Obrazovanje

Verbesserungsvorschläge an das Justizprüfungsamt I Frankfurt

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Justizprüfungsamt I
155

Primatelj peticije nije odgovorio.

155

Primatelj peticije nije odgovorio.

  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

24. 09. 2022. 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


24. 09. 2020. 00:10

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

ich habe heute Nachmittag Herrn Rathmann, Referatsleiter des JPA I, in Frankfurt getroffen und die Petition persönlich übergeben. Mir war es sehr wichtig, dass ich die Petition trotz Corona persönlich einreiche und die Verbesserungsvorschläge erläutere.
Herr Rathmann hat zunächst angemerkt, dass er nicht über die Entscheidungsgewalt verfügt, die Vorgaben zu ändern. Er hat mir jedoch versprochen, dass er die Petition "nach oben" weiterleiten und sich bei mir melden wird. Zudem hat er sich mehrfach für das Feedback in Form der Petition bedankt, denn das JPA wolle ja nicht bewusst Studierende quälen.

Zu Punkt 1: Frühere Einsichtnahme der Einzelnoten und unabhängig von der Ladung.
Ich habe Herrn Rathmann darauf hingewiesen, dass andere Justizprüfungsämter (bspw. in Baden-Württemberg) es hinbekommen, die Einzelnoten an einem Stichtag auf die Webseite hochzuladen, sodass die Prüflinge einheitlich Einsicht nehmen können. Daraufhin meinte Herr Rathmann, dass eine Online-Einsichtnahme der Einzelnoten erhöhten Verwaltungsaufwand bedeute (Vier-Augen-Prinzip, bloß keine Fehler erlauben). In Baden-Württemberg werden nur zwei Examensdurchgänge pro Jahr angeboten, während wir hier in Hessen vier Durchgänge haben, sodass die Fristen bereits sehr eng - parallel zu den Terminen des 2. StEx - getaktet sind. Wie solle man verfahren, wenn gerade die fehlende Note über das Bestehen oder Nichtbestehen des Prüflings entscheidet? Trotzdem die feststehenden Einzelnoten hochladen oder bei den kritischen Fällen warten? Dann wüsste aber evtl. der Prüfling über andere Prüflinge, dass sie wiederum bereits ihre Noten haben, sodass die Zurückhaltung für mehr Unsicherheit sorgen könnte. Bei diesen Extremfällen gab ich zu, dass es nicht einfach sein wird, eine gerechte Lösung zu finden. Dennoch kann man sich in der Mitte treffen und eine frühere Einsichtnahme ermöglichen, sobald dies als sinnvoll erscheint. Vielleicht könnten die Korrekturfristen nochmals verkürzt werden. Die Mehrheit der Korrektoren halten sich bereits an die Fristen und es sind nur einige wenige, die länger brauchen. Es sollte angestrebt werden, dass die Prüflinge unabhängig von der Ladung die Noten einsehen können - damit nicht gerade die letzten Prüflinge am längsten auf ihre Noten warten müssen und mit ihren Nerven am Ende sind. Sofern die Online-Einsichtnahme zu aufwendig ist, kommt noch der Postweg in Betracht.

Zu Punkt 2: Abschaffung der Durchfallerliste ("Todesliste").
Hier zeigte sich Herr Rathmann persönlich sehr widerstandslos. Er meinte, dass vor einigen Jahren von Prüflingen angefragt wurde, ob eine Durchfallerliste erstellt werden könne. Dies gab es auch an anderen JPA. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum sich jemand die Liste gewünscht hat. Die Briefe der durchgefallenen Prüflinge kommen ohnehin 1-3 Tage nach Eintragung der Prüflingsnummer in der Liste bei ihnen an, sodass die Liste, die jeden Morgen aufs Neue aktualisiert wird, einfach keinen Mehrwert bietet. Ich habe argumentiert, dass an dieser Stelle doch Verwaltungsaufwand gespart werden könnte, um Kapazitäten für Punkt 1 zu schaffen. Herr Rathmann sagte, dass die Abschaffung leicht und schnell umzusetzen wäre, sofern die Genehmigung "von oben" vorliegt.

Insgesamt war es ein sehr angenehmes Gespräch. Herr Rathmann zeigte sich prinzipiell offen gegenüber den Vorschlägen. Ich bin sehr gespannt auf die Rückmeldung "von oben" und melde mich bei euch, sofern mir weitere Infos vorliegen.

Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Anny Zheng


21. 06. 2020. 13:30

(Punkt 3. bezüglich der Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten wurde gelöscht, da mich eine Kommilitonin darauf hingewiesen hat, dass die Einsichtnahme bereits per Post möglich ist.)


Neuer Petitionstext: Im Namen aller Examenskandidat*innen möchte ich folgende Vorschläge an das Justizprüfungsamt I in Frankfurt herantragen mit der dringenden und höflichen Bitte um Berücksichtigung und Umsetzung, um uns als Studierenden die nervenauftreibende und stressige Zeit nach dem schriftlichen Examen erheblich zu erleichtern:
1. Die Noten der Examensklausuren sollten unabhängig von der Ladung und sobald sie vorliegen verschickt werden bzw. online einsehbar gemacht werden - selbst wenn auch eine Note fehlen sollte. (Die Option, dass man kurz vor der mündlichen Prüfung nach der fehlenden Note fragen kann, besteht ja weiterhin.)
2. Die Liste der durchgefallenen Prüflinge sollte entweder gar nicht oder nur vollständig hochgeladen werden.
3. Die Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten sollte auch durch eine Zustellung per Post oder Email möglich sein.


Neue Begründung: 1. Begründung: Die Noten und die Ladung zur mündlichen Prüfung sind voneinander unabhängig. Da die Ladung allerdings frühestens 13 Tage vor der eigentlichen Prüfung erst postalisch ankommt, besteht in der Zwischenzeit eine große Ungewissheit über die eigenen Leistungen. Die psychische Belastung ist keineswegs zu unterschätzen, insbesondere mit Blick auf die Liste der durchgefallenen Prüflinge (siehe hierzu Punkt 2).
2. Begründung: Es ist keinem Prüfling auch nur ansatzweise geholfen, eine unvollständige Liste jeden Morgen einsehen zu müssen.
3. Begründung: Bei den angefertigen Prüfungsarbeiten handelt es sich um personenbezogene Daten (vgl. EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-434/16).
Sofern es dem JPA darum geht, dass nicht unendlich viele Original-Prüfungssachverhalte in den Umlauf kommen, gibt es stets die Möglichkeit, den Prüfling durch eine Verschwiegenheitsvereinbarung an die Geheimhaltung zu binden.
müssen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (33 in Frankfurt am Main)


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