Izglītība

Verbesserungsvorschläge an das Justizprüfungsamt I Frankfurt

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Justizprüfungsamt I
155 Atbalstošs

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

155 Atbalstošs

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

21.06.2020 13:30

(Punkt 3. bezüglich der Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten wurde gelöscht, da mich eine Kommilitonin darauf hingewiesen hat, dass die Einsichtnahme bereits per Post möglich ist.)


Neuer Petitionstext: Im Namen aller Examenskandidat*innen möchte ich folgende Vorschläge an das Justizprüfungsamt I in Frankfurt herantragen mit der dringenden und höflichen Bitte um Berücksichtigung und Umsetzung, um uns als Studierenden die nervenauftreibende und stressige Zeit nach dem schriftlichen Examen erheblich zu erleichtern:
1. Die Noten der Examensklausuren sollten unabhängig von der Ladung und sobald sie vorliegen verschickt werden bzw. online einsehbar gemacht werden - selbst wenn auch eine Note fehlen sollte. (Die Option, dass man kurz vor der mündlichen Prüfung nach der fehlenden Note fragen kann, besteht ja weiterhin.)
2. Die Liste der durchgefallenen Prüflinge sollte entweder gar nicht oder nur vollständig hochgeladen werden.
3. Die Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten sollte auch durch eine Zustellung per Post oder Email möglich sein.


Neue Begründung: 1. Begründung: Die Noten und die Ladung zur mündlichen Prüfung sind voneinander unabhängig. Da die Ladung allerdings frühestens 13 Tage vor der eigentlichen Prüfung erst postalisch ankommt, besteht in der Zwischenzeit eine große Ungewissheit über die eigenen Leistungen. Die psychische Belastung ist keineswegs zu unterschätzen, insbesondere mit Blick auf die Liste der durchgefallenen Prüflinge (siehe hierzu Punkt 2).
2. Begründung: Es ist keinem Prüfling auch nur ansatzweise geholfen, eine unvollständige Liste jeden Morgen einsehen zu müssen.
3. Begründung: Bei den angefertigen Prüfungsarbeiten handelt es sich um personenbezogene Daten (vgl. EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-434/16).
Sofern es dem JPA darum geht, dass nicht unendlich viele Original-Prüfungssachverhalte in den Umlauf kommen, gibt es stets die Möglichkeit, den Prüfling durch eine Verschwiegenheitsvereinbarung an die Geheimhaltung zu binden.
müssen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (33 in Frankfurt am Main)


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