Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Angabe von Vitaminen und Herstellungsort bei Lebensmitteln

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
309 Støttende 309 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

309 Støttende 309 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.13

Pet 3-17-10-7125-048825Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden,
damit Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln nur noch echte, natürliche
Vitamine als Vitamine bezeichnen dürfen. Weiterhin sollen die Produkte klar
dahingehend gekennzeichnet werden, wo sie hergestellt wurden und den Namen des
Herstellungsortes, „der Farm“, enthalten.
Der Petent führt aus, dass ein großer Teil der in Deutschland erhältlichen Früchte in
Almería angebaut werde. Eine erhebliche Umweltbelastung sei die Folge. Die
Verkehrswege seien lang, und die Früchte würden unreif geerntet. Die Pflanzen
würden mit synthetischem Dünger behandelt, was die Folge habe, dass die
Verbraucher an Mangelerscheinungen leiden würden, da die Produkte keine
Vitamine enthielten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 309 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Lebensmittelkennzeichnungsrecht
auf europäischer Ebene durch die so genannte Etikettierungsrichtlinie, die Richtlinie
2000/13/EG, harmonisiert wurde. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch die
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) umgesetzt. Die Europäische
Union hat mit der so genannten Lebensmittelinformationsverordnung, (EU)
Nr. 1169/2011, diese Regelungen überarbeitet und fortgeführt. Die Regelungen sind

bereits in Kraft getreten. Sie gelten ab dem 13. Dezember 2013 als unmittelbar
anzuwendendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU.
Bereits nach gegenwärtig geltendem Recht muss auf der Verpackung ein
Produktverantwortlicher konkret angegeben werden. Dies ist entweder der Hersteller,
der Verpacker oder ein in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum niedergelassener Verkäufer.
Die Angabe muss den Namen oder die Firma und die Anschrift enthalten. Nach der
so genannten Lebensmittel-Informationsverordnung muss künftig der
Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel
vermarktet wird, genannt werden. Ist dieser Unternehmer nicht in der EU
niedergelassen, muss der Importeur angegeben werden, der das Lebensmittel in die
EU einführt.
Die Forderung des Petenten, dass nur noch echte, natürliche Vitamine als Vitamine
bezeichnet werden dürfen, ist nach Auffassung des Petitionsausschusses weder
sachlich gerechtfertigt noch rechtlich umsetzbar. Der Zusatz von Vitaminen zu
Lebensmitteln ist in der EU einheitlich geregelt. In der Verordnung (EG)
Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember
2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen
Stoffen zu Lebensmitteln ist festgelegt, welche Vitaminverbindungen Lebensmitteln
zugesetzt werden dürfen. Es wird nicht zwischen aus natürlichen Quellen
gewonnenen und synthetisch hergestellten Vitaminen unterschieden. Die
zugelassenen Stoffe sind als Vitamine wirksam, auch wenn sie synthetisch
hergestellt sind. Die zu ernährungsphysiologischen Zwecken verwendeten
Vitaminverbindungen sind bei verpackten Lebensmitteln nach den
kennzeichnungsrechtlichen Regelungen mit ihrer Bezeichnung im Zutatenverzeichnis
anzugeben.
Soweit in der Petition dargestellt wurde, dass Obst und Gemüse keine Vitamine mehr
enthalten würden, ist dies nicht zutreffend. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung
e.V. (DGE) hat in ihrem Ernährungsbericht 2004 ausführlich dargestellt, dass der
Vergleich von Nährstoffdaten ausgewählter pflanzlicher Lebensmittel über einen
Zeitraum von 50 Jahren keine Abnahme der Vitamin- und
Mineralstoffkonzentrationen zeigt. Die DGE hat weiterhin festgestellt, dass
repräsentative Ernährungsstudien belegen, dass in Deutschland die Referenzwerte,
die vor Mangel bedingten Gesundheitsschäden schützen und eine ausreichende
Vitaminversorgung gewährleisten, erreicht werden. Lediglich bei Folsäure und

Vitamin D werden die empfohlenen Zufuhrmengen von bestimmten
Bevölkerungsgruppen durch die normale Ernährung nicht in angemessenem Maße
erreicht.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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