Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Angabe des Fluoridgehaltes in Mineralwasser

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
454 Stödjande 454 i Tyskland

Petitionen har nekats

454 Stödjande 454 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:06

Pet 3-18-10-7125-006376

Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Die Petentin fordert die verpflichtende Angabe des Fluoridgehalts im Mineralwasser.
Die Aufnahme von Fluorid sei für den Menschen ab einer erhöhten Konzentration
gesundheitsschädlich. Fluorid werde nicht nur über Mineralwasser, sondern auch
über Salz und Zahnpasta aufgenommen. Um eine Gefährdung für den Konsumenten
auszuschließen, müsse dieser besser über die Aufnahme von Fluorid informiert
werden.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 454 Mitzeichnungen sowie
48 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt fest, welches Wasser als
natürliches Mineralwasser bezeichnet werden darf. Dort ist u.a. auch geregelt, wie
natürliches Mineralwasser beschaffen sein, abgefüllt, analysiert und gekennzeichnet
werden muss.
Enthält das natürliche Mineralwasser mehr als 1,5 Milligramm Fluorid pro Liter
(1,5 mg/l Fluorid), muss das mit dem Hinweis “Enthält mehr als 1,5 Milligramm pro
Liter Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen
Verzehr geeignet“ angegeben werden.

Seit dem 1. Januar 2008 darf der Fluoridgehalt in natürlichem Mineralwasser
ausdrücklich nur noch 5 mg/l betragen. Beträgt der Fluoridgehalt mehr als 5 mg/l,
muss auf dem Etikett mit einem Warnhinweis in deutscher Sprache darauf
hingewiesen werden, dass dieses Wasser wegen des erhöhten Fluoridgehalts nur in
begrenzten Mengen verzehrt werden darf. Ferner darf natürliches Mineralwasser mit
einem Fluoridgehalt von mehr als 1 mg/l als „fluoridhaltig“ gekennzeichnet werden.
Schließlich darf natürliches Mineralwasser, das als „geeignet für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung“ ausgelobt wird, nicht mehr als 0,7 mg/l Fluorid enthalten.
Eine generelle Verpflichtung zur Angabe des Fluoridgehalts im Mineralwasser kann
nur auf europäischer Ebene festgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen der Petentin durch die gesetzliche Bestimmung
teilweise bereits entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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