken.

Es soll möglich werden, sterbliche Überreste nach erfolgter Kremierung (Asche in Urne) ohne Bindung an einen Bestatter

- mit nach Hause zu nehmen
- auf dem eigenen Grundstück/im eigenen Garten zu bestatten
- in der freien Natur zu verstreuen (unter vorzugebenden Regeln)
- eine Bestattung auf Friedhöfen/Friedwäldern zu veranlassen

Erdbestattungen sollen von der gewünschten Änderung nicht betroffen werden; hier bleibt die bisherige Regelung bestehen. Neue Begründung: In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache, daher sind die Landtage/Senate für die längst überfällige Änderung des Bestattungsrechts zuständig. Insgesamt weicht unser Recht von anderen Bürgern, wesentlich fortschrittlicherer Länder in Europa enorm ab. Bestattung in einem Friedwald ist noch die liberalste Ausnahme.

Bremen nimmt hier seit 01.01.2015 eine Pionierstellung in ganz Deutschland ein, hier wird der "letzte Wille" respektiert, die Übergabe der Urne an Privatpersonen ist endlich möglich und die Menschen sind dankbar dafür.

Unsere Lieben, die die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland umgehen und Urne/Asche ins Ausland transferieren, sich dort aushändigen lassen und wieder einführen, werden in die Illegalität gedrängt, dieses Vorgehen stellt eine Ordungswidrigkeit dar.

Nicht zuletzt ist die bislang VORGESCHRIEBENE Bestattung ein enormer finanzieller Aufwand und stellt unsere Hinterbliebenen, aber auch Kommunen, in vielen Fällen vor eine extreme finanzielle Herausforderung. Vier- oder fünfstellige Summen kommen schnell zusammen und trauernde Angehörige sind willkommene Opfer so manchen Bestatters.

Persönliche Wünsche & Vorstellungen der Verstorbenen finden leider keine Berücksichtigung.

Oft werden hygienische Gründe dagegen angeführt. Diese Gründe sind haltlos: selbstverständlich soll dies nur kremierte sterbliche Überreste betreffen an deren Asche absolut nichts Unhygienisches ist. Jeder Abfalleimer in der Fußgängerzone ist unhygienischer! Sollte als weiterer Grund eine ausufernde Welle "wilder Bestattungen" angeführt werden, so darf dem entgegengehalten werden, dass dieses Problem in Ländern mit liberalem Bestattungsrecht nicht vorhanden ist.

Beispielsweise die Seebestattung im erzkatholischen und doch sehr liberalen Spanien: das Versenken der Urne und der Blütenteppich auf dem Meer - in meiner persönlichen Vorstellung um ein vielfaches schöner als das Versenken eines verstorbenen Angehörigen in einer dunklen Kiste in einem feuchten Lehmloch.


01/26/2015, 13:39

Ausführlicherer Text
Neuer Petitionstext: Aufhebung Diese Petition soll eine Lockerung des Bestattungsrechts (Friedhofszwang) in Bayern und der Urnenbeisetzungpflicht Bundesrepublik Deutschland bewirken.


Es soll möglich werden, sterbliche Überreste nach erfolgter Kremierung (Asche in Urne) ohne Bindung an einen Bestatter

- mit nach Hause zu nehmen
- auf Friedhöfen (Friedhofszwang), analog zur Gesetzesänderung dem eigenen Grundstück/im eigenen Garten zu bestatten
- in Bremen. Friedhöfe sind seit Jahren überfüllt, unpersönlich und oftmals für der freien Natur zu verstreuen (unter vorzugebenden Regeln)
- eine Bestattung auf Friedhöfen/Friedwäldern zu veranlassen

Erdbestattungen sollen von der gewünschten Änderung nicht betroffen werden; hier bleibt die Hinterbliebenen schwer zu erreichen. bisherige Regelung bestehen. Neue Begründung: Jeder In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache, daher sind die Landtage/Senate für die längst überfällige Änderung des Bestattungsrechts zuständig. Insgesamt weicht unser Recht von uns soll das Recht haben selbst zu bestimmen wo er beigesetzt werden möchte & diesem "letzten Willen" sollte auch nachgekommen werden. anderen Bürgern, wesentlich fortschrittlicherer Länder in Europa enorm ab. Bestattung in einem Friedwald ist noch die liberalste Ausnahme.

Im Moment wird uns aber genau dieser Wunsch per Gesetz verwehrt, das müssen wir ändern, darum gebt uns eure Stimme.

Früher Bremen nimmt hier seit 01.01.2015 eine Pionierstellung in ganz Deutschland ein, hier wird der "letzte Wille" respektiert, die Übergabe der Urne an Privatpersonen ist endlich möglich und die Menschen sind dankbar dafür.



Unsere Lieben, die die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland umgehen und Urne/Asche ins Ausland transferieren, sich dort aushändigen lassen und wieder einführen, werden in die Illegalität gedrängt, dieses Vorgehen stellt eine Ordungswidrigkeit dar.

Nicht zuletzt ist die bislang VORGESCHRIEBENE Bestattung ein enormer finanzieller Aufwand und stellt unsere Hinterbliebenen, aber auch Kommunen, in vielen Fällen vor eine extreme finanzielle Herausforderung. Vier- oder später seid auch IHR fünfstellige Summen kommen schnell zusammen und EURE ANGEHÖRIGEN betroffen, dann wäre es tröstlich seine Lieben wieder trauernde Angehörige sind willkommene Opfer so manchen Bestatters.


Persönliche Wünsche & Vorstellungen der Verstorbenen finden leider keine Berücksichtigung.

Oft werden hygienische Gründe dagegen angeführt. Diese Gründe sind haltlos: selbstverständlich soll dies nur kremierte sterbliche Überreste betreffen an deren Asche absolut nichts Unhygienisches ist. Jeder Abfalleimer in der Fußgängerzone ist unhygienischer! Sollte als weiterer Grund eine ausufernde Welle "wilder Bestattungen" angeführt werden, so darf dem entgegengehalten werden, dass dieses Problem in Ländern mit Nachhause nehmen zu können ohne Rechtsstreit! liberalem Bestattungsrecht nicht vorhanden ist.

Beispielsweise die Seebestattung im erzkatholischen und doch sehr liberalen Spanien: das Versenken der Urne und der Blütenteppich auf dem Meer - in meiner persönlichen Vorstellung um ein vielfaches schöner als das Versenken eines verstorbenen Angehörigen in einer dunklen Kiste in einem feuchten Lehmloch.


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