Υγεία

Verbesserung der Corona-Verordnungen an Schulen und im Lebensmittelhandel in RLP

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
34 Υποστηρικτικό 21 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

34 Υποστηρικτικό 21 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

07/02/2023, 2:11 π.μ.

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


08/12/2021, 1:12 μ.μ.

Präzisierung der Forderung. Es soll um ein Ermöglichen nicht um ein erzwingen gehen.


Neuer Petitionstext:

1. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests nach einem positiven Schnelltest in der Schule

  • Wir verlangen, dass man nach einem positiven Schnelltest die Schule erst wieder mit einem negativen PCR-Test besuchen darf.
  • Momentan ist es möglich bei einem positiven Schnelltest in der Schule nach der Vorlage eines negativen PoC-Antigen-Testergebnisses (besser bekannt als Schnelltest) wieder den Unterricht zu besuchen. Ein Kind kann also in der Schule mit einem Schnelltest positiv getestet werden, dann an einer beliebigen offiziellen Teststelle einen negativen Schnelltest machen und wieder in die Schule kommen.
  • Genauer heißt es vom Ministerium für Bildung veröffentlichten Konzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz gültig ab 14. Juni 2021“ auf S. 11: „Die Eltern veranlassen umgehend eine Überprüfung des positiven Selbsttestergebnisses durch einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder einen PCR-Test. Sie teilen das Ergebnis der Überprüfung des Selbsttests unverzüglich der Schule mit.“
  • Da auch Schnelltests auf dem Markt sind, die nicht einmal eine „sehr hohe“ Viruslast erkennen (vgl.: Spektrum), kann dieses negative PoC-Antigen-Testergebnis nicht als ausreichend angesehen werden, um einen erneuten Schulbesuch zu erlauben. Hier sollte dringend ein PCR-Test verlangt werden.

2. TestpflichtTestmöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler

  • Wir verlangen, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte regelmäßig getestet werden.werden, wenn sie dies wünschen.
  • Momentan hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, geimpfte und genesene Kinder nicht weiter zu testen, wenn die Schulen davon Kenntnis haben. Formuliert wird dies im „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz “ wie folgt: „Folgende Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt und im Falle eines entsprechenden Nachweises von der Teilnahme an der Testung befreit: Symptomlose geimpfte Personen(...), Symptomlose genesene Personen (...) Symptomlose genesene und geimpfte Personen (...).
  • Im Hinblick auf Mutationen des Virus wie der Omikron-Variante erscheint es sinnvoll alle Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal regelmäßig zu testen. Viele würden sich gerne trotz Impfung in der Schule gerne testen lassen, sollen es aber aktuell in RLP nicht.

3. Uneingeschränkte Maskenpflicht beim Lebensmittelverkauf

  • Wir verlangen, dass bei Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln ausnahmslos Maske getragen werden muss.
  • Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen mit Kundenverkehr, z.B. Bäckereien, oder Metzgereien, wenn diese vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Eine Impfung schützt mitnichten zu 100% vor Infektiosität. Wir wollen, dass Menschen möglichst keine infektiösen Tröpfchen auf Lebensmitteln hinterlassen. Deswegen fordern wir eine Maskenpflicht beim Verkauf von Lebensmitteln.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (8 in Rheinland-Pfalz)


07/12/2021, 11:13 μ.μ.

Rechtschreibfehler: mit Nichten zu mitnichten.
Präzisierung.


Neuer Petitionstext:

1. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests nach einem positiven Schnelltest in der Schule

  • Wir verlangen, dass man nach einem positiven Schnelltest die Schule erst wieder mit einem negativen PCR-Test besuchen darf.
  • Momentan ist es möglich bei einem positiven Schnelltest in der Schule nach der Vorlage eines negativen PoC-Antigen-Testergebnisses (besser bekannt als Schnelltest) wieder den Unterricht zu besuchen. Ein Kind kann also in der Schule mit einem Schnelltest positiv getestet werden, dann an einer beliebigen offiziellen Teststelle einen negativen Schnelltest machen und wieder in die Schule kommen.
  • Genauer heißt es vom Ministerium für Bildung veröffentlichten Konzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen in Rheinland-Pfalz gültig ab 14. Juni 2021“ auf S. 11: „Die Eltern veranlassen umgehend eine Überprüfung des positiven Selbsttestergebnisses durch einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder einen PCR-Test. Sie teilen das Ergebnis der Überprüfung des Selbsttests unverzüglich der Schule mit.“
  • Da auch Schnelltests auf dem Markt sind, die nicht einmal eine „sehr hohe“ Viruslast erkennen (vgl.: Spektrum), kann dieses negative PoC-Antigen-Testergebnis nicht als ausreichend angesehen werden, um einen erneuten Schulbesuch zu erlauben. Hier sollte dringend ein PCR-Test verlangt werden.

2. Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

  • Wir verlangen, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte regelmäßig getestet werden.
  • Momentan hat das Land Rheinland-Pfalz angeordnet, geimpfte und genesene Kinder nicht weiter zu testen, wenn die Schulen davon Kenntnis haben. Formuliert wird dies im „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz “ wie folgt: „Folgende Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt und im Falle eines entsprechenden Nachweises von der Teilnahme an der Testung befreit: Symptomlose geimpfte Personen(...), Symptomlose genesene Personen (...) Symptomlose genesene und geimpfte Personen (...).
  • Im Hinblick auf Mutationen des Virus wie der Omikron-Variante erscheint es sinnvoll alle Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal regelmäßig zu testen. Viele würden sich gerne trotz Impfung in der Schule gerne testen lassen, sollen es aber aktuell in RLP nicht.

3. Uneingeschränkte Maskenpflicht beim Lebensmittelverkauf

  • Wir verlangen, dass bei Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln ausnahmslos Maske getragen werden muss.
  • Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen mit Kundenverkehr, z.B. Bäckereien, oder Metzgereien, wenn diese vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Eine Impfung schützt mit Nichtenmitnichten zu 100% vor Infektiosität. Wir wollen, dass Menschen möglichst keine infektiösen Tröpfchen auf Lebensmitteln hinterlassen. Deswegen fordern wir eine Maskenpflicht beim Verkauf von Lebensmitteln.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (5 in Rheinland-Pfalz)


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