Reģions: Vācija

Verbraucherschutz - Antibiotika-Ampel auf allen Fisch- und Fleischprodukten

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
340 Atbalstošs 340 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

340 Atbalstošs 340 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:10

Pet 3-17-10-7125-045002

Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Supermärkte, Restaurants und
Schnellimbissketten verpflichtet werden, alle Fisch- und Fleischprodukte mit einer so
genannten Antibiotika-Ampel zu versehen.
Er führt aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keine Möglichkeit
hätten, Fisch- und Fleischprodukte auszuwählen, die nicht durch Antibiotika belastet
seien. Tiere würden unter widrigen Bedingungen gehalten und vorsorglich mit
Antibiotika behandelt. Die Ampel könne kenntlich machen, ob Antibiotika benutzt
wurden und Herstellern helfen, qualitativ hochwertiges Fleisch von gesunden Tieren
zu verkaufen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 340 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschuss hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Anforderungen an die Verwendung von Tierarzneimitteln einschließlich
Antibiotika sind in arzneimittelrechtlichen Vorschriften im Einzelnen festgelegt. Der
Einsatz von Antibiotika ist weder als Leistungsförderer noch zur Vorsorge für eine
mögliche Krankheit vorgesehen. Antibiotika dürfen nur bei Tieren eingesetzt werden,
die erkrankt sind.
Kernstück des 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Inkrafttreten
1. April 2014) ist ein Antibiotikaminimierungskonzept. Die Therapiehäufigkeit mit

Antibiotika wird im Betrieb danach halbjährlich erfasst. Die Therapiehäufigkeit wird
mit anderen Betrieben verglichen, und es erfolgt ein Benchmarking. Auf dieser
Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen
verpflichtet werden. Z.B. muss der Tierhalter im Zusammenwirken mit seinem
Tierarzt einen Antibiotikaminimierungsplan erstellen und durchführen, wenn die
Therapiehäufigkeit oberhalb eines Wertes liegt, unter dem 75 v.H. aller erfassten
halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen. Dieses Benchmarking wird
permanent halbjährlich wiederholt werden.
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht. Er
unterstützt die Forderung, eine Antibiotika-Ampel einzurichten, daher nicht. Er
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion Die LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit die Petition auf weiteren Handlungsbedarf zur Reduktion des
Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung aufmerksam macht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt