Région: Allemagne

Verbraucherschutz - Ausschließlicher Verkauf mobiler Geräte mit austauschbaren Akkumulator

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
212 Soutien 212 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

212 Soutien 212 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/10/2018 à 04:23

Pet 1-18-09-7125-030069 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass in Deutschland nur noch mobile Geräte
(Tablets, Smartphones etc.) mit einem austauschbaren Akkumulator verkauft werden
dürfen.

Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 213 Mitzeichnungen und
33 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nutzer
durch die fest verbauten Akkumulatoren dazu gezwungen würden, bei einem Defekt
nach frühestens sechs Monaten ein neues Gerät zu kaufen, da eine Reparatur nicht
möglich sei oder den Kaufpreis eines neuen Gerätes übersteige. Zudem werde durch
fest verbaute Akkumulatoren die Vermutung verstärkt, dass Hersteller durch dieses
Vorgehen eine sogenannte geplante Obsoleszenz in ihren Produkten integrierten. Die
aktuelle Technik mit Lithium-lonen sorge für eine Nutzbarkeit von im Schnitt 500 bis
1.000 Ladungen, was einer Lebensdauer von ca. zwei Jahren entspreche. Selbst
wenn Lithium-lonen-Akkumulatoren weniger als ein Mal pro Tag geladen würden, liege
ihre maximale Lebensdauer bei drei Jahren. In vielen Fällen wiesen die Akkumulatoren
aber schon wesentlich früher einen Defekt auf und würden ein komplettes Gerät
unbrauchbar machen. Der mit der Petition unterbreitete Vorschlag diene dem
Umwelt- und Verbraucherschutz und würde weltweit Ressourcen, wie z. B. Metalle der
Seltenen Erden, Coltan, Wolfram, Zinn und Gold, schonen sowie die
Entsorgungskosten und den Energieaufwand zur Herstellung der Geräte senken.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss zu der Eingabe in der
18. Wahlperiode gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Stellungnahme des damaligen Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
der Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Längere Lebensdauer für technische Geräte“
(Drucksache 18/9179) zur Beratung vorlag.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung sowie des zuständigen Fachausschusses vorgetragenen
Aspekte zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag
in seiner 209. Sitzung am 15. Dezember 2016 den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 18/9179 entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Drucksache 18/10666)
abgelehnt hat (vgl. Plenarprotokoll 18/209). Die angegebenen Dokumente können
über das Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass aus Ressourcenschutzgründen im Sinne
einer längeren Lebensdauer von Produkten die Frage der Produktgestaltung und damit
auch die Frage der Entnehmbarkeit von Batterien aus Elektro- und Elektronikgeräten
von besonderer Bedeutung sind. Gerade bei akkubetriebenen Geräten kann die
problemlose Ersetzbarkeit des Akkumulators eine wichtige Voraussetzung für die
längere Verwendung der Geräte darstellen. Denn Akkumulatoren sind aufgrund der
ständigen Beanspruchung bei verschiedenen Elektrogeräten regelmäßig die
Bestandteile mit dem höchsten Verschleiß.

Ferner merkt der Ausschuss an, dass bei modernen portablen, dünnen und leichten
Geräten die Funktionalität sehr stark von der integrierten Bauweise abhängt. Hierbei
spielt auch die Integration von Batterien und Akkus eine wesentliche Rolle. Der
Fortschritt einer erheblich erweiterten Nutzungsmöglichkeit von einem Gerät basiert
u. a. auch auf der Verwendung leichterer, aber auch leistungsstärkerer
Batterietechnologien. Die portablen Geräte werden immer leichter, immer kleiner und
immer leistungsfähiger.

Dieser Fortschritt mit der Folge erweiterter Nutzungsmöglichkeiten von neuen Geräten
ist u. a. auch leichteren, aber auch leistungsfähigeren Batterietechnologien zu
verdanken. So werden z. B. vielfach Lithiumpolymer-Batterien eingesetzt, die nicht
mehr in einem festen Gehäuse, sondern in Verbundfolien verbaut werden mit dem
Vorteil, dass Batterien erheblich leichter sind und in vielen Formen auf das
Produktdesign abgestimmt und produziert werden können.

Der Ausschuss betont, dass eine Regelung, welche die Entfernbarkeit und den
Austausch ausschließlich auf den Endnutzer zwingend beschränkt, den
Innovationsspielraum der Industrie maßgeblich behindern und den deutschen
Wirtschaftsraum vom technologischen Fortschritt in der Batterietechnologie und in den
Bereichen IT und Elektronik abhängen würde.

Fest verbaute Akkus werden bei Bedarf in qualifizierten Werkstätten gegen
zuverlässige Akkus ausgetauscht. Bei sehr kleinen Geräten, wie z. B. bei
Armbanduhren, ist der Austausch durch Fachpersonal seit Jahrzehnten üblich.

Soweit mit der Petition die Vermutung der werkstofflich geplanten Obsoleszenz in dem
Sinne angesprochen wird, dass Hersteller in Geräte gezielte Schwachstellen
einbauen, damit sie vorzeitig ersetzt werden müssen, wird diese durch eine Studie, mit
der das Umweltbundesamt (UBA) das Öko-Institut e. V. und die Universität Bonn
beauftragt hatte, nicht bestätigt. Einzelheiten der im Februar 2016 veröffentlichten
Studie „Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung
einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz“
können der Internetseite des UBA (www.umweltbundesamt.de) entnommen werden.

Bei den untersuchten Geräten wurde beobachtet, dass im Verlauf der Lebensdauer
praktisch alle Komponenten und Bauteile ausfallen können. Allerdings haben manche
Komponenten eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei Mobiltelefonen war dies
beispielsweise nicht der Akku, sondern die Displayeinheit. Eine besondere
Konzentration der Ausfallwahrscheinlichkeit auf nur ein Element – wie beispielsweise
den Akku – konnte nicht festgestellt werden.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Elektro- und Elektronikgeräte aus vielfältigen
Gründen ersetzt werden, wobei werkstoffliche, funktionale, psychologische und
ökonomische Obsoleszenzformen zusammenwirken und ein hochkomplexes Muster
erzeugen.
Der Ausschuss hebt insbesondere hervor, dass die Studie die geplante Obsoleszenz
im Sinne einer Designmanipulation oder eines bewussten Einbaus von
Schwachstellen nicht nachgewiesen hat. Obsoleszenz ist vielmehr ein sehr
vielschichtiges Phänomen. Hersteller und Verbraucher interagieren miteinander und
beeinflussen gegenseitig Produkteentwicklungen und Konsummuster. Die
Lebensdauer wird dabei von vielen Faktoren bestimmt, wie z. B. Belastung und
Einsatzbereich, je nach der Verbraucherzielgruppe, Wartung, technologischer
Wandel, Wertewandel oder auch modische Trends.

Andererseits bestätigt die Analyse jedoch, dass die Erst-Nutzungsdauer von den
meisten untersuchten Produktgruppen in den letzten Jahren abgenommen hat. Dabei
wurde festgestellt, dass mehr Elektro- und Elektronikgeräte ersetzt werden, obwohl sie
noch gut funktionieren und der Wunsch nach einem besseren Gerät kaufentscheidend
ist. So spielt beispielsweise gerade bei Smartphones/Mobiltelefonen die
psychologische Obsoleszenz, d. h. der Konsument will ein besseres und neueres
Gerät haben, die entscheidende Rolle bei der Begrenzung der Nutzungsdauer.

Im Übrigen besteht für jeden Hersteller, der in seinen Geräten gezielt Schwachstellen
einbaut, die Gefahr, dass ein solches Vorgehen in der Öffentlichkeit bekannt wird und
damit der Ruf seiner Marke langfristig beschädigt wird.

Des Weiteren macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass Hersteller nach § 4 des
Elektrogesetzes (ElektroG) ihre Elektro- und Elektronikgeräte möglichst so zu
gestalten haben, dass insbesondere die Wiederverwendung, die Demontage und die
Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen berücksichtigt und
erleichtert werden. Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit
Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind möglichst so zu
gestalten, dass Altbatterien und Altakkumulatoren durch Endnutzer problemlos
entnommen werden können. Sind Altbatterien oder Altakkumulatoren nicht problemlos
durch den Endnutzer entnehmbar, sind die Elektro-und Elektronikgeräte so zu
gestalten, dass die Altbatterien und Altakkumulatoren problemlos durch vom Hersteller
unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können.

Somit wird dem Anliegen der Petition auch bereits durch die geltende deutsche
Rechtslage zum großen Teil Rechnung getragen.

Ferner ist zu beachten, dass weitergehende Anforderungen an das Produktdesign aus
binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll sind, da Elektro-
und Elektronikgeräte ganz überwiegend in einem internationalen Markt – über
Grenzen hinweg – gehandelt werden. Für entsprechende Anforderungen an das
Produktdesign steht die Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie) zur Verfügung,
auf deren Grundlage Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte in Form von EU-weit verbindlichen
Durchführungsmaßnahmen gestellt werden können.

Im Rahmen der Verhandlungen zu den EU-Ökodesign-Verordnungen muss jedoch
jede Produktgruppe individuell betrachtet und geprüft werden. Insbesondere für
Notebooks sind die aufgeworfenen Fragen der Obsoleszenz im Rahmen der Vorstudie
2011/12 bereits betrachtet worden.

Die EU-Kommission untersucht aktuell auch, wie zukünftig mit den benannten
Produkten mit kurzen lnnovationszyklen umgegangen werden soll.

Abschließend gibt der Ausschuss nochmals zu bedenken, dass eine generelle
gesetzliche Regelung, die zwingend vorschreibt, nur Produkte mit nicht fest verbautem
Akku auf den Markt bringen zu dürfen, die Innovationstätigkeit der Industrie
beschränken würde. Sie wäre nicht zum Nutzen der Konsumenten, weil sie bestimmte,
besonders kleine Geräte nicht mehr angeboten bekämen. Viel wirkungs- und sinnvoller
sind in diesem Zusammenhang Untersuchungen der Stiftung Warentest oder
vergleichbarer Organisationen, die die Qualität von Produkten dem Verbraucher
transparent machen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage aus den oben dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktionen der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.

Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


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