Regiune: Germania

Verbraucherschutz - Angabe des Verunreinigungsgrades mit Glyphosat auf Bierflaschen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
78 78 in Germania

Petiția este respinsă.

78 78 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

20.02.2019, 03:23

Pet 3-18-10-7125-033616 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, eine Verpflichtung zur Angabe des Verunreinigungsgrades von Bier
mit Glyphosat auf den Bierflaschen einzuführen.

Er führt aus, dass das Reinheitsgebot durch die Brauereien nicht mehr befolgt werde.
Im Bier fänden sich häufig Verunreinigungen durch Glyphosat. Hierüber müssten die
Verbraucher aufgeklärt werden.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 78 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

Das Deutsche Reinheitsgebot für Bier umfasst die Festlegung von Zutaten und
Herstellungsweisen. Glyphosat in Bier ist ein Rückstand aus einer
Pflanzenschutzmittelanwendung, der vor allem bei Gerste und Weizen vorkommt.
Glyphosatrückstände in Lebensmitteln sind keine Zutaten und müssen daher nicht im
Zutatenverzeichnis gelistet werden. Sie berühren auch das Reinheitsgebot nicht.

Wie die Bundesregierung mitgeteilt hat, ist auch eine generelle Kenntlichmachung der
Behandlung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nach dem
Pflanzenschutzmittelrückstandsrecht der Europäischen Union nicht vorgesehen. Nur
bei Zitrusfrüchten und Kartoffeln ist eine Kennzeichnung vorzunehmen, weil hierbei
das Pflanzenschutzmittel im Gegensatz zu anderen Anwendungen nach der Ernte
aufgebracht wird. Die derzeit geltenden Rückstandshöchstgehalte liegen bei
0,1 mg/kg für Hopfen, 20 mg/kg für Gerste und 10 mg/kg für Weizen. Die zulässige
Menge von Glyphosat in Hopfen liegt auf der so genannten Bestimmungsgrenze, die
in der Verordnung definiert ist als die geringste Rückstandskonzentration, die im
Rahmen der routinemäßigen Überwachung durch die angewandten Analysemethoden
mengenmäßig erfasst werden kann. Für Rückstände des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat in Trinkwasser ist die nationale
Trinkwasserverordnung heranzuziehen. Der Grenzwert, d.h. die höchste zulässige
Menge eines Stoffes im Trinkwasser beträgt 0,1 µg/l.

Weiterhin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass in Deutschland seit 1998 alle
Zulassungen von Spätanwendungen von Glyphosat in Getreide den Zusatz
„Ausgenommen zu Brauzwecken“ haben. Die Anwendung von Glyphosat in
Braugetreide kann vor allem die bei Braugetreide entscheidend wichtige Keimfähigkeit
stark vermindern. Über die Zulassungsbedingungen für glyphosathaltige
Pflanzenschutzmittel in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine
vollständigen Informationen vor. Der Deutsche Brauer-Bund hat ausgeführt, dass Bier
in Deutschland aus den natürlichen Rohstoffen Wasser, Malz, Hopfen und Hefe
gebraut wird. Der Einsatz von Glyphosat beim Anbau von Getreide zu Brauzwecken
werde – wie oben ausgeführt – nicht zugelassen. Gleichwohl könne nicht
ausgeschlossen werden, dass sich Glyphosat-Rückstände auch in Braugetreide oder
Braumalz nachweisen lassen, da diese sich entweder durch Abdrift von zulässigen
Anwendungen auf benachbarten landwirtschaftlichen Flächen ergeben könnten oder
durch im Ausland bei Braugetreide teilweise zulässigen Einsatz. Die deutsche
Landwirtschaft ist nach den Aussagen des Deutschen Brauer-Bundes allein nicht in
der Lage, den Braugerstebedarf der deutschen Brauereien zu decken. Ca. 50 v.H. des
hierzulande verwendeten Braugetreides bzw. Braumalzes würden aus dem Ausland
importiert.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bei dem Import die
Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat gemäß der EU-Verordnung einzuhalten sind.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in
einer Höhe festgesetzt werden, bei der nach aktuellem Wissensstand keine
gesundheitliche Gefährdung vom Verzehr der jeweiligen Lebensmittel ausgeht. Dies
gilt auch für den Höchstgehalt bei Glyphosat. Die geforderte Angabe in Bier auf dem
Etikett der Flasche hält er daher weder für erforderlich noch für möglich. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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