Dialogs

Verbot von Plastiktüten in Supermärkten

Lūgumraksta iesniedzējs
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
110 Atbalstošs 110 iekš Šlēsviga-Holšteina

Kolekcija beidzās

110 Atbalstošs 110 iekš Šlēsviga-Holšteina

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,

25.01.2016 17:23

08.12.2015Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Argumente und einer Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beraten. Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Verpackung in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackung und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG) geregelt wird. Kunststofftüten gelten in der Europäischen Union als Verpackung im Sinne dieser Richtlinie. Diese Richtlinie wurde durch die Verpackungsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die darin enthaltenen gesetzlichen Quoten für stoffliche Verwertung für Verpackungen aus privaten Haushalten werden in Deutschland deutlich übertroffen. Durch die Umsetzung der Vorgaben der Verpackungsverordnung und durch das seit 2005 bestehende Verbot der Ablagerung von unbehandelten Abfällen auf Deponien wird in Deutschland schon jetzt ein wesentlicher Beitrag gegen die Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle geleistet. In Deutschland werden bereits über 98 Prozent der Kunststoffabfälle stofflich oder energetisch verwertet. Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackung und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten vom 29. April 2015 hat die Europäische Union als Kernpunkt festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2025 den Verbrauch von dünnen Plastiktüten unter 50 µm von derzeit knapp 200 pro Person auf maximal 90 bis Ende 2019 und maximal 40 bis Ende 2025 begrenzen. Nach Auffassung des Umweltministeriums ist diese geplante Verringerung von Kunststofftüten ein erster Schritt, um die Menge der Abfälle im Meer auf ein Niveau zu reduzieren, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Küsten und die Meeresumwelt hat. Das vorrangige Ziel der Landesregierung ist nicht ein Verbot von Kunststofftüten. Die Beschränkung einzig auf ein generelles Verbot von dünnen Plastiktüten birgt nach Auffassung des Umweltministeriums die Gefahr, das es zu unerwünschtem Ausweichverhalten sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch des Handels kommen kann. Das Ministerium weist darauf hin, dass ein Verbot von Plastiktüten ausschließlich in Schleswig-Holstein rechtlich nicht umsetzbar ist. Ein solches Verbot würde einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz darstellen, der nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen kann. Im Bereich der Abfallwirtschaft liegt die Gesetzgebungskompetenz gemäß § 74 Absatz 1 Nummer 24 Grundgesetz beim Bund. Da der Bund jedoch für den Bereich Verpackung abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, fehlt es im Land Schleswig-Holstein insoweit an einer Rege-lungsbefugnis. Der Petitionsausschuss beschließt daher, die Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten.Der Ausschuss weist den Petenten darauf hin, dass die Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein zurzeit im parlamentarischen Raum diskutiert wird (Drucksache 18/3058, Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion). Dieses ist dem folgenden Link zu entnehmen: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3100/drucksache-18-3152.pdf Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 9. bis 11. März 2016.


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