Dialog

Verbraucherschutz - Angabe der kompletten Klimabilanz der Produktion eines Kraftfahrzeugs durch Autohersteller

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
108 Unterstützende 108 in Deutschland

Sammlung beendet

108 Unterstützende 108 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

07.03.2019, 03:27

Pet 1-19-09-7125-001521 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bunderegierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
– als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird eine Verpflichtung der Autohersteller zur Angabe der vollständigen
Klimabilanz der Produktion eines Kraftfahrzeuges, unabhängig von der Antriebsart,
gefordert, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es hinsichtlich
der Angabepflicht konkrete Vorgaben geben solle, damit den Verbrauchern ein
Vergleich der verschiedenen Kraftfahrzeuge möglich sei. Zudem erhielten Hersteller
Anreize, möglichst klimafreundlich zu produzieren.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 109 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass es bei so komplizierten Produktionen
wie denjenigen von Fahrzeugen eine Festlegung geben müsste, welche Einzelteile in
die vergleichende Betrachtung einbezieht und die Klimawirksamkeit „von der Wiege
bis zur Bahre“ (Produktlebenszyklus) dieser Teile festlegt. Das hieße, der
Produktlebenszyklus müsste für eine Vielzahl von Einzelteilen detailliert nachvollzogen
werden können. Solche Analysen werden von Umweltforschungseinrichtungen zwar
nach internationalen Standards durchgeführt, wobei diese allerdings häufig auf von
Produzenten vertraulich bereitgestellten Daten oder auf näherungsweisen
Schätzungen basieren. Wenn solche Angaben jedoch nur pauschal geschätzt werden,
ohne hingegen die tatsächlichen Verhältnisse abzubilden, könnte dies zu
Wettbewerbsverzerrungen führen.

Weiterhin weist der Ausschuss darauf hin, dass das Europäische
Emissionshandelssystem (EU-ETS), dass auch größtenteils die Energiebereitstellung
für die Herstellung eines Kraftfahrzeuges innerhalb der EU erfasst, bereits heute dazu
führt, dass Anreize zur Minderung der CO2-Emissionen gesetzt werden. Emissionen,
die bei der Gewinnung von Rohstoffen oder einzelnen Produktionsschritten im
nicht-europäischen Ausland entstehen, sind nicht Teil des EU-ETS.

Ferner setzt die CO2-Regulierung von Personenkraftwagen (vgl. Verordnung (EG)
Nr. 443/2009) als europäisches Instrument Anreize zur Minderung von
CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen. Diese Regulierung ist
technologieoffen in dem Sinne, dass Hersteller unabhängig von der verwendeten
Antriebsart definierte CO2-Zielwerte – bezogen auf die Auspuffemissionen – erreichen
müssen. Auch darüber hinausgehende Fördermechanismen für Fahrzeuge mit
besonders niedrigen Emissionen sind nicht technologiespezifisch, sondern gelten für
Fahrzeuge mit Emissionen unterhalb definierter CO2-Schwellenwerte.

Zudem macht der Ausschuss darauf aufmerksam dass sich die Bundesregierung für
die Entwicklung einer einheitlichen Methodik eines „Product Environmental Footprint“
auf EU-Ebene einsetzt, welcher neben der Klimabilanz auch andere Umweltwirkungen
erfasst. Das Pilotvorhaben dazu läuft noch.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf das wichtige Ziel des Klimaschutzes
empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Prüfung, die Petition der
Bunderegierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material
zu überweisen, damit sie im Rahmen der weiteren Beratungen zur Entwicklung von
„Product Environmental Footprints“ einbezogen wird und um auf das Anliegen der
Petition besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern