Verbesserung der Verkehrssituation um den Segeberger Kalkberg

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
227 Apoyo 227 En. Schleswig-Holstein

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

27/02/2020 3:39

25.02.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 232 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Argumente unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus geprüft und beraten. Das Ministerium hat den Kreis Segeberg als zuständige Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr sowie die Stadt Bad Segeberg als zuständige Verkehrsbehörde für den ruhenden Verkehr um Auskunft zum Sachverhalt gebeten.Das Wirtschaftsministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass der Kreis Segeberg deutlich gemacht hätte, in Bad Segeberg bestehe bereits ein Parkleitsystem, welches grundsätzlich auch von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angenommen werde. Es sei allerdings zutreffend, dass insbesondere ortskundige Besucherinnen und Besucher trotzdem außerhalb der speziell für Besucher der Veranstaltung ausgewiesenen Parkflächen zu parken versuchten. Dieses ziehe entsprechende Suchverkehre nach sich. Soweit hierzu die vorhandenen Parkflächen in den umliegenden Straßen benutzt würden, bestehe jedoch keine rechtliche Handhabe, um dieses zu unterbinden. Der Verkehrsbehörde und der örtlichen Polizei seien Unfälle aufgrund der Veranstaltung beziehungsweise des Parksuchverkehrs nicht bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund sehe die Verkehrsaufsicht derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf.Das Wirtschaftsministerium konstatiert, dass die Stadt Bad Segeberg in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht hätte, sowohl den örtlichen Behörden als auch den Veranstaltern liege an einer möglichst reibungslosen Verkehrsabwicklung im Rahmen der Festspiele. Aus diesem Grund seien insgesamt vier kostenlose Großparkplätze mit einer Kapazität von 3.127 Fahrzeugen zuzüglich 20 Stellplätzen für Reisebusse eingerichtet worden, auf die nicht nur mittels einer wegweisenden Beschilderung hingewiesen werde, die bereits vor den Ortseingängen beginne, sondern auch auf den Buchungsbestätigungen sowie der Homepage der Karl-May-Spiele zu finden sei.Darüber hinaus verfüge die Stadt Bad Segeberg über ein Verkehrskonzept, welches in Abstimmung mit der Kalkberg GmbH und der Polizei seitens der Stadt aufgestellt worden sei. Dieses hätte sich in der Vergangenheit bewährt. Ergänzend hierzu seien in den vergangenen Jahren diverse Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Entlastung der umliegenden Straßen getroffen worden. Hierzu zähle insbesondere die Sperrung der Straßen „Neue Straße“, „St. Jürgen“, „Lornsenstraße“ und „Geschwister-Scholl-Straße“ während der Veranstaltungen. Weiterhin seien Halteverbote in den Straßen „Oldesloer Straße“, „Lübecker Landstraße“ und „Am Wege“ errichtet worden, um den Verkehrsfluss zu verbessern, Begegnungsverkehr zu erleichtern und Parksuchverkehre zu vermeiden. Der Busverkehr sei darüber hinaus aus dem unmittelbaren Nahbereich des Freilichttheaters in den Randbereich verlegt worden. Als eine weitere Maßnahme sei der abfließende Verkehr vom Parkplatz „P4“ über die Kreisstraße 7 in Richtung A20/B206 gelenkt worden, so dass die „Lübecker Landstraße“ durch den Verkehr weniger belastet werde.Ergänzend hierzu unterstütze die Polizei im Rahmen der Veranstaltung die festgelegten Maßnahmen mittels flexibler Anordnungen, die der aktuellen Verkehrssituation angepasst seien. Zurzeit werde zudem der zukünftige Einsatz eines elektronisch unterstützten Parkleitsystems überprüft. Ebenso solle die Umsetzung eines Shuttle-Services gutachterlich geprüft werden.Soweit der Petent in seiner Petition auf die Einrichtung einer Bewohnerparkzone (Beschilderung einzelner Straßen oder mehrerer Straßen mit Zeichen 290 „Halteverbotszone“ gegebenenfalls mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis frei“) verweist, stellt die Stadt Bad Segeberg dar, dass entsprechende Anträge bislang nicht gestellt worden seien. Generell würden Bewohnerparkzonen in dem Bereich seitens der Stadt jedoch nicht als zielführend angesehen werden, da hiervon zum Beispiel auch Besucher der örtlichen Anwohner betroffen seien. Diese müssten dann ebenfalls Parkflächen in weiter entfernten Bereichen suchen, was den Parksuchverkehr erhöhe. Ferner stünden die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zum Bewohnerparken einem vollständigen Unterbinden des Parkens von externen Besuchern entgegen. Gemäß Ziffer X.4. der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Absatz 1 bis 1e Straßenverkehrsordnung dürften innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums sind die Ausführungen des Kreises Bad Segeberg und der Stadt Bad Segeberg nachvollziehbar und schlüssig. Sie würden auch seitens der Fachaufsichtsbehörde im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nicht beanstandet werden. Ein rechtswidriges oder unzweckmäßiges Verhalten sei ebenso nicht erkennbar wie augenscheinlich zwingend notwendige weitere Maßnahmen.Der Petitionsausschuss nimmt die Besorgnisse der Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst. Er erkennt gleichwohl an, dass bereits diverse Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Entlastung der umliegenden Straßen getroffen worden sind. Der Ausschuss bittet das Wirtschaftsministerium im Nachgang des Verfahrens, einen möglichen Einsatz eines elektronisch unterstützten Parkleitsystems sowie die Umsetzung eines Shuttle-Services zeitnah zu überprüfen und den Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Nach Auffassung des Ausschusses wäre es wünschenswert, dass mögliche weitere Verbesserungen bereits in der diesjährigen Festspielsaison zum Einsatz kommen, um die Verkehrssituation weiter zu entlasten.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 6. bis 8. Mai 2020.


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