Region: Germany

Verbraucherschutz - Aktualisierungsverpflichtung für Softwareprodukte auf zehn Jahre

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
127 supporters 127 in Germany

The petition is denied.

127 supporters 127 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:05

Pet 1-18-09-7125-009848Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Aktualisierungsverpflichtung für
Softwareprodukte in elektronischen Telekommunikationsgeräten auf zehn Jahre
festgelegt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Hersteller
von elektronischen Telekommunikations- und Informationstechnologiegeräten
lediglich für einen relativ kurzen Zeitraum einen Software-Update-Service anbieten
würden. Dieser diene u. a. dazu, Sicherheitslücken zu schließen und den
unberechtigten Zugriff von anderen Personen oder Institutionen auf Verbraucherdaten,
die in den Geräten abgespeichert seien, zu verhindern. Aufgrund der Schnelllebigkeit
derartiger Geräte werde dieser Update-Service jedoch häufig schon vor dem Ende der
Lebenserwartung der Hardware eingestellt, wodurch der Verbraucher quasi
gezwungen werde, ein neues Produkt zu erwerben oder Abstriche bei der
Datensicherheit oder Gebrauchstauglichkeit hinzunehmen. Im Sinne des
Datenschutzes sowie der ressourcenschonenden Wirkung durch eine längere
Nutzbarkeit solle daher eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, nach der ein
Inverkehrbringen von elektronischen Telekommunikations- und
Informationstechnologiegeräten (Mobiltelefone, Tablet-PC, Fernsehgeräte mit
Internetzugang u. ä.) nur zulässig sein soll, wenn die Produktauslegung ein
Sicherheitsupdate-Service der Software von mindestens zehn Jahren zulasse.
Gleichzeitig solle ein kostenloses Angebot des Update-Service für den genannten
Zeitraum vorgeschrieben werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 127 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass mit der Petition zweierlei begehrt
wird: Zum einen eine Anforderung an Hardwaregeräte, die eine Aktualisierung der auf
diesen Geräten installierten Software überhaupt ermöglicht. Zum anderen wird eine
Verpflichtung zur kostenlosen Abgabe aktualisierter Softwareprodukte gefordert.
Im Hinblick auf das erste Begehren weist der Ausschuss darauf hin, dass die
vorgeschlagene hardwarebezogene Regelung ausscheidet, weil sie dem aus dem
Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20 Grundgesetz (GG) folgenden Bestimmtheitsgebot
widerspräche. Da die Entwicklung im Softwarebereich – insbesondere über zehn Jahre
hinweg – nicht vorhersehbar ist, wäre für die Adressaten dieser Regelung, die
Hersteller von elektronischen Telekommunikations- und
Informationstechnologiegeräten, nicht erkennbar, welche Anforderungen die von ihnen
in Verkehr gebrachte Geräte, z. B. in Bezug auf Speicherkapazitäten oder technische
Fähigkeiten, erfüllen müssten. Ebenso wenig wäre dies für kontrollierende Behörden
feststellbar.
Eine Verpflichtung von Software-Herstellern zur kostenlosen Abgabe von Sicherheits-
Updates wird vom Ausschuss ebenfalls abgelehnt, weil sie einen massiven Eingriff in
die Vertragsfreiheit bedeuten würde. Denn eine derartige Pflicht ginge weit über die im
geltenden Kaufrecht verankerten Gewährleistungsvorschriften hinaus, soweit es sich
nicht um eine Mängelbeseitigung im eigentlichen Sinn handelt, zu der
Softwarehersteller bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind. In der Regel handelt
es sich bei Sicherheits-Updates um eine Weiterentwicklung, mithin um ein neues
Produkt. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann bei dem Abschluss eines
Softwarevertrages bereits heute eine Regelung zu Updates getroffen werden. Nach
dem Umfang dieser Regelung, insbesondere der Dauer der Verpflichtung zur
Aktualisierung, wird sich in der Regel auch das Entgelt bemessen. Eine Verpflichtung
der Software-Unternehmen, Sicherheits-Updates über einen längeren Zeitraum
kostenlos abzugeben, würde entweder deren Möglichkeiten beschneiden, angefallene

Entwicklungskosten für Aktualisierungen an die Nutzer weiterzugeben, oder langfristig
zu einer Verteuerung von Software insgesamt führen. Sie würde auch
Innovationsanreize beseitigen, indem Unternehmen gezwungen wären, in die
Aktualisierung von bestehender Software zu investieren, anstatt neue zu entwickeln.
Dem Petenten ist allerdings zuzugestehen, dass die unter Umständen nur zeitlich
eingeschränkte Beseitigung von Sicherheitslücken durch Software-Updates
gewerblichen und nichtgewerblichen Nutzern von elektronischen
Telekommunikations- und Informationstechnologiegeräten Probleme bereiten kann.
Andererseits dürfte es den meisten Nutzern bekannt sein bzw. einleuchten, dass eine
absolute Datensicherheit bei derartigen Geräten nicht existiert, sondern diese vielmehr
immer abhängig von den technischen Gegebenheiten und eingesetzten Ressourcen
ist. Eine pauschale Software-Aktualisierungsverpflichtung würde diesem
differenzierten Bild nach Ansicht des Ausschusses nicht gerecht.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen und das Anliegen nicht zu unterstützen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - als Material zu überweisen
und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um
eine längere Aktualisierungsverpflichtung für Softwareprodukte in elektronischen
Geräten geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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