Verbot von Symbolen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1.171 Unterstützende 1.171 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

1.171 Unterstützende 1.171 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

12.11.2018, 11:11

Der Petent begehrte mit seiner Eingabe den Erlass einer Verordnung bezüglich des „Verbots der
Symbole der Terrorgruppe ISIS bzw. IS“ bis zur Schaffung eines Bundesgesetzes.

Im Laufe des Petitionsverfahrens teilte das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
mit, dass der Bundesinnenminister mit Verfügung vom 12. September 2014 ein Betätigungsver-
bot für den IS gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des Vereinsge-
setzes ausgesprochen hat. Damit sei es auch verboten, die Kennzeichen des IS öffentlich, in
einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellung zu
verwenden. Das Verbot gelte bundesweit und somit auch für Rheinland-Pfalz.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz wurde in seiner Sitzung am 11.11.2014
davon unterrichtet, dass die Eingabe in sonstiger Weise ihre Erledigung gefunden hat.

Begründung (PDF)


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